Anhörungsverfahren

BNetzA arbeitet an besserem Schutz vor Drittanbieter-Abzocke

Die bisherigen Regelungen haben nicht gereicht: Noch immer werden Handy-Kunden über Drittanbieter-Leistungen abgezockt und müssen ihrem Geld hinterherlaufen. Die BNetzA arbeitet nun an einem neuen Verfahren.
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Besserer Schutz vor Abzocke in Arbeit Besserer Schutz vor Abzocke in Arbeit
Bild: Eisenhans - Fotolia.com
Die 2012 im TKG eingeführte Mög­lich­keit, dass Handy-Kunden bei ihrem Provider eine Dritt­an­bieter­sperre einrichten lassen können, um sich vor un­be­rechtigten Dritt­an­bieter­forderungen zu schützen, erweist sich mehr und mehr als zahnloser Tiger.

Der Ver­braucher­zentrale Bundes­ver­band (vzbv) konstatiert in seiner heutigen Mitteilung: "Die Beratungspraxis in den Ver­braucher­zentralen zeigt [...], dass unberechtigte Rechnungsposten auf der Mobilfunkrechnung immer noch ein großes Problem darstellen." Auch teltarif.de wird von Lesern immer wieder über derartige Fälle informiert und muss deswegen Kontakt zu den Providern aufnehmen, beispielsweise bei o2 oder bei Base.

Der vzbv beteiligt sich nun aktiv an der Gestaltung einer Neuregelung und hat dazu konkrete Vorschläge an die Bundesnetzagentur übersandt.

Gesetzesänderung und Anhörungsverfahren der BNetzA

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Grundlage der Neuregulierung ist, dass der Gesetzgeber auf das Problem aufmerksam wurde. Am 4. Juli 2017 ist das dritte Gesetz zu Änderung des TKG in Kraft getreten. Dem TKG-Paragraf 45d [Link entfernt] wurde dadurch ein neuer Absatz 4 angefügt. Dort heißt es:

Die Bundesnetzagentur legt nach Anhörung der betroffenen Unternehmen, Fachkreise und Verbraucherverbände Verfahren fest, die die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und die Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz anwenden müssen, um die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung zu nutzen. Diese Verfahren sollen den Teilnehmer wirksam davor schützen, dass eine neben der Verbindung erbrachte Leistung gegen seinen Willen in Anspruch genommen und abgerechnet wird. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Verfahren und überprüft sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit.

Daraufhin hat die BNetzA im Dezember ein Anhörungsverfahren für die "Festlegung von Verfahren zum Schutz von Verbrauchern" eingeleitet (teltarif.de berichtete). In der Vergangenheit sind laut der BNetzA vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen auf einer Webseite oder in einer App Bezahlvorgänge ausgelöst wurden, bei denen der Button hinter einem Bild oder einem Text versteckt und somit gar nicht für den Verbraucher sichtbar war.

Das Redirect-Verfahren: Lösung des Problems?

Die Lösung, die in der Branche momentan diskutiert wird, nennt sich "Redirect-Verfahren". Prinzipiell wird der Redirect schon jetzt eingesetzt, denn bevor die Drittanbieter-Leistung gebucht wird, wird die Rufnummer des Kunden an den Provider übertragen und dort ein Check durchgeführt, ob für die Rufnummer eine Drittanbietersperre gesetzt ist und wenn ja für welche Dienste-Kategorien.

Das jetzige Verfahren hat aber mehrere Probleme: Erstens wird der Nutzer gar nicht gefragt, ob der Redirect durchgeführt werden soll, der Verbraucher kann in das gerade stattfindende Redirect-Verfahren nicht eingreifen, und bei (In-)App-Käufen in Appstores mit Bezahung über die Mobilfunkrechnung wird gar kein Redirect durchgeführt.

Die Diskussionen in der Branche konzentrieren sich also darauf, wie ein Redirect ausgestaltet sein muss, damit keine vom Verbraucher ungewollten Buchungen mehr zustande kommen.

Das fordert der vzbv beim Redirect-Verfahren

Die in dieser Woche bei der BNetzA eingereichte Stellungnahme Schutz vor missbräuchlichen Drittanbieterleistungen im Mobilfunkmarkt [Link entfernt] des vzbv spricht ganz klar davon, dass der "Vorteil", Dienste aller Art "unkompliziert" in Anspruch nehmen zu können, im Gegenzug auch immer neue Möglichkeiten von Missbrauch eröffnet habe. Häufig vollziehe sich der Vertragsabschluss "schnell und intransparent".

Fast zwei Drittel aller Verbraucher, bei denen in den vergangenen drei Jahren eine Drittanbieterleistung auf der Mobilfunkrechnung aufgetaucht war, gaben laut dem Verband bei einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage an, die Verträge unabsichtlich abgeschlossen zu haben.

Aus Sicht des vzbv muss das Redirect-Verfahren zukünftig alle am Drittanbietervertrag beteiligten Akteure umfassen und flächendeckend umgesetzt werden. Dies schließe sowohl Netzbetreiber als auch Provider, Drittanbieter sowie Aggregatoren ein. Das Redirect-Verfahren solle nicht nur für Abonnements, sondern auch für Einzelabbuchungen eingeführt werden. Auf eine Selbstregulierung der Branche dürfe man nicht mehr vertrauen.

Redirect-Seiten sollen nach Auffassung des vzbv angebots- und an­bieter­über­greifend einheitlich gestaltet sein, ähnlich wie die Produktinformationsblätter bei Tarifen. Auf der vorgeschalteten Redirect-Seite müssten zukünftig die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, die Identität des Unternehmers, der Gesamtpreis und natürlich Vertragslaufzeit, Hinweise zum Widerrufsrecht und zur Kündigung abgebildet werden.

Bisheriges Problem: Wer ist bei Beschwerden zuständig?

Der vzbv kritisiert die momentane Praxis, bei der der Provider zwar Anlaufstelle für die Beschwerde des Verbrauchers ist, die Sache dann aber erst einmal mit dem Drittanbieter abklären muss. Das würde den Eindruck erwecken, die Provider seien an einer kundenfreundlichen Lösung des Problems gar nicht interessiert. Beim Eintreiben der Drittanbieterforderungen würden die Provider dann aber manchmal genau so einen Eifer wie bei ihren eigenen Forderungen an den Tag legen und mit Inkasso oder Sperrung des Anschlusses drohen beziehungsweise dies sogar durchziehen.

Das Redirect-Verfahren solle beim Bestellvorgang einen Link auf die Seite des Mobilfunkanbieters beinhalten, der den Verbraucher noch vor dem Kauf zur Einrichtung der Drittanbietersperre führt. Nach dem Kauf sollte laut dem Verband verpflichtend eine Information per SMS erfolgen, die die wichtigsten Angaben des Vertrages enthält.

Grundsätzlich fordert der vzbv neben den genannten Punkten zur konkreten Ausgestaltung des Redirect-Verfahrens aber weiterhin die gesetzliche Verankerung der voreingestellten Drittanbietersperre. Diese wird von manchen Providern wie beispielsweise Drillisch momentan lediglich freiwillig praktiziert. Der Verbraucher müsste sich laut dem vzbv ja schließlich auch bei jedem anderen Bezahlverfahren wie zum Beispiel PayPal vorher selbst aktiv registrieren.

Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Regelung finden Sie in unserer FAQ zur Drittanbietersperre.

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