Bundesnetzagentur

Schlichtung: BNetzA hilft bei Ärger mit Telefon und Internet

Die Mitnahme der Handy­nummer zum neuen Anbieter schei­tert wieder und wieder. Das Fest­netz ist seit Tagen tot. Oder der Anbieter besteht darauf, dass eine aber­witzige Rech­nung begli­chen wird. Was tun?
Von dpa /

Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend
rangizzz - fotolia.com
Mobil­funk- und Fest­netz­kunden können in Streit­fällen mit ihrem Anbieter eine kosten­lose Schlich­tung [Link entfernt] durch die Bundes­netz­agentur in Anspruch nehmen. Dazu bietet die Behörde eine eigene Schlich­tungs­stelle.

Sie soll als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien vermit­teln - mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufrie­denstel­lende Lösung zu errei­chen, wie die Bundes­netz­agentur mitteilt.

In zahl­reichen Fällen keine Schlich­tung

Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend Schlichtung der Bundesnetzagentur: Ergebnis nicht bindend
rangizzz - fotolia.com
Im Jahr 2019 seien 1695 Schlich­tungs­anträge gestellt worden, etwas weniger als 2018 mit 1828 Anträgen. Den Angaben zufolge wurde 2019 in 550 Fällen eine Über­einkunft zwischen Unter­nehmen und Verbrau­cher erreicht, in 665 Fällen aller­dings nicht. 480 Anträge seien unzu­lässig gewesen, weil die Voraus­setzungen zum Einleiten eines Verfah­rens [Link entfernt] nicht gegeben waren.

Schlichten kann die Agentur etwa bei strit­tigen Telefon- und Handyab­rech­nungen, nicht einge­haltenen vertrag­lichen Leis­tungen, gesperrten Anschlüssen und Problemen beim Anbie­terwechsel oder der Rufnum­mern­mitnahme. Ziel ist es, eine gütliche Eini­gung ohne Gerichts­verfahren herbei­zuführen.

Wichtig zu wissen: Die Schlich­tung ist für beide Parteien frei­willig. Das Verfahren kann auf Wunsch einer oder beider Parteien jeder­zeit beendet werden. Und: Das Ergebnis der Schlich­tung ist nicht verbind­lich. Den Parteien steht auch nach Abschluss des Verfah­rens der Rechtsweg vor den Gerichten offen.

Der DSL- oder Kabel-Provider hat High­speed verspro­chen, doch der Anschluss liefert bei weitem nicht die verspro­chene Geschwin­digkeit. Kann der Kunde sofort kündigen? Wir erläu­tern das offi­zielle Proze­dere.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur