Suchmaschinen müssen Links zu sensiblen Daten löschen
Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen.
picture alliance/Thomas Frey/dpa
Betreiber von Suchmaschinen müssen Links zu
Internetseiten mit sensiblen Daten nach Einschätzung eines wichtigen
EU-Gutachters konsequent löschen, wenn Betroffene dies beantragen. Da
es verboten sei, solche Daten zu veröffentlichen, dürfe man sie auch
nicht in Suchmaschinen finden. Dies befand der Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Maciej Szpunar, in Luxemburg
(Aktenzeichen C-136/17). In Ausnahmefällen sei die Veröffentlichung
sensibler Daten, zu denen zum Beispiel Informationen über religiöse
Überzeugungen oder das Sexleben zählen, jedoch etwa zu
journalistischen oder künstlerischen Zwecken erlaubt.
Hintergrund: Klagen in Frankreich
Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen.
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In einem weiteren Fall empfahl Szpunar, dass Suchmaschinen-Betreiber
Links, die sie nach europäischem Recht zu löschen haben, nur auf dem
Gebiet der EU und nicht weltweit entfernen müssen (Aktenzeichen
C-507/17). Dabei sei das sogenannte Geoblocking einzusetzen, bei dem
Online-Inhalte nur regional gesperrt werden.
Hintergrund beider Verfahren sind mehrere Klagen in Frankreich. Diese richten sich zum einen gegen die nationale Datenschutzbehörde, die mehrere Anträge auf Löschung von Links aus der Google-Suche abgelehnt hatte. Im zweiten Verfahren hatte Google gegen die Auflage der französischen Datenschutzbehörde geklagt, Links weltweit zu löschen.
Oft folgen die EuGH-Richter den Einschätzungen des Generalanwalts, gelegentlich entscheiden sie anders. Die Urteile in beiden Verfahren dürften in einigen Wochen fallen.
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