Schlichtung: BNetzA hilft bei Ärger mit Telefon und Internet
Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend
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Mobilfunk- und Festnetzkunden können in Streitfällen
mit ihrem Anbieter eine kostenlose Schlichtung
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durch die
Bundesnetzagentur in Anspruch nehmen. Dazu bietet die Behörde eine
eigene Schlichtungsstelle.
Sie soll als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien vermitteln - mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen, wie die Bundesnetzagentur mitteilt.
In zahlreichen Fällen keine Schlichtung
Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend
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Im Jahr 2019 seien 1695 Schlichtungsanträge gestellt worden, etwas
weniger als 2018 mit 1828 Anträgen. Den Angaben zufolge wurde 2019 in
550 Fällen eine Übereinkunft zwischen Unternehmen und Verbraucher
erreicht, in 665 Fällen allerdings nicht. 480 Anträge seien
unzulässig gewesen, weil die Voraussetzungen zum Einleiten eines
Verfahrens
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nicht gegeben waren.
Schlichten kann die Agentur etwa bei strittigen Telefon- und Handyabrechnungen, nicht eingehaltenen vertraglichen Leistungen, gesperrten Anschlüssen und Problemen beim Anbieterwechsel oder der Rufnummernmitnahme. Ziel ist es, eine gütliche Einigung ohne Gerichtsverfahren herbeizuführen.
Wichtig zu wissen: Die Schlichtung ist für beide Parteien freiwillig. Das Verfahren kann auf Wunsch einer oder beider Parteien jederzeit beendet werden. Und: Das Ergebnis der Schlichtung ist nicht verbindlich. Den Parteien steht auch nach Abschluss des Verfahrens der Rechtsweg vor den Gerichten offen.
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