Glasfaserausbau: Appell zur DigiNetz-Gesetz-Verabschiedung
Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck.
Foto: Picture Alliance / dpa
In der kommenden Woche will der Deutsche Bundestag abschließend über ein für den zukünftigen Glasfaserausbau wichtiges Gesetz beraten. Mit dem "5. TKG-Änderungsgesetz" sollen die Detail-Regelungen zur (Glasfaser-) Mitverlegung (das sogenannte "DigiNetz-Gesetz") novelliert werden.
Die Glasfaser-Verbände Breko und Buglas haben sich nun noch einmal mit einem Appell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt, das angepasste DigiNetz-Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden und damit endlich den Weg "für mehr Investitionen in den Glasfaserausbau" freizumachen. Denn das Verfahren zieht sich offenbar seit mehr als einem Jahr hin.
Das Ministerium will schon länger
Wer zuerst Glasfaser ausbaut, ist der Dumme? BREKO und Buglas machen Druck.
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Eigentlich will die Bundesregierung, genauer das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), schon seit längerer Zeit das DigiNetz-Gesetz anpassen, um Überbau/Doppelausbau von Glasfaserleitungen künftig zu verhindern. Nach dem aktuell gültigen Gesetz besteht im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen.
Gute Idee
Die ursprüngliche Idee war gut: Wenn Straßen überhaupt aufgegraben werden, zum Beispiel bei Reparaturen oder Neubauten oder bei Verlegung von anderen Leitungen (z.B. Gas, Wasser, Strom), sollen Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mit verlegt werden können.
In der Praxis passierte dann Folgendes: Ein Unternehmen machte sich ans Werk und ein anderes (meist die Telekom) legte dann einfach preisgünstig ihr eigenes Kabel dazu. Damit brachen die Kostenkalkulationen für den "Erstausbauer" regelmäßig in sich zusammen, weil Bestandskunden der Telekom erfahrungsgemäß kaum zu einem anderen (neuen, unbekannten) Anbieter wechseln, außer es gibt keine andere Möglichkeit.
Manche Kommune, die nach erfolglosen Anfragen bei der Deutschen Telekom schließlich "eigenwirtschaftlich" (auf eigenes Risiko) ausbauen wollte, geriet in die Bredouille. Manches Unternehmen, das eigentlich hätte bauen wollen, bekam "kalte Füße" und baute nicht.
Die Forderung von Breko und Buglas geht weiter: Kommunale Unternehmen, die Glasfaser eigenwirtschaftlich ausbauen, müssten privaten Konkurrenten gleichgestellt sein. Und dann geht es in die juristischen Details: Der Gesetzgeber müsse klar definieren, was unter „öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten“ zu verstehen ist. „Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wie Stadtwerke, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, dürfen von dieser Definition daher nicht erfasst werden“, sind sich Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer einig. Denn kommunale Unternehmen, die eigenwirtschaftlich Glasfaser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere ausbauende Unternehmen, mit denen sie in intensivem Wettbewerb stehen.
Bundesrat seit November dafür
Der Bundesrat hat sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass kommunale Unternehmen und Institutionen wie beispielsweise Stadtwerke oder Zweckverbände, die für den Glasfaserausbau in Deutschland in erheblichem Maße verantwortlich zeichnen, nicht von der Definition „öffentlich (teil-)finanzierter Bauarbeiten“ umfasst werden, wenn sie diesen Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren. Damit werden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, gleichgestellt.
Breko und Buglas unterstützen den Vorschlag des Bundesrats ausdrücklich und rufen die Mitglieder des Deutschen Bundestags zu dessen Übernahme auf.
Die "Unzumutbarkeitsregel"
Daneben sollte es nach Auffassung von Breko und Buglas eine klare „Unzumutbarkeitsregel“ im künftigen Gesetz geben. Die Bundesregierung will eine solche Regelung einführen, um einen „Überbauschutz“ für erstmals Glasfaser ausbauende Anbieter zu schaffen. Das Problem: Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll diese Unzumutbarkeitsregelung nur im Falle geförderter Ausbauprojekte und auch dann nur im Einzelfall – nach Überprüfung durch die BNetzA – gelten.
Breko und Buglas setzen sich hingegen für einen generellen Überbauschutz ein: Die Unzumutbarkeitsregel in puncto Mitverlegung soll immer gelten, wenn in einem Gebiet erstmalig "zukunftssichere" Glasfaser verlegt und anderen Unternehmen ein Open-Access-Zugang angeboten wird. Für die Verbände gilt: Klares Ziel muss es sein, Glasfasernetze bis mindestens in die Gebäude möglichst schnell in ganz Deutschland flächendeckend auszurollen, anstelle punktuellen (und unsinnigen) Über-/Doppelausbau zu erzeugen.
Auf gut Deutsch: Wer zuerst baut, gewinnt. Die anderen Anbieter müssen dann beim Erstausbauer diese Leitung anmieten. Darüber wird es regelmäßig zum Streit kommen, da die Mitbewerber den geforderten Preis bestimmt als zu hoch empfinden. Der Erstausbauer hat dadurch nämlich eine Art "Monopol" und versucht dann für seine Leitung das maximale herauszuholen. Dann ist wieder die Bundesnetzagentur dran: Als Schiedsrichter.