Instant Messenger

Editorial: Streit um alte Patente

Droht WhatsApp, Face­book und Insta­gram die Abschal­tung? Oder werden sich die Kontra­henten gütlich einigen?
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Blackberry Bold 9780 Nostalgische Zeiten: Blackberry Bold 9780
Foto: Björn Brodersen
Die Über­schrift klingt über­trieben, aber sie ist dennoch richtig: "WhatsApp und Face­book in Deutsch­land verboten". Denn tatsäch­lich hat Smart­phone- und Messa­ging-Pionier Black­berry vor dem Land­gericht München ein Urteil errungen, mit dem sie die Abschal­tung von WhatsApp, Face­book, Face­book Messenger und Insta­gram erzwingen können. Zwar ist das Urteil noch nicht rechts­kräftig, sondern kann (und wird) vor der nächsten Instanz, dem Ober­landes­gericht München, ange­griffen werden. Doch gegen Hinter­legung einer Sicher­heits­leis­tung kann Black­berry dennoch in Deutsch­land die sofor­tige Voll­stre­ckung bewirken, sprich die Abschal­tung aller genannten Apps des Face­book-Konzerns. Und die Sicher­heits­leis­tung hat das Gericht mit 1 bis 1,6 Millionen Euro ange­sichts der über­ragenden Bedeu­tung der genannten Social-Media-Apps sehr niedrig ange­setzt.

Dennoch wird die Abschal­tung so schnell nicht kommen - in den kommenden Tagen und Wochen werden Black­berry und der Face­book-Konzern sicher erstmal mitein­ander verhan­deln. Denn am Ende will Black­berry ja Geld sehen - da macht es eigent­lich keinen Sinn, die Einnah­mequelle des Gegners zum Erliegen zu bringen. Nur als Ultima Ratio, falls Face­book sich sämt­lichen Verhand­lungen komplett verwei­gert, macht es Sinn, ein solches Urteil doch zu voll­stre­cken.

Uralte Patente?

Blackberry Bold 9780 Nostalgische Zeiten: Blackberry Bold 9780
Foto: Björn Brodersen
Aber worum geht es über­haupt? Nun, Black­berry war der erste, der Smart­phone-Messa­ging in den Massen­markt einführte. Lange vor dem iPhone hatten die Tastatur-Smart­phones aus dem Hause Black­berry Kult­status unter Geschäfts­reisenden. War es doch mit diesen Geräten erst­malig möglich geworden, "mal schnell" unter­wegs eine E-Mail zu beant­worten, ohne umständ­lich erstmal den Laptop aufklappen, Daten­stick einste­cken, mobil online gehen, E-Mails abrufen, dann kurz die Antwort schreiben und schließ­lich zum Versand erneut mobil online gehen zu müssen. Als Apple mit dem iPhone aber ein Smart­phone vorstellte, das nicht nur E-Mail, sondern auch zahl­reiche weitere Anwen­dungen wie Foto­grafie, Navi­gation, Internet-Brow­sing usw. usf. gut beherrschte, konnte Black­berry nicht mehr mithalten.

Aus den Pionier­zeiten besitzt Black­berry aber noch einige Patente, und offen­sicht­lich ist es der Wunsch der Kana­dier, diese Patente nun best­möglich zu verwerten, bevor sie in einigen Jahren auslaufen. Zwar verab­schiedet sich Black­berry damit vermut­lich endgültig aus dem Consumer-Bereich, denn Meldungen über eska­lierende Patent­strei­tigkeiten dürften in den kommenden Monaten das eh schon stark ange­kratzte Marken­image von Black­berry noch weiter rampo­nieren. Das ändert aber nichts daran, dass das Geschäfts­modell "Patent­verwer­tung" sehr lukrativ sein kann.

Warum Streit in Deutsch­land?

