Polizei: Immer mehr Anfragen bei den Mobilfunk-Providern
In Brandenburg werden immer öfter Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt.
Biild: picture alliance/Hauke-Christian Dittrich/dpa
Polizei und Staatsanwaltschaften in Brandenburg
holen von Mobilfunkbetreibern immer häufiger Auskünfte über den
Standort von Handys, Telefonnummern und Gesprächsdauer ein. Das geht
aus der Antwort des Brandenburger Justizministeriums auf eine Anfrage
aus der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Im Jahr 2017 gab es danach
340 Fälle, in denen die Polizei Handydaten bei der Suche nach
Vermissten und bei Ankündigung eines Selbstmords abfragte. Das waren
rund 60 mehr als ein Jahr zuvor und rund 100 mehr als 2015.
Auch die Zahl zeitlich begrenzter Speicherungen von Telefonnummern, Nummern von Kundenkarten oder Daten für die Positionsbestimmung von Handys zur Strafverfolgung sind dem Justizministerium zufolge 2017 um 33 auf 386 gestiegen. Diese Fälle beziehen sich auf Straftaten wie Mord und Totschlag, Bandendiebstahl, Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Telefonüberwachung zurückgegangen
In Brandenburg werden immer öfter Handy-Daten von Ermittlungsbehörden abgefragt.
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Zurückgegangen sind dagegen die gerichtlich angeordneten Verfahren,
bei denen Telefongespräche aufgezeichnet wurden, um Straftaten zu
verfolgen. Ihre Zahl verringerte sich im Berichtsjahr um 62 auf 226.
Gespräche in Wohnungen wurden laut Justizministerium zwischen 2015
und 2017 in Brandenburg nicht ausspioniert. Grundsätzlich müssen
polizeiliche Überwachungen durch ein Gericht angeordnet werden. Bei
Gefahr im Verzug kann ein Behördenleiter den sogenannten
Richtervorbehalt ersetzen.
Von 174 Anordnungen für eine Abfrage bei den Mobilfunkbetreibern wurden im Berichtsjahr 167 Fälle mit Gefahr im Verzug begründet. 2016 hatte es 159 Anordnungen, ein Jahr zuvor 139 gegeben - nahezu alle wegen Gefahr im Verzug. Nach Angaben des Brandenburger Innenministeriums gab es 2017 auch drei Telefonüberwachungen, um einen Terroranschlag oder eine andere Straftat zu verhindern. Im Jahr zuvor wurden aus diesen Gründen Telefone in zwei Fällen angezapft.
Richtervorbehalt in der Kritik
Nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin Ursula Nonnemacher ist der Richtervorbehalt in den wenigsten Fällen ein wirklicher Vorbehalt. "In den meisten Fällen dient er der nachträglichen Legitimation bereits durchgeführter Maßnahmen", sagte sie. Von den 174 angeordneten Abhörmaßnahmen seien lediglich sieben durch ein Gericht genehmigt worden. "167 Anträge sind erst einem Gericht vorgelegt worden, nachdem bereits in die Telekommunikation eingegriffen wurde." Ein wirksamer Grundrechtsschutz der Bürger könne so nicht gewährleistet werden, kritisierte die Grünen-Politikerin. "Hierfür müsste die Anordnung durch das Gericht vor Durchführung der Maßnahme der Regelfall und nicht die Ausnahme sein."
Keine Statistik über Polizei- und Justizmaßnahmen
In der Antwort an die Grünen-Fraktion räumt das Ministerium ein, dass es keine Statistik über alle Maßnahmen von Polizei und Justiz zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gibt, die den Richtern in Brandenburg zur Entscheidung vorgelegt würden. Zu den Daten, die vorübergehend gespeichert werden, gehörten Eingriffe in die Telekommunikation, die nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz erlaubt sind sowie Auskünfte laut Strafprozessordnung über Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Meist bleiben solche Ermittlungen für die Betroffenen im Verborgenen. In Berlin können seit kurzem Bürger zumindest feststellen, ob sie mit ihren Standortdaten Teil eines Ermittlungsverfahrens waren. Dazu können sich anonym in dem "Transparenz"-System über fts.berlin.de mit ihrer Handynummer anmelden. Sie erhalten dann künftig per SMS nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens Bescheid, wenn die eigene Mobilfunknummer in der Abfrage erfasst wurde. Danach sollen die Daten gelöscht werden. Wir berichteten.