Markenrecht

Rückkehr des "Black Friday" für Schnäppchenjagd in Deutschland?

Das Patentamt geht mit zahlreichen Händlern und Juristen konform und sieht den Eintrag des Begriffs "Black Friday" von der Super Union Holdings Ltd als ungültig an. Der chinesische Konzern erwägt, Beschwerde einzureichen.
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Das DPMA erkennt die "Black Friday"-Marke von Super Union Holdings Ltd. nicht an Das DPMA erkennt die "Black Friday"-Marke von Super Union Holdings Ltd. nicht an
DPMA / Super Union Holdings Ltd.
Die Bezeichnung der Rabattaktion "Black Friday" soll künftig wieder hierzulande von allen Händlern genutzt werden dürfen. Bislang laufen Verkäufer, die Shopping-Deals unter diesem Namen anbieten, Gefahr, von der Super Union Holdings Ltd. abgemahnt zu werden. Diese sicherte sich vor drei Jahren die Markenrechte am Black Friday. Für das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) ist das unverständlich, man könne einen solchen Begriff nicht schützen lassen. In Zukunft sollen alle deutschen Onlinehändler wieder mit dem "Schwarzen Freitag" werben dürfen. Die Super Union Holdings Ltd. prüft bereits, eine Beschwerde einzureichen.

Bald wieder offiziell Black Friday in Deutschland?

Das DPMA erkennt die "Black Friday"-Marke von Super Union Holdings Ltd. nicht an Das DPMA erkennt die "Black Friday"-Marke von Super Union Holdings Ltd. nicht an
DPMA / Super Union Holdings Ltd.
Vor 66 Jahren wurde in den Vereinigten Staaten der Black Friday eingeführt, der ab dem vierten Donnerstag des Novembers, direkt nach Thanksgiving, Schnäppchenjäger lockt. Mit der Zeit haben Anbieter aus aller Welt diese Aktion übernommen, seit 2006 können auch hierzulande Sparfüchse zum Beginn des Weihnachtsgeschäfts auf die Pirsch gehen. Einen Dämpfer bekam die Rabattaktion allerdings durch die chinesische Super Union Holdings Ltd., welche sich 2015 die Markenrechte am Black Friday sicherte. Zahlreiche Onlinehändler kassierten deshalb Abmahnungen oder sogar Klagen, wenn sie Shopping-Deals unter der gesicherten Marke anpriesen. Als Konsequenz benannten die Verkäufer ihre Aktionen schlicht um, etwa in Cyber Days oder Black Week.

Black Friday sei als Markenname ungültig

Die Entscheidung des Deutschen Marken- und Patentamts über Löschanträge aufgrund unerlaubter Nutzung des Markennamens ist nun gefallen. So hätte die Bezeichnung erst gar nicht eingetragen werden dürfen. In Deutschland wurde der Begriff schon lange vorher genutzt, sowohl von den Konsumenten als auch von den Verkäufern. Des Weiteren sei kein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung als Black Friday tituliert, sondern lediglich der Zeitpunkt einer Rabattaktion. Die Webseite eRecht24 [Link entfernt] , durch die wir auf die Entscheidung des DPMA aufmerksam wurden, merkt an, dass der Black Friday von einem Unternehmen ebenso wenig als geschützter Begriff beansprucht werden kann, wie beispielsweise der Valentinstag oder der Schlussverkauf. Super Union Holdings Ltd gibt aber noch nicht auf und prüft derzeit die Optionen. Falls eine Beschwerde eingereicht wird, muss sich das Bundespatentgericht darum kümmern.

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