EU-Urheberrecht

Endgültig: Das neue EU-Urheberrecht ist beschlossen

Die Reform des Urheberrechts kommt - allen Protesten zum Trotz. Nach der Zustimmung des Europaparlaments legten die EU-Staaten jetzt nach. Ausschlaggebend war auch die Haltung der Bundesregierung.
Von dpa /

Endgültig beschlossen: Das neue EU-Urheberrecht Endgültig beschlossen: Das neue EU-Urheberrecht
picture alliance/Jean-Francois Badias/AP/dpa
Die heftig umstrit­tene Reform des EU-Urhe­ber­rechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstim­mung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben heute mehr­heit­lich zu. Auch die deut­sche Bundes­re­gie­rung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Euro­par­la­ment zuge­stimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in natio­nales Recht umzu­setzen.

Nachdem es vor allem in Deutsch­land heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundes­re­gie­rung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umset­zung weit­ge­hend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hoch­laden ins Internet erkennen und aussor­tieren. Bis zum Sonn­tag­abend arbei­teten mehrere Minis­te­rien an einer Zusatz­er­klä­rung für die Abstim­mung, in der dieses Ziel fest­ge­halten wird.

Ausrei­chende Mehr­heit durch Deutsch­land

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Die Copy­right-Reform soll das veral­tete Urhe­ber­recht in der EU ans digi­tale Zeit­alter anpassen und Urhe­bern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergü­tung sichern. Mitte Februar hatten sich Unter­händler des Euro­pa­par­la­ments und der EU-Staaten auf einen Kompro­miss geei­nigt. Diesen hatte das Euro­pa­par­la­ment Ende März gebil­ligt. Die Zustim­mung der EU-Staaten von heute ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zuge­stimmt.

Hätte Deutsch­land sich heute enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausrei­chende Mehr­heit zustande gekommen. Denn die Nieder­lande, Luxem­burg, Polen, Italien, Finn­land und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowe­nien, und Estland enthielten sich.

Protest insbe­son­dere gegen Artikel 13

Der Protest gegen das Vorhaben und insbe­son­dere gegen Artikel 13, der im endgül­tigen Gesetz Artikel 17 heißt, war vor allem in Deutsch­land groß. Die Kritiker wenden ein, Platt­formen wie YouTube sollten demnach schon beim Hoch­laden prüfen, ob Inhalte urhe­ber­recht­lich geschützt sind. Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussor­tiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befür­worter geht es hingegen darum, Platt­formen, die wissent­lich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizen­zie­rung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel elf (im finalen Text Artikel 15), der ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­lage vorsieht. Danach müssen Nach­richten-Such­ma­schinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen. Hier sehen Kritiker insbe­son­dere für kleine Verlage Nach­teile, die gegen­über Google eine schwache Verhand­lungs­po­si­tion hätten. Zudem verweisen sie auf Deutsch­land, wo es ein Leis­tungs­schutz­recht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennens­werten Geld­zah­lungen an die Verlage führt.

Mehr zum Thema Upload­filter lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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