Drohung

Strafe für Telefónica wegen Verstößen nach E-Plus-Übernahme? (Update)

Bei der Übernahme von E-Plus durch Telefónica wurden Auflagen gemacht - und gegen die soll der Netzbetreiber verstoßen haben. Das behauptet die EU. Jetzt droht eine saftige Strafe.
Von dpa /

Telefónica muss sich wegen E-Plus-Übernahme rechtfertigen Telefónica muss sich wegen E-Plus-Übernahme rechtfertigen
Bild: Telefónica
Dem Mobil­funk-Anbieter Telefónica Deutsch­land (o2) droht nach der milli­ar­den­schweren Über­nahme des Rivalen E-Plus eine saftige Geld­strafe. Das Unter­nehmen mit Sitz in München hat nach Ansicht der EU-Kommis­sion gegen Zusagen verstoßen, die es vor der Über­nahme 2014 gemacht hatte. Diese Bedenken habe man Telefónica Deutsch­land heute über­mit­telt, teilte die Brüs­seler Behörde mit. Zunächst handele es sich jedoch um einen vorläu­figen Stand­punkt.

Wenn sich die Haltung der EU-Kommis­sion bestä­tigt, könnte die Behörde eine Geld­strafe von bis zu zehn Prozent des Jahres­um­satzes von Telefónica Deutsch­land verhängen. Im vergan­genen Jahr waren das 7,3 Milli­arden Euro.

Telefónica muss bis 5. April auf Vorwürfe reagieren

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Bild: Telefónica
Telefónica Deutsch­land äußerte sich heute "zuver­sicht­lich, dass die Umset­zung dieser Auflage durch uns korrekt erfolgt ist". Das Unter­nehmen kündigte an, die Mittei­lung der EU-Kommis­sion zu prüfen und sich frist­ge­recht dazu zu äußern. Dafür hat die Gesell­schaft bis zum 5. April Zeit. Der Akti­en­kurs der Telefónica Deutsch­land sackte nach der Nach­richt merk­lich ab.

Bei dem Vorwurf der EU-Kommis­sion geht es um einen besseren Zugang für Dritt­an­bieter zum LTE-Mobil­funk­netz von o2 in Deutsch­land. Der Kommis­sion zufolge soll Telefónica Deutsch­land den Zugang für Dritt­an­bieter zu dem schnellen Daten­netz nicht wie vorge­sehen "zu güns­tigsten Preisen" ausge­weitet haben. Dies habe den Wett­be­werb auf dem deut­schen Mobil­funk­markt einge­schränkt.

EU-Wett­be­werbs­kom­mis­sarin Margrethe Vestager betonte, wie wichtig die Zusagen von Unter­nehmen für ihre Behörde bei der Prüfung von Über­nahmen sind. Sie seien von "entschei­dender Bedeu­tung, um zu gewähr­leisten, dass anschlie­ßend ein wirk­samer Wett­be­werb gewahrt bleibt und die Verbrau­cher nicht geschä­digt werden". Die Zusagen müssten voll­ständig einge­halten werden.

Die EU-Kommis­sion hatte die E-Plus-Über­nahme im Juli 2014 unter Vorbe­halt geneh­migt. Telefónica Deutsch­land ließ sich den Deal damals mehr als acht Milli­arden Euro kosten und machte mehrere Zusagen. Dadurch wollte die EU-Kommis­sion gewähr­leisten, dass neue Unter­nehmen in den deut­schen Mobil­funk­markt eintreten können und bestehende Konkur­renten gestärkt werden.

Das kriti­siert die EU im Einzelnen

Die Geneh­mi­gung war laut der EU an die Auflage geknüpft, dass Telefónica seine Verpflich­tungs­zu­sagen voll­ständig einhält. Durch diese Verpflich­tungen sollte gewähr­leistet werden, dass neue Wett­be­werber in den Mobil­funk­markt in Deutsch­land eintreten können und dass die Markt­stel­lung bestehender Wett­be­werber gestärkt wird.

Die Verpflich­tungen bestanden laut einer Mittei­lung der EU-Kommis­sion aus drei Haupt­be­stand­teilen, wobei sich Telefónica nach dieser Mittei­lung seiner­zeit insbe­son­dere verpflich­tete (wir zitieren im Wortlaut):

"1. vor dem Abschluss des Zusam­men­schlusses bis zu 30 Prozent der Netz­ka­pa­zität des neu aufge­stellten Unter­neh­mens zu fest­ge­setzten Preisen an einen oder mehrere (bis zu drei) Betreiber virtu­eller Mobil­funk­netze (MVNO) in Deutsch­land zu verkaufen. Solche virtu­ellen Betreiber nutzen die Netze anderer Betreiber, um Mobil­funk­dienste für Verbrau­cher zu erbringen;

2. ein Funk­fre­quenz­spek­trum und bestimmte weitere Vermö­gens­werte zu veräu­ßern, und zwar entweder an einen neuen Netz­be­treiber oder anschlie­ßend an virtu­elle Betreiber, welche dafür Netz­ka­pa­zi­täten nutzen, die sie aufgrund der Verpflich­tungen erworben haben;

3. die bestehenden Vorleis­tungs­ver­ein­ba­rungen mit den Vorleis­tungs­part­nern von Telefónica und E-Plus auszu­weiten und allen inter­es­sierten Markt­teil­neh­mern 4G-Vorleis­tungen zu den "güns­tigsten Preisen" anzu­bieten. Darüber hinaus verpflich­tete sich Telefónica, es seinen Vorleis­tungs­part­nern zu erleich­tern, Kunden­wechsel zwischen Mobil­funk­netz­be­trei­bern abzu­wi­ckeln."

Die heute von der Kommis­sion über­mit­telte Mittei­lung der Beschwer­de­punkte bezieht sich insbe­son­dere auf den dritten Teil dieses Verpflich­tungs­pa­kets, und zwar insbe­son­dere auf die Verpflich­tung von Telefónica, allen inter­es­sierten Markt­teil­neh­mern 4G-Vorleis­tungen zu "den güns­tigsten Preisen unter Bench­mark-Bedin­gungen" anzu­bieten.

Erster derar­tiger Fall in der EU

Die Kommis­sion vertritt in der Mittei­lung den vorläu­figen Stand­punkt, dass Telefónica seinen Verpflich­tungen in Bezug auf den 4G-Vorleis­tungs­zu­gang nicht hinrei­chend nach­ge­kommen ist, weil das Unter­nehmen bestimmte bestehende Vorleis­tungs­ver­ein­ba­rungen nicht in die Bench­mark einbe­zogen hat. Wenn Telefónica diese zusätz­li­chen Verein­ba­rungen einbe­zogen hätte, wären die Kondi­tionen für den 4G-Vorleis­tungs­zu­gang für Dritte güns­tiger geworden. Durch das Verhalten von Telefónica wurde es nach Auffas­sung der Kommiss­sion Dritten erschwert, auf dem deut­schen Markt für Mobil­funk­dienste am Wett­be­werb teil­zu­nehmen.

Dies sei übri­gens das erste Mal, dass die Kommis­sion eine Mittei­lung der Beschwer­de­punkte über­mit­telt hat, in der sie den vorläu­figen Stand­punkt vertritt, dass ein Unter­nehmen Verpflich­tungen, die es einge­gangen war, um von der Kommis­sion auf der Grund­lage der EU-Fusi­ons­kon­troll­ver­ord­nung grünes Licht für einen Zusam­men­schluss zu erhalten, nicht nach­ge­kommen ist.

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