Kabel

Deutschlandradio ab Anfang 2020 wieder bei Unitymedia

Die Programme von Deutsch­land­radio sind ab Anfang 2020 wieder beim Kabel­netz­betreiber Unity­media zu hören. Neu-Eigner Voda­fone hat sich mit dem natio­nalen Hörfunk­sender geei­nigt.
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Deutschlandradio ist bald wieder bei Unitymedia vertreten Deutschlandradio ist bald wieder bei Unitymedia vertreten
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Deutsch­land­radio kehrt in die Kabel­netze von Unity­media zurück. Der neue Eigner Voda­fone hat sich mit dem natio­nalen, öffent­lich-recht­lichen Sender auf eine neue, lang­fris­tige Zusam­menar­beit geei­nigt. In Nord­rhein-West­falen, Hessen und Baden-Würt­temberg empfangen Kunden von Unity­media ab Anfang nächsten Jahres damit wieder die Hörfunk­programme Deutsch­land­funk, Deutsch­land­funk Kultur, Deutsch­land­funk Nova sowie den Sonder­kanal Doku­mente & Debatten im digi­talen Kabel­modus DVB-C. In den übrigen Bundes­ländern sind die Hörfunk­sender bereits Bestand­teil des Programm­ange­bots von Voda­fone.

Erst­mals auch Zugriff auf Audio­thek

Deutschlandradio ist bald wieder bei Unitymedia vertreten Deutschlandradio ist bald wieder bei Unitymedia vertreten
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Zudem erhalten Kunden von Voda­fone und Unity­media über die Platt­formen GigaTV (Voda­fone) und Horizon (Unity­media) im Verlauf des nächsten Jahres Zugang zur Dlf Audio­thek – ein genauer Termin dafür steht noch nicht fest.

"Wir möchten unseren Kunden die besten Inhalte bereit­stellen – auch im Radio. Dazu gehört zwei­fellos das Deutsch­land­funk Hörfunk­angebot. Wir freuen uns deshalb sehr über die Part­nerschaft und die erzielte lang­fris­tige Eini­gung, die für unsere Kunden eine gute Nach­richt ist", sagt Dr. Chris­toph Clément, Leiter Legal, Regu­latory und Public Affairs und Mitglied der Geschäfts­führung bei Voda­fone.

Ende von Rechts­streit

Die Verein­barung ist zugleich das Ende eines seit 2013 laufenden Rechts­streits zwischen Unity­media und Deutsch­land­radio um Einspei­seent­gelte, den die betei­ligten Parteien einver­nehm­lich beigelegt haben. Die Frage, ob diese Verbrei­tung eine vertrag­liche Grund­lage und insbe­sondere eine Vergü­tung erfor­dert, war Gegen­stand zahl­reicher Gerichts­verfahren.

Unab­hängig von dem geführten Rechts­streit hatte Kabel­netz­betreiber Unity­media Anfang 2019 die Verbrei­tung der drei Deutsch­land-Radio-Programme in Baden-Würt­temberg, Hessen und Nord­rhein-West­falen analog und digital einge­stellt. Deutsch­land­radio hatte zuvor den Vertrag zur Verbrei­tung seiner Programme im Netz der Unity­media zum Ende des Jahres 2018 gekün­digt. Seitdem wurde über eine neue Anschluss­verein­barung zur Kabel­verbrei­tung der Programme des Dlf bei Unity­media verhan­delt.

Parallel bewarb Deutsch­land­radio das digital-terres­trische Radio DAB+ als Alter­native für betrof­fene Kabel­hörer. Hier sind alle vier Programme deutsch­land­weit digital über Antenne zu hören.

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