Unzumutbarkeit

Glasfaserausbau: Appell zur DigiNetz-Gesetz-Verabschiedung

Seit fast einem Jahr wird im poli­tischen Berlin über die Revi­sion des Digi­netz-Gesetzes disku­tiert. Zweit­verleger verderben die Kalku­lation der Erst­ausbauer mit Glas­faser. Im Prinzip ist fast alles klar. Im Prinzip.
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Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck. Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck.
Foto: Picture Alliance / dpa
In der kommenden Woche will der Deut­sche Bundestag abschlie­ßend über ein für den zukünf­tigen Glas­faser­ausbau wich­tiges Gesetz beraten. Mit dem "5. TKG-Ände­rungs­gesetz" sollen die Detail-Rege­lungen zur (Glas­faser-) Mitver­legung (das soge­nannte "DigiNetz-Gesetz") novel­liert werden.

Die Glas­faser-Verbände Breko und Buglas haben sich nun noch einmal mit einem Appell an die Mitglieder des Deut­schen Bundes­tages gewandt, das ange­passte DigiNetz-Gesetz noch vor der Sommer­pause zu verab­schieden und damit endlich den Weg "für mehr Inves­titionen in den Glas­faser­ausbau" frei­zuma­chen. Denn das Verfahren zieht sich offenbar seit mehr als einem Jahr hin.

Das Minis­terium will schon länger

Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck. Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck.
Foto: Picture Alliance / dpa
Eigent­lich will die Bundes­regie­rung, genauer das Bundes­minis­terium für Verkehr und digi­tale Infra­struktur (BMVI), schon seit längerer Zeit das DigiNetz-Gesetz anpassen, um Überbau/Doppel­ausbau von Glas­faser­leitungen künftig zu verhin­dern. Nach dem aktuell gültigen Gesetz besteht im Rahmen von öffent­lich (teil-)finan­zierten Bauar­beiten die Pflicht, Tele­kommu­nika­tions­unter­nehmen die Verle­gung von Breit­band­infra­struk­turen im Rahmen der Bauar­beiten zu ermög­lichen.

Gute Idee

Die ursprüng­liche Idee war gut: Wenn Straßen über­haupt aufge­graben werden, zum Beispiel bei Repa­raturen oder Neubauten oder bei Verle­gung von anderen Leitungen (z.B. Gas, Wasser, Strom), sollen Syner­gien genutzt und Glas­faser­leitungen gleich mit verlegt werden können.

In der Praxis passierte dann Folgendes: Ein Unter­nehmen machte sich ans Werk und ein anderes (meist die Telekom) legte dann einfach preis­günstig ihr eigenes Kabel dazu. Damit brachen die Kosten­kalku­lationen für den "Erst­ausbauer" regel­mäßig in sich zusammen, weil Bestands­kunden der Telekom erfah­rungs­gemäß kaum zu einem anderen (neuen, unbe­kannten) Anbieter wech­seln, außer es gibt keine andere Möglich­keit.

Manche Kommune, die nach erfolg­losen Anfragen bei der Deut­schen Telekom schließ­lich "eigen­wirt­schaft­lich" (auf eigenes Risiko) ausbauen wollte, geriet in die Bredouille. Manches Unter­nehmen, das eigent­lich hätte bauen wollen, bekam "kalte Füße" und baute nicht.

Die Forde­rung von Breko und Buglas geht weiter: Kommu­nale Unter­nehmen, die Glas­faser eigen­wirt­schaft­lich ausbauen, müssten privaten Konkur­renten gleich­gestellt sein. Und dann geht es in die juris­tischen Details: Der Gesetz­geber müsse klar defi­nieren, was unter „öffent­lich (teil-)finan­zierten Bauar­beiten“ zu verstehen ist. „Unter­nehmen mit kommu­naler Betei­ligung wie Stadt­werke, die für den Glas­faser­ausbau in Deutsch­land in erheb­lichem Maße verant­wort­lich zeichnen, dürfen von dieser Defi­nition daher nicht erfasst werden“, sind sich Breko-Geschäfts­führer Dr. Stephan Albers und Buglas-Geschäfts­führer Wolf­gang Heer einig. Denn kommu­nale Unter­nehmen, die eigen­wirt­schaft­lich Glas­faser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere ausbau­ende Unter­nehmen, mit denen sie in inten­sivem Wett­bewerb stehen.

Bundesrat seit November dafür

Der Bundesrat hat sich bereits im November 2018 dafür ausge­spro­chen, dass kommu­nale Unter­nehmen und Insti­tutionen wie beispiels­weise Stadt­werke oder Zweck­verbände, die für den Glas­faser­ausbau in Deutsch­land in erheb­lichem Maße verant­wort­lich zeichnen, nicht von der Defi­nition „öffent­lich (teil-)finan­zierter Bauar­beiten“ umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigen­wirt­schaft­lich – und damit ohne Inan­spruch­nahme von Haus­halts­mitteln – reali­sieren. Damit werden alle Unter­nehmen, die Glas­faser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleich­gestellt.

Breko und Buglas unter­stützen den Vorschlag des Bundes­rats ausdrück­lich und rufen die Mitglieder des Deut­schen Bundes­tags zu dessen Über­nahme auf.

Die "Unzu­mutbar­keits­regel"

Daneben sollte es nach Auffas­sung von Breko und Buglas eine klare „Unzu­mutbar­keits­regel“ im künf­tigen Gesetz geben. Die Bundes­regie­rung will eine solche Rege­lung einführen, um einen „Über­bauschutz“ für erst­mals Glas­faser ausbau­ende Anbieter zu schaffen. Das Problem: Nach dem aktu­ellen Geset­zesent­wurf der Bundes­regie­rung soll diese Unzu­mutbar­keits­rege­lung nur im Falle geför­derter Ausbau­projekte und auch dann nur im Einzel­fall – nach Über­prüfung durch die BNetzA – gelten.

Breko und Buglas setzen sich hingegen für einen gene­rellen Über­bauschutz ein: Die Unzu­mutbar­keits­regel in puncto Mitver­legung soll immer gelten, wenn in einem Gebiet erst­malig "zukunfts­sichere" Glas­faser verlegt und anderen Unter­nehmen ein Open-Access-Zugang ange­boten wird. Für die Verbände gilt: Klares Ziel muss es sein, Glas­faser­netze bis mindes­tens in die Gebäude möglichst schnell in ganz Deutsch­land flächen­deckend auszu­rollen, anstelle punk­tuellen (und unsin­nigen) Über-/Doppel­ausbau zu erzeugen.

Auf gut Deutsch: Wer zuerst baut, gewinnt. Die anderen Anbieter müssen dann beim Erst­ausbauer diese Leitung anmieten. Darüber wird es regel­mäßig zum Streit kommen, da die Mitbe­werber den gefor­derten Preis bestimmt als zu hoch empfinden. Der Erst­ausbauer hat dadurch nämlich eine Art "Monopol" und versucht dann für seine Leitung das maxi­male heraus­zuholen. Dann ist wieder die Bundes­netz­agentur dran: Als Schieds­richter.

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