Surfprotokolle

Telekom: Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Weil sich die Vorratsdatenspeicherung im Mobilfunk und bei öffentlichen WLAN-Netzen nicht so einfach umsetzen lässt, hat die Deutsche Telekom Klage gegen die von der Bundesnetzagentur geforderte Speicherverpflichtung eingereicht.
Von David Rist

Fahnen wehen am 02.03.2017 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) vor der Zentrale der Deutschen Telekom. Die Telekom klagt "gegen Einzelheiten der konkreten Umsetzung" der Vorratsdatenspeicherung
Bild: (c) dpa
Die Deutschen Telekom klagt gegen die Speicher­verpflichtung der Vorrats­daten­speicherung. Das ist einem Blog­beitrag der Telekom zu entnehmen. Zuerst darüber berichtet hatte das IT-Magazin Golem.de. Die ab 1. Juli in Kraft tretende Vorrats­daten­speicherung schreibt unter anderem vor, dass IP-Adressen von Internet­nutzern zweieinhalb Monate lang gespeichert werden müssen. Dieser Beschluss, das betont die Telekom deutlich, soll nicht angezweifelt werden. "Es geht uns nicht darum, ob die Vorrats­daten­speicherung grund­sätzlich sinnvoll ist. Das können und wollen wir nicht beurteilen.", erklärt Axel Petri, Rechts­anwalt bei der Deutschen Telekom.

Mobilfunk- und öffentliche WLAN-Verbindungen ohne feste IP-Adresse

Fahnen wehen am 02.03.2017 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) vor der Zentrale der Deutschen Telekom. Die Telekom klagt "gegen Einzelheiten der konkreten Umsetzung" der Vorratsdatenspeicherung
Bild: (c) dpa
Vielmehr soll es Probleme bei der technischen Umsetzung der Speicher­verpflichtung geben. So würden sich die von der BnetzA geforderten Auflagen vor allem bei Internet­verbindungen, die über das Mobil­funk­netz oder über ein öffentliches WLAN-Netz realisiert werden, nicht umsetzen lassen. Denn im Gegensatz zur Fest­netz­anschlüssen werden hier keine öffentlichen IP-Adressen an einzelne Anschlüsse vergeben, auch weil IPv4-Adressen knapp sind. Statt­dessen werden mittels Network Address Port Translation (NAPT) IP-Adressen auf mehrere Kunden verteilt. Über diese IP-Adressen lassen sich dann aber wiederum einzelne Nutzer nicht so leicht identifizieren.

Zwar wäre es technisch möglich, dafür müsste aber eigens eine riesige Daten­bank mit den NAPT-Verknüpfungen angelegt werden. Am Ende würde man so mehr Informationen speichern, welche dann nicht mehr nur einem Anschluss zugeordneten werden können, sondern die Erstellung eines vollständigen Nutzer­profils erlauben würden. Dafür fehle die Rechts­grundlage, so Axel Petri. Klar ist aber auch, dass es hier um ein großes Investment geht, dass die Telekom nicht tätigen will. Nach Informationen von Golem.de soll es dabei um einen zweistelligen Millionen­betrag gehen.

Die anderen beiden Netz­betreiber Vodafone und Telefónica scheinen anders als die Telekom keine Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben zu haben. Zumindest haben sie keine Klage eingereicht. Lediglich der Branchenverband eco hat sich der Telekom mit einer Klage vor dem Verwaltungs­gericht Köln angeschlossen.

Der Jurist Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, kämpft nach wie vor gegen die generelle Speicherung von IP-Adressen und zog damit sogar vor den Bundesgerichtshof.

Mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung