EuGH-Urteil

Suchmaschinen müssen Links zu sensiblen Daten löschen

Nach dem EuGH-Gutachter Maciej Szpunar müssen Suchmaschinen wie Google Links zu sensiblen Daten löschen, wenn betroffene Personen das beantragen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.
Von dpa /

Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen. Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen.
picture alliance/Thomas Frey/dpa
Betreiber von Such­ma­schinen müssen Links zu Inter­net­seiten mit sensi­blen Daten nach Einschät­zung eines wich­tigen EU-Gutach­ters konse­quent löschen, wenn Be­troffene dies bean­tragen. Da es verboten sei, solche Daten zu veröf­fent­li­chen, dürfe man sie auch nicht in Such­ma­schinen finden. Dies befand der Gene­ral­an­walt am Euro­päi­schen Gerichtshof, Maciej Szpunar, in Luxem­burg (Akten­zei­chen C-136/17). In Ausnah­me­fällen sei die Veröffent­lichung sensi­bler Daten, zu denen zum Beispiel Infor­ma­tionen über reli­giöse Über­zeu­gungen oder das Sexleben zählen, jedoch etwa zu jour­na­lis­ti­schen oder künst­le­ri­schen Zwecken erlaubt.

Hinter­grund: Klagen in Frank­reich

Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen. Laut eines EuGH-Gutachters müssen Suchmaschinen Links zu sensiblen Daten löschen.
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In einem weiteren Fall empfahl Szpunar, dass Such­ma­schinen-Betreiber Links, die sie nach euro­päi­schem Recht zu löschen haben, nur auf dem Gebiet der EU und nicht welt­weit entfernen müssen (Akten­zei­chen C-507/17). Dabei sei das soge­nannte Geoblo­cking einzu­setzen, bei dem Online-Inhalte nur regional gesperrt werden.

Hinter­grund beider Verfahren sind mehrere Klagen in Frank­reich. Diese richten sich zum einen gegen die natio­nale Daten­schutz­be­hörde, die mehrere Anträge auf Löschung von Links aus der Google-Suche abge­lehnt hatte. Im zweiten Verfahren hatte Google gegen die Auflage der fran­zö­si­schen Daten­schutz­be­hörde geklagt, Links welt­weit zu löschen.

Oft folgen die EuGH-Richter den Einschät­zungen des Gene­ral­an­walts, gele­gent­lich entscheiden sie anders. Die Urteile in beiden Verfahren dürften in einigen Wochen fallen.

Beim Thema Daten­schutz und Sicher­heit sind auch Entsperr­me­thoden von Smart­phones inter­es­sant. Wie sicher ist eigent­lich Gesichts­er­ken­nung? Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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