Nummer vier lebt?

Bundeskartellamt fordert erneut 4. Netzbetreiber bei 5G

Das Bundes­kartell­amt hat noch einmal klargestellt, dass bei 5G eine Dienste­an­bieter­ver­pflichtung wichtig und ein vierter Anbieter "wünschenswert" wäre.
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Der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, hält einen vierten Netzbetreiber für wünschenswert. Der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, hält einen vierten Netzbetreiber für wünschenswert.
Foto: Bundeskartellamt
Heute hat sich das Bundeskartellamt in einer offiziellen Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur dafür ausgesprochen, dass bei den anstehenden Entscheidungen auf wettbewerbsfördernde Instrumente gesetzt werden solle.

Schlüsselstellung auf dem Weg zur Gigabit-Gesellschaft

Der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, hält einen vierten Netzbetreiber für wünschenswert. Der Chef des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, hält einen vierten Netzbetreiber für wünschenswert.
Foto: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes betont: „Der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt kommt eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu. Wettbewerb und Investitionen sind dabei kein Widerspruch. Selbstverständlich brauchen wir investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Aber Wettbewerb ist ein genauso wichtiger Faktor. Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft. Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge, Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können. Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten.“

Wie bereits berichtet, wird im Moment die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) durch die Bundesnetzagentur vorbereitet. Dabei hat sie verschiedene wettbewerblich relevante Handlungsfelder – wie etwa eine Verpflichtung zur Gewährung von National Roaming für Newcomer und eine Zugangsverpflichtung gegenüber Drittanbietern – zur Diskussion gestellt. Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Weiterhin hält es die Behörde "wettbewerblich von hoher Bedeutung", dass Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNOs) einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhalten bzw. behalten. Über entsprechende Zugangsentgelte, die die Drittanbieter an den Frequenz- und Ausbaukosten beteiligen, würden die Investitionsanreize der etablierten Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten werden.

Zahlreiche Beschwerden

Dem Bundeskartellamt liegen nach eigenen Angaben verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE in Deutschland zeige, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickele.

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