Manch Nutzer mag sich fragen, warum der Streit gerade in Deutsch­land ausge­tragen wird. Schließ­lich hat sich Black­berry welt­weit Patente gesi­chert. Da es aber kein inter­national aner­kanntes "Welt­gericht" gibt, müssen Patente dennoch Land für Land durch­gesetzt werden. Gerade, wenn die Kriegs­kasse für solche Rechts­strei­tigkeiten nicht allzu prall gefüllt ist, wie bei Black­berry sicher der Fall, wird man aber davor zurück­schre­cken, in vielen Ländern gleich­zeitig zu klagen, sondern sich zunächst auf ein Land fokus­sieren.

Für die erste Klage wird man ein Land wählen, das groß genug ist, dass eine posi­tive Entschei­dung dort den jewei­ligen Gegner auch schmerzt, ande­rerseits aber klein genug, dass das Gerichts­verfahren aufgrund der Streit­werte nicht zu teuer wird. Zudem wird der Kläger auch darauf achten, ein Land zu wählen, in dem die Gerichte gene­rell dazu tendieren, die Ansprüche des Patent­inha­bers anzu­erkennen, und wo die Verfahren zügig abge­wickelt werden.

Alle genannten Krite­rien sind in Deutsch­land bezüg­lich Patent­klagen erfüllt. Hinzu kommt noch der weitere Vorteil, dass sich der Patent­inhaber in Fällen wie diesem das Gericht, vor dem er klagt, sogar frei aussu­chen kann: Die von Black­berry vermu­tete Patent­verlet­zung passiert ja durch Face­book-Apps in München ebenso wie in Hamburg, Stutt­gart oder Buxte­hude. Also ist grund­sätz­lich jedes Gericht in Deutsch­land für eine solche Klage zuständig. Andere Länder sammeln solche Verfahren hingegen oft an einem zentralen Patent­gericht.

Nun, offen­sicht­lich hat Black­berry bei der Wahl des Gerichts alles richtig gemacht, die Runde eins im Patent­streit ging klar an sie. Dabei hat Black­berry mit dem Land­gericht München das Gericht gewählt, das in Patent­strei­tigkeiten in Deutsch­land als wohl am erfah­rensten gilt. Von daher hat Black­berry gute Chancen, dass das Urteil auch in den Folge­instanzen bestä­tigt wird. Face­book wird zwar dennoch versu­chen, die Black­berry-Patente für nichtig erklären zu lassen. Die Chancen darauf sind aber nicht beson­ders hoch: Der physi­sche Black­berry war bis zur Ankunft des iPhone auch deswegen konkur­renzlos, weil Black­berry seinen Dienst wirk­lich gut opti­miert hatte. Es macht beispiels­weise einen Unter­schied, ob einge­hende E-Mails sofort auf ein Handy gestreamt werden, oder ob das Gerät nur alle 30 Minuten die dann jeweils neuen E-Mails abruft. Und Face­book Messenger, WhatsApp und Co. hätten ihrer­seits nicht den aktu­ellen Erfolg, wenn sie nicht dieselben Opti­mierungen einge­arbeitet hätten, wie damals der Black­berry. Es dürfte also schwierig werden, einen erfolg­reichen Messenger-Dienst aufzu­setzen, der nicht irgend­welche alten Black­berry-Patente verletzt.

Sollten die Black­berry-Patente in Deutsch­land bestä­tigt werden, hätte das auch sicher Auswir­kungen auf die anderen EU-Länder. Dortige Gerichte würden sich wahr­schein­lich nicht die Mühe machen, noch­mals das ganze Verfahren aufzu­rollen, wenn das finale deut­sche Urteil gut verständ­lich und in sich schlüssig ist. Andere Welt­regionen werden hingegen komplett unab­hängig entscheiden, da dort das Patent­recht - anders als in der EU - nicht harmo­nisiert ist.

Erin­nerungen an Black­berry

Und was haben nun die Nutzer davon? Nun, sollte Black­berry obsiegen, haben sie immerhin die Gewiss­heit, mit ihrem Apple- oder Android-Smart­phone mit darauf instal­liertem WhatsApp auch "ein kleines Stück Black­berry" in der Hand zu halten, auch, wenn nur in Form von Patent­tantiemen, die Face­book an Black­berry zahlt. Noch ist Black­berry also nicht tot.

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