Startschuss

Bundesnetzagentur eröffnet Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung

Das Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung ist eröffnet. Die Bundesnetzagentur gab heute den Startschuss für die Neuvergabe der Frequenzen in den Bereichen 700, 900 und 1 800 MHz. Wir erläutern, was auf teilnehmende Firmen jetzt zukommt.
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Bundesnetzagentur eröffnet Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung Bundesnetzagentur eröffnet Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung
Bild: Bundesnetzagentur
Nachdem der Beirat der Bundesnetzagentur die geplante Mobilfunk-Frequenzauktion abgenickt hat, eröffnete die Bundesnetzagentur heute das Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung. Interessierte Unternehmen sind ab jetzt dazu aufgerufen, sich zu beteiligen.

"Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft die Voraussetzungen für die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband", sagt Jochen Homann, Präsident der BNetzA in einer heutigen Mitteilung. "Als erstes Land in Europa wollen wir auch die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich hierfür vergeben. Insbesondere die frühzeitige Vergabe dieser Frequenzen soll im ländlichen Raum die Breitbandversorgung im Wettbewerb der Anbieter spürbar verbessern."

Anträge auf Zulassung zum Verfahren bis 6. März

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Bild: Bundesnetzagentur
Die Frequenzen im 700-MHz-Bereich im Umfang von zweimal 30 MHz können durch die Umstellung der Rundfunkausstrahlung auf DVB-T2 ab 2017 nach Angaben der BNetzA schrittweise für mobiles Breitband genutzt werden. Diese Frequenzen sollen mit relativ wenigen Funkstationen den Netzausbau in Regionen ermöglichen, die bisher auf schnelles Internet verzichten müssen, teilt die Behörde mit. Sie sollen gemeinsam mit den Frequenzen in den Bereichen um 900 und 1 800 MHz versteigert werden, deren Nutzungsrechte Ende 2016 auslaufen. Was bei dieser Auktion alles passieren könnte, haben wir in einem ausführlichen Ausblick zusammengefasst.

Die Entscheidung sieht vor, dass die bestehenden Netzbetreiber jeweils eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent der Haushalte bundesweit sicherstellen sollen. Dabei müssen laut den Vorgaben der BNetzA Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor erreicht werden.

Doch dies ist nicht die einzige Vorgabe: Den Haushalten sollen im Wettbewerb der Anbieter "in der Regel" Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Die bestehenden Netzbetreiber müssen laut den Vorgaben auch die Versorgung mit mobilem Breitband entlang der Autobahnen und der ICE-Strecken sicherstellen. Die Behörde weist darauf hin, dass Neueinsteiger, die gegebenenfalls erstmals Frequenzen ersteigern, diesen Auflagen nicht unterliegen.

Mit Veröffentlichung der heutigen Entscheidung ist das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Anträge auf Zulassung zur Auktion müssen bis zum 6. März bei der BNetzA eingereicht werden. Die Durchführung der Auktion soll im zweiten Quartal stattfinden.

Bereits im Vorfeld gab es Streit um die hohen Mindestgebote bei der Auktion. BNetzA-Präsident Homann ist der Auffassung, dass Mobilfunk allein nicht für schnelles, flächendeckendes Internet sorgt. Und Experten befürworten, weitere ungenutzte Frequenzen für mobiles Breitband freizugeben.

Ein weiteres Detail der Auktionsbestimmungen ist, dass der so genannte DECT-Schutzabstand im 1800-MHz-Bereich mitversteigert wird. Wie der Umstieg von DVB-T auf Mobilfunk im 700-MHz-Band ablaufen soll, haben wir in dieser Meldung zusammengefasst. Ein potenzieller vierter Netzbetreiber auf dem Mobilfunkmarkt könnte es schwer haben, weil die BNetzA keine Frequenzen für Neueinsteiger reserviert.

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