Prüfung

Kartellamt prüft Fusion von Unity­media und Vodafone

Europäische Kartellprüfungs-Verfahren können ganz oder teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden. Die Prüfung der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone obliegt nun dem Bundeskartellamt.
Von dpa /

Die Prüfung der Fusion erfolgt beim deutschen Bundeskartellamt Die Prüfung der Fusion erfolgt beim deutschen Bundeskartellamt
Bild: dpa
Das Bundeskartellamt will die geplante milliardenschwere Übernahme des Kabelanbieters Unitymedia durch den britischen Telekommunikationsriesen Vodafone wie erwartet selbst prüfen.

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sei die Verweisung des Fusionsfalles von Vodafone und Liberty Global beantragt worden, sofern er deutsche Märkte betreffe, teilte die Behörde heute in Bonn mit.

Prüfung kann an Mitgliedsland verwiesen werden

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"Von den Wirkungen des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Hier könnte die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der Telekommunikation führen." Mundt hatte bereits im August angekündigt, einen Verweisungsantrag zu prüfen.

Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein Verfahren unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann. Vor gut zwei Wochen hatte Vodafone die Übernahme bei den EU-Wettbewerbshütern angemeldet. Im Mai hatte Vodafone angekündigt, die Liberty-Global-Kabelnetze in Deutschland, Ungarn, Tschechien und Rumänien für 18,4 Milliarden Euro inklusive Schulden übernehmen zu wollen. Die hiesigen Wettbewerber Deutsche Telekom und Telefónica Deutschland sehen die Übernahme kritisch.

K-Experte Torsten J. Gerpott erläutert in einem Gastbeitrag, ob die Auswirkungen der Unitymedia-Übernahme durch Vodafone auf den deutschen Breitbandmarkt wirklich so drastisch sind, wie zum Teil von Wettbewerbern wie der Telekom behauptet wird.

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