Überraschung: 2. nationaler DAB+-Multiplex kann starten
Absolut Digital kann mit weiteren bundesweiten Programmen auf DAB+ starten
Foto: Absolut Digital
Plötzliche und positive Wendung im Rechtsstreit um den zweiten DAB+-Bundesmux: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die vom Verwaltungsgericht (VG) Leipzig angeordnete aufschiebende Wirkung gegen die Zuweisungsentscheidung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten wieder aufgehoben. Das bestätigte Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) gegenüber dem Magazin "InfoDigital".
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: "Sind die Erfolgsaussichten einer Konkurrentenklage gegen die Zuweisung von rundfunkrechtlichen Übertragungskapazitäten nicht offensichtlich, überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am vorläufigen Vollzug der Zuweisung der Übertragungskapazitäten gegenüber dem Suspensivinteresse eines in der Ausschreibung unterlegenen Unternehmens. "
Antenne Deutschland berät über Sendestart
Absolut Digital kann mit weiteren bundesweiten Programmen auf DAB+ starten
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Damit wäre aus rechtlicher Sicht der Weg für den Plattformbetreiber Antenne Deutschland (Media Broadcast/Absolut Radio) frei, den bislang blockierten Aufbau des zweiten Bundesmux wieder in Angriff zu nehmen. Deitenbeck weist allerdings darauf hin, dass das Verfahren in der Hauptsache noch nicht beendet sei: "Ob Antenne Deutschland vor dem Hintergrund dieser nicht sicheren Rechtsposition investieren wird, wird nach meinen Informationen derzeit beraten."
Antenne Deutschland-Geschäftsführer Willi Schreiner erklärte InfoDigital, man begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen, "die unserer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung stattgibt. Wie auch die beklagte Sächsische Landesmedienanstalt sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass das Vergabeverfahren zum zweiten nationalen DAB+ Multiplex rechtmäßig war und dies im Hauptverfahren auch gerichtlich bestätigt wird."
Schreiner kündigte an, man werde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren prüfen und halte "als Antenne Deutschland auf Basis unserer gültigen Plattformzuweisung an unseren Plänen fest. Grundsätzlich gilt, was wir im Sommer 2017 schon gesagt haben, dass Media Broadcast und Absolut Radio offen für weitere Partner sind". Das gelte auch für den Kläger, die DABP GmbH rund um den Ex-Rennfahrer Steffen Göpel.
13 neue Sender für ersten Bundesmux
Media Broadcast will unterdessen einem Medienbericht ab dem 2. Quartal 2019 den Ausbau des Sendenetzes für den nationalen DAB+-Multiplex fortsetzen. "In 2019 ist der Aufbau weiterer 13 Standorte für den nationalen DAB+ Multiplex im Kanal 5C geplant", erklärte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage des Branchendienstes "dehnmedia". Dadurch würden "bestehende Versorgungslücken geschlossen und der Inhaus-Empfang in einzelnen Regionen verbessert". Konkretere Informationen sollen "nach Abschluss der Detailplanungen mit unseren Kunden" veröffentlicht werden.
Laut früheren Informationen soll ein Schwerpunkt des Ausbaus in Bayern liegen. Hier gibt es noch einige Regionen ohne oder nur mit schlechtem Empfang des Bundesmux. Denkbare Standorte zur Lückenfüllung sind Pfronten oder Oberammergau.
Media Broadcast will laut dem Medienbericht auch seine regionalen Aktivitäten erweitern: "Voraussichtlich im 1. Quartal" sei die Zuschaltung des Bremer Plattform-Multiplexes (Kanal 7D) am Sendestandort Schiffdorf bei Bremerhaven vorgesehen. Damit wäre der Mux auch entlang der Nordseeküste zwischen Wilhelmshaven und Coxhaven zu hören.