Prüfung

EU: Bedenken wegen Unitymedia-Übernahme durch Vodafone

Die EU-Wettbewerbshüter haben bei der geplanten Übernahme von Unitymedia durch Vodafone große Bedenken. Es wurde eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die EU-Kommission hat nun 90 Arbeitstage Zeit für eine Entscheidung.
Von dpa /

Erweiterte Prüfung: EU schaut bei Unitymedia-Übernahme durch Vodafone genauer hin Erweiterte Prüfung: EU schaut bei Unitymedia-Übernahme durch Vodafone genauer hin
Bild: Unitymedia
Die EU-Wettbewerbshüter haben bei der geplanten Übernahme des Kabelanbieters Unitymedia durch den britischen Tele­kommuni­kations­konzern Vodafone Bedenken. Der milliardenschwere Deal könne den Wettbewerb zwischen den sich verschmelzenden Unternehmen ausschalten und negative Folgen haben, teilte die EU-Kommission heute mit.

Daher sei nun eine vertiefte Prüfung eingeleitet worden. Unitymedia mit Sitz in Köln ist nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg tätig.

90 Arbeitstage Zeit für Prüfung

Erweiterte Prüfung: EU schaut bei Unitymedia-Übernahme durch Vodafone genauer hin Erweiterte Prüfung: EU schaut bei Unitymedia-Übernahme durch Vodafone genauer hin
Bild: Unitymedia
Vodafone hatte im Frühjahr angekündigt, die Kabelnetze von Liberty Global - in Deutschland unter dem Namen Unitymedia im Geschäft - auch in Ungarn, Tschechien und Rumänien für insgesamt etwa 18,4 Milliarden Euro übernehmen zu wollen. Die Wettbewerber Deutsche Telekom und Telefónica Deutschland sehen die Fusion kritisch.

Den Wettbewerbshütern zufolge stehen Vodafone und Unitymedia in Deutschland derzeit unter anderem bei Festnetzanschlüssen im Wettstreit. Das Vorhaben könne sich daher negativ auf Investitionen in die nächste Netzgeneration auswirken.

Die EU-Kommission hat nun 90 Arbeitstage Zeit, um eine Entscheidung zu fällen.

Prüfungs-Antrag des Bundeskartellamts läuft noch

Das Bundeskartellamt hatte im November beantragt, die Übernahme, sofern sie Deutschland betrifft, selbst zu untersuchen. Dies werde derzeit noch geprüft, hieß es von der EU-Kommission. Nach europäischem Recht kann ein Verfahren unter Umständen ganz oder teilweise an einzelne EU-Staaten verwiesen werden.

Die Übernahme von Unitymedia könne in Deutschland erhebliche Veränderungen der Marktverhältnisse beim Kabelfernsehen und der Telekommunikation nach sich ziehen, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt zuletzt.

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