Startklar

5G-Versteigerung in Mainz: 41 Frequenzblöcke stehen bereit

Der Präsident der Bundesnetzagentur Homann gibt sich optimistisch. Er geht davon aus, dass die Klagen vor dem VG Köln komplett abgelehnt werden.
Aus der Bundesnetzagentur in Mainz berichtet

Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz. Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
Morgen um 10 Uhr wird der Präsi­dent der Bundes­netz­agentur, Jochen Homann, in Mainz die „Frequenz­auk­tion 2019“, die umgangs­sprach­lich und nicht ganz korrekt als „5G-Auktion“ bezeichnet wird, feier­lich eröffnen.

Heute stellte er vor Pres­se­ver­tre­tern in Mainz Details zur Auktion vor. Homann konnte sich die Bemer­kung nicht verkneifen, dass das Essen in der Kantine von glei­cher Qualität „wie bei der letzten Verstei­ge­rung“ sei.

Völlig uner­wartet

Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz. Von links: Der Chefregulierer Dr. Rüdiger Hahn, BNetzA-Präsident Jochen Homann und Pressesprecher Fiete Wulff heute in Mainz.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
„Völlig uner­wartet“ sei am Freitag die freu­dige Nach­richt gekommen, „dass wir die Verstei­ge­rung morgen beginnen können“ freut sich ein gut gelaunter Präsi­dent. "Die Verstei­ge­rung enthält „Frequenzen mit bestimmten Eigen­schaften. Nicht sehr weit­rei­chend, kurze Latenz­zeit, hohe Daten­rate, geeignet für bestimmte Verwen­dung. Die Bundes­netz­agentur leiste dafür einen Beitrag für die Indus­trie 4.0, das Internet der Dinge und die Auto­ma­ti­sie­rung."

Homann stellte klar, dass die aktu­elle „Flächen­ver­sor­gung nicht so ist, wie wir uns das wünschen würden“. Die Bundes-, Landes-, Kreis- oder Staats­straßen, die Schienen- oder Wasser­wege müssten gestaf­felt bis 2022 bzw. 2024 versorgt werden.

Großes Inter­esse erwartet

Homann hat den Mobile World Congress (MWC) in Barce­lona besucht und „enormes Inter­esse daran, die Frequenzen schnell auf den Markt zu bringen“, verspürt. Überall sei er darauf hinge­wiesen worden, wie wichtig diese Frequenzen sind. Für die Wirt­schaft solle es möglichst schnell gehen, das Inter­esse ist riesig.

Die oft kriti­sierten „Fehler der Vergan­gen­heit“, hätten sich die Unter­nehmen selbst zuzu­schreiben. Das Design der Auktion hätte das nicht notwendig gemacht.

Ob vier Bieter mehr Geld einbringen werden? Das wisse er nicht. Es gebe die Angst, dass Preise hoch­ge­trieben würden. Hohe Ange­bote seien auch denkbar, um neue Anbieter abzu­schre­cken. Aber Unter­nehmen würden nicht mehr bieten, als sie ihnen wert sind.

Wie wird sich Dril­lisch verhalten, wo und wie schnell werden sie ausbauen, das wisse er nicht. Die Modell­re­gionen für den besseren Netz­ausbau bestimme der Bundes­mi­nister für Infra­struktur und Verkehr und der Bundes­wirt­schafts­mi­nister. Die Bundes­netz­agentur stelle nur Frequenzen zur Verfü­gung.

Komplexes Bieten für 41 Frequenz­blöcke

Noch ist es ruhig in den Räumen der Bundesnetzagentur. Morgen startet die Frequenzauktion 2019. Noch ist es ruhig in den Räumen der Bundesnetzagentur. Morgen startet die Frequenzauktion 2019.
Foto: Henning Gajek / Teltarif.de
Vor der Verstei­ge­rung musste jedes der vier Unter­nehmen "maxi­male Biet­rechte" bean­tragen. Wie viele das sind und welche maxi­male Biet­höhe bean­tragt wurde, ist streng vertrau­lich. Jeder Bieter kann seine Biet­rechte nur in diesem Umfang nutzen. Falls Biet­rechte nicht genutzt werden, verrin­gern sich diese. Ein Bieter kann in „Akti­vi­täts­phase 1“ 65 Prozent seiner Biet­rechte einsetzen. Das steigt in „Phase 2“ auf 80 Prozent und in der dritten Phase 100 Prozent der Biet­rechte.

Die Biet­rechte wurden in 42 Lot-Ratings für 41 Frequenz­blöcke aufge­teilt. Davon sind 12 (gepaart) im Bereich 1900-2100 MHz zu finden und 29 (unge­paart) im Bereich 3400-3700 MHz.

Zunächst wird abstrakt gestei­gert. Ein Unter­nehmen muss sagen, wieviele Frequenz­blöcke es haben möchte und auf diese einzelnen Blöcke konkret bieten. Abge­ge­bene Gebote sind im Internet auf den Seiten der Bundes­netz­agentur live sichtbar.

Ist die Auktion beendet, werden die erstei­gerten Frequenz­blöcke zu zusam­men­hän­genden Frequenz­be­rei­chen verbunden und konkret an die einzelnen Unter­nehmen zuge­teilt.

Nicht auf Erlös­ma­xi­mie­rung ausge­legt

Homann betonte, dass die Höhe der Erlöse nicht auf Maxi­mie­rung ausge­legt sei. Bei der Planung der Auktion war die Teil­neh­mer­zahl noch offen. Zuge­lassen wurden 1&1 Dril­lisch, die Deut­sche Telekom, Telefónica Germany (o2) und Voda­fone Deutsch­land.

Im Zuge der Klagen hatten Unter­nehmen zum Thema „natio­nales Roaming“ oder zur „Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung“ Beschwerde geführt. Homann stellt erneut klar, dass es für eine Diens­te­an­bie­ter­ver­pflich­tung im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) keine Vorgaben gibt. Deswegen habe seine Behörde ein „Gebot“ erlassen. „Unter­nehmen müssen mit Dritten diskri­mi­nie­rungs­frei verhan­deln, die Bundes­netz­agentur könne notfalls als Schieds­richter fungieren.

Hat das spätere Urteil des VG-Köln noch Bedeu­tung?

Vor dem Verwal­tungs­ge­richt in Köln ist das Haupt­sa­che­ver­fahren noch anhängig. Der Frage von teltarif.de, ob die Auktion neu aufge­zogen werden müsste, falls das Gericht doch Kritik­punkte akzep­tieren würde, wich Homann aus. „Wir haben da jede Menge Opti­mismus“. Die Begrün­dungen im Eilver­fahren enthielten aber jetzt schon deut­liche Hinweise, dass vieles keinen Bestand habe.

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