Telekom: Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Die Telekom klagt "gegen Einzelheiten der konkreten Umsetzung" der Vorratsdatenspeicherung
Bild: (c) dpa
Die Deutschen Telekom klagt gegen die Speicherverpflichtung der Vorratsdatenspeicherung. Das ist einem Blogbeitrag der Telekom zu entnehmen. Zuerst darüber berichtet hatte das IT-Magazin Golem.de. Die ab 1. Juli in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung schreibt unter anderem vor, dass IP-Adressen von Internetnutzern zweieinhalb Monate lang gespeichert werden müssen. Dieser Beschluss, das betont die Telekom deutlich, soll nicht angezweifelt werden. "Es geht uns nicht darum, ob die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich sinnvoll ist. Das können und wollen wir nicht beurteilen.", erklärt Axel Petri, Rechtsanwalt bei der Deutschen Telekom.
Mobilfunk- und öffentliche WLAN-Verbindungen ohne feste IP-Adresse
Die Telekom klagt "gegen Einzelheiten der konkreten Umsetzung" der Vorratsdatenspeicherung
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Vielmehr soll es Probleme bei der technischen Umsetzung der Speicherverpflichtung geben. So würden sich die von der BnetzA geforderten Auflagen vor allem bei Internetverbindungen, die über das Mobilfunknetz oder über ein öffentliches WLAN-Netz realisiert werden, nicht umsetzen lassen. Denn im Gegensatz zur Festnetzanschlüssen werden hier keine öffentlichen IP-Adressen an einzelne Anschlüsse vergeben, auch weil IPv4-Adressen knapp sind. Stattdessen werden mittels Network Address Port Translation (NAPT) IP-Adressen auf mehrere Kunden verteilt. Über diese IP-Adressen lassen sich dann aber wiederum einzelne Nutzer nicht so leicht identifizieren.
Zwar wäre es technisch möglich, dafür müsste aber eigens eine riesige Datenbank mit den NAPT-Verknüpfungen angelegt werden. Am Ende würde man so mehr Informationen speichern, welche dann nicht mehr nur einem Anschluss zugeordneten werden können, sondern die Erstellung eines vollständigen Nutzerprofils erlauben würden. Dafür fehle die Rechtsgrundlage, so Axel Petri. Klar ist aber auch, dass es hier um ein großes Investment geht, dass die Telekom nicht tätigen will. Nach Informationen von Golem.de soll es dabei um einen zweistelligen Millionenbetrag gehen.
Die anderen beiden Netzbetreiber Vodafone und Telefónica scheinen anders als die Telekom keine Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben zu haben. Zumindest haben sie keine Klage eingereicht. Lediglich der Branchenverband eco hat sich der Telekom mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln angeschlossen.
Der Jurist Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, kämpft nach wie vor gegen die generelle Speicherung von IP-Adressen und zog damit sogar vor den Bundesgerichtshof.