Forderung

Ende von teuren Handytelefonaten ins Ausland gefordert

Wer mit einer deutschen SIM-Karte von Deutschland aus in die EU telefoniert, muss auch nach der Roaming-Neuregelung im Juni 2017 zusätzliche Kosten zahlen. Die Verbraucherzentralen wollen dies ändern.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Verbraucherschützer: Lücke bei Handy-Kosten in Europa schließen Verbraucherschützer: Lücke bei Handy-Kosten in Europa schließen
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Die Verbraucher­zentralen verlangen ein Ende höherer Kosten für Handy-Verbindungen aus dem Inland in andere EU-Staaten. Dies sei "eine erhebliche Lücke" in den europäischen Regelungen, sagte der Chef des Verbraucher­zentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. Gebraucht würden Vorschriften, um diese "Geldschneiderei der Tele­kommunikations­unternehmen" zu beenden.

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Nach dem Wegfall der Roaming-Zuschläge im EU-Ausland im Juni 2017 sei "eine merkwürdige Situation" bestehen geblieben, erläuterte Müller. So koste es nun nicht mehr als zu Hause, etwa von Spanien nach Deutschland oder auch nach Frankreich zu telefonieren. Umgekehrt - bei Verbindungen mit deutscher Handykarte aus Deutschland ins EU-Ausland - liege der durchschnittliche Preis aber weiterhin teils "um ein Vielfaches" darüber. Dies sei "eine Gelddruck­maschine" für die Anbieter, kritisierte der vzbv-Chef.

Veränderte Regelung beim Anbieterwechsel?

Die Verbraucher­zentralen warnen zudem vor möglichen Rückschritten bei EU-Regeln zum Anbieterwechsel. Im Gespräch sei, dass Wechsel nicht mehr von einem Kalendertag auf den anderen, sondern nur noch von einem Werktag zum anderen ermöglicht werden müssten. "Wir werden dann sehen, dass plötzlich ganz häufig von Freitag bis Montag Dinge länger dauern, als das wirklich nötig ist", sagte Müller. Zu befürchten wäre auch, dass Gebühren in einen weiteren Monat gezogen werden könnten.

Bereits im vergangenen September war die erlaubte Zeitspanne der Versorgungs­unterbrechung bei einem Anbieterwechsel Thema in einem Gastbeitrag einer vzbv-Referentin auf heise. Sie beschäftigte sich mit den Plänen der EU, den Rechtsrahmen für den europaweiten Tele­kommunikations­markt zwischen den Mitglieds­staaten vereinheitlichen zu wollen und warnte in diesem Zuge vor einer möglichen Verschlechterung der Regelungen für Deutschland. Während hierzulande momentan bei einem Anbieterwechsel eine maximal erlaubte Unterbrechungszeit von einem Kalendertag gestattet ist, spielt die EU mit dem Gedanken, eine Unterbrechung von maximal einem Werktag zuzulassen.

Wie wir in einer Analyse des Beitrages bereits ausgeführt haben, ist die Gefahr, nach einer Anpassung des Rechtsrahmens nach einem Anbieterwechsel ohne Telefonverbindung dazustehen, jedoch recht gering. Zum einen bieten viele Provider ihren Kunden bei einem rechtzeitigen Umzugsauftrag die Möglichkeit, den Tag der Umschaltung frei zu wählen. Zum anderen wissen die Anbieter um die Problematik, den Anbieterwechsel zum Wochenende durchzuführen und womöglich nicht zeitnah auf Probleme reagieren zu können. Aus Sicherheits­gründen vergeben sie daher ungern Umschalttermine am Freitag, Samstag oder vor einem Feiertag.

Weitere Details zum Gastbeitrag und unserer Analyse lesen Sie in unserer Meldung EU verschlechtert Recht beim Anbieterwechsel - nur Panikmache?

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