5G-Versteigerung in Mainz: 41 Frequenzblöcke stehen bereit
Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
Morgen um 10 Uhr wird der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in Mainz die „Frequenzauktion 2019“, die umgangssprachlich und nicht ganz korrekt als „5G-Auktion“ bezeichnet wird, feierlich eröffnen.
Heute stellte er vor Pressevertretern in Mainz Details zur Auktion vor. Homann konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass das Essen in der Kantine von gleicher Qualität „wie bei der letzten Versteigerung“ sei.
Völlig unerwartet
Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
„Völlig unerwartet“ sei am Freitag die freudige Nachricht gekommen, „dass wir die Versteigerung morgen beginnen können“ freut sich ein gut gelaunter Präsident. "Die Versteigerung enthält „Frequenzen mit bestimmten Eigenschaften. Nicht sehr weitreichend, kurze Latenzzeit, hohe Datenrate, geeignet für bestimmte Verwendung. Die Bundesnetzagentur leiste dafür einen Beitrag für die Industrie 4.0, das Internet der Dinge und die Automatisierung."
Homann stellte klar, dass die aktuelle „Flächenversorgung nicht so ist, wie wir uns das wünschen würden“. Die Bundes-, Landes-, Kreis- oder Staatsstraßen, die Schienen- oder Wasserwege müssten gestaffelt bis 2022 bzw. 2024 versorgt werden.
Großes Interesse erwartet
Homann hat den Mobile World Congress (MWC) in Barcelona besucht und „enormes Interesse daran, die Frequenzen schnell auf den Markt zu bringen“, verspürt. Überall sei er darauf hingewiesen worden, wie wichtig diese Frequenzen sind. Für die Wirtschaft solle es möglichst schnell gehen, das Interesse ist riesig.
Die oft kritisierten „Fehler der Vergangenheit“, hätten sich die Unternehmen selbst zuzuschreiben. Das Design der Auktion hätte das nicht notwendig gemacht.
Ob vier Bieter mehr Geld einbringen werden? Das wisse er nicht. Es gebe die Angst, dass Preise hochgetrieben würden. Hohe Angebote seien auch denkbar, um neue Anbieter abzuschrecken. Aber Unternehmen würden nicht mehr bieten, als sie ihnen wert sind.
Wie wird sich Drillisch verhalten, wo und wie schnell werden sie ausbauen, das wisse er nicht. Die Modellregionen für den besseren Netzausbau bestimme der Bundesminister für Infrastruktur und Verkehr und der Bundeswirtschaftsminister. Die Bundesnetzagentur stelle nur Frequenzen zur Verfügung.
Komplexes Bieten für 41 Frequenzblöcke
Noch ist es ruhig in den Räumen der Bundesnetzagentur. Morgen startet die Frequenzauktion 2019.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
Vor der Versteigerung musste jedes der vier Unternehmen "maximale Bietrechte" beantragen. Wie viele das sind und welche maximale Biethöhe beantragt wurde, ist streng vertraulich. Jeder Bieter kann seine Bietrechte nur in diesem Umfang nutzen. Falls Bietrechte nicht genutzt werden, verringern sich diese. Ein Bieter kann in „Aktivitätsphase 1“ 65 Prozent seiner Bietrechte einsetzen. Das steigt in „Phase 2“ auf 80 Prozent und in der dritten Phase 100 Prozent der Bietrechte.
Die Bietrechte wurden in 42 Lot-Ratings für 41 Frequenzblöcke aufgeteilt. Davon sind 12 (gepaart) im Bereich 1900-2100 MHz zu finden und 29 (ungepaart) im Bereich 3400-3700 MHz.
Zunächst wird abstrakt gesteigert. Ein Unternehmen muss sagen, wieviele Frequenzblöcke es haben möchte und auf diese einzelnen Blöcke konkret bieten. Abgegebene Gebote sind im Internet auf den Seiten der Bundesnetzagentur live sichtbar.
Ist die Auktion beendet, werden die ersteigerten Frequenzblöcke zu zusammenhängenden Frequenzbereichen verbunden und konkret an die einzelnen Unternehmen zugeteilt.
Nicht auf Erlösmaximierung ausgelegt
Homann betonte, dass die Höhe der Erlöse nicht auf Maximierung ausgelegt sei. Bei der Planung der Auktion war die Teilnehmerzahl noch offen. Zugelassen wurden 1&1 Drillisch, die Deutsche Telekom, Telefónica Germany (o2) und Vodafone Deutschland.
Im Zuge der Klagen hatten Unternehmen zum Thema „nationales Roaming“ oder zur „Diensteanbieterverpflichtung“ Beschwerde geführt. Homann stellt erneut klar, dass es für eine Diensteanbieterverpflichtung im Telekommunikationsgesetz (TKG) keine Vorgaben gibt. Deswegen habe seine Behörde ein „Gebot“ erlassen. „Unternehmen müssen mit Dritten diskriminierungsfrei verhandeln, die Bundesnetzagentur könne notfalls als Schiedsrichter fungieren.
Hat das spätere Urteil des VG-Köln noch Bedeutung?
Vor dem Verwaltungsgericht in Köln ist das Hauptsacheverfahren noch anhängig. Der Frage von teltarif.de, ob die Auktion neu aufgezogen werden müsste, falls das Gericht doch Kritikpunkte akzeptieren würde, wich Homann aus. „Wir haben da jede Menge Optimismus“. Die Begründungen im Eilverfahren enthielten aber jetzt schon deutliche Hinweise, dass vieles keinen Bestand habe.