Ende von teuren Handytelefonaten ins Ausland gefordert
Verbraucherschützer: Lücke bei Handy-Kosten in Europa schließen
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Die Verbraucherzentralen verlangen ein Ende höherer
Kosten für Handy-Verbindungen aus dem Inland in andere EU-Staaten.
Dies sei "eine erhebliche Lücke" in den europäischen Regelungen,
sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus
Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Gebraucht würden Vorschriften,
um diese "Geldschneiderei der Telekommunikationsunternehmen" zu
beenden.
Verbraucherschützer: Lücke bei Handy-Kosten in Europa schließen
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Nach dem Wegfall der Roaming-Zuschläge
im EU-Ausland im Juni 2017 sei
"eine merkwürdige Situation" bestehen geblieben, erläuterte Müller.
So koste es nun nicht mehr als zu Hause, etwa von Spanien nach
Deutschland oder auch nach Frankreich zu telefonieren. Umgekehrt -
bei Verbindungen mit deutscher Handykarte aus Deutschland ins
EU-Ausland - liege der durchschnittliche Preis aber weiterhin teils
"um ein Vielfaches" darüber. Dies sei "eine Gelddruckmaschine" für
die Anbieter, kritisierte der vzbv-Chef.
Veränderte Regelung beim Anbieterwechsel?
Die Verbraucherzentralen warnen zudem vor möglichen Rückschritten bei EU-Regeln zum Anbieterwechsel. Im Gespräch sei, dass Wechsel nicht mehr von einem Kalendertag auf den anderen, sondern nur noch von einem Werktag zum anderen ermöglicht werden müssten. "Wir werden dann sehen, dass plötzlich ganz häufig von Freitag bis Montag Dinge länger dauern, als das wirklich nötig ist", sagte Müller. Zu befürchten wäre auch, dass Gebühren in einen weiteren Monat gezogen werden könnten.
Bereits im vergangenen September war die erlaubte Zeitspanne der Versorgungsunterbrechung bei einem Anbieterwechsel Thema in einem Gastbeitrag einer vzbv-Referentin auf heise. Sie beschäftigte sich mit den Plänen der EU, den Rechtsrahmen für den europaweiten Telekommunikationsmarkt zwischen den Mitgliedsstaaten vereinheitlichen zu wollen und warnte in diesem Zuge vor einer möglichen Verschlechterung der Regelungen für Deutschland. Während hierzulande momentan bei einem Anbieterwechsel eine maximal erlaubte Unterbrechungszeit von einem Kalendertag gestattet ist, spielt die EU mit dem Gedanken, eine Unterbrechung von maximal einem Werktag zuzulassen.
Wie wir in einer Analyse des Beitrages bereits ausgeführt haben, ist die Gefahr, nach einer Anpassung des Rechtsrahmens nach einem Anbieterwechsel ohne Telefonverbindung dazustehen, jedoch recht gering. Zum einen bieten viele Provider ihren Kunden bei einem rechtzeitigen Umzugsauftrag die Möglichkeit, den Tag der Umschaltung frei zu wählen. Zum anderen wissen die Anbieter um die Problematik, den Anbieterwechsel zum Wochenende durchzuführen und womöglich nicht zeitnah auf Probleme reagieren zu können. Aus Sicherheitsgründen vergeben sie daher ungern Umschalttermine am Freitag, Samstag oder vor einem Feiertag.
Weitere Details zum Gastbeitrag und unserer Analyse lesen Sie in unserer Meldung EU verschlechtert Recht beim Anbieterwechsel - nur Panikmache?