Bildrechte: Wann darf ich posten, ohne Ärger zu kriegen?
Wann darf ein Bild in sozialen Netzwerken gepostet werden?
picture alliance/Silas Stein/dpa
Nie war es so einfach, Fotos zu machen und zu
veröffentlichen. Auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter
stellen Nutzer ihre Smartphone-Schnappschüsse mit nur wenigen Klicks
für die Weltöffentlichkeit zur Schau. Das Dumme daran: Oft verstoßen
sie dabei gegen geltenden Bildrechte.
"Rein rechtlich betrachtet sind Bildrechtsverletzungen heutzutage fast die häufigsten Rechtsverletzungen überhaupt, vielleicht zusammen mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung", sagt Rechtsanwalt Till Kreutzer. Er ist Mitgründer von "iRights.info", einem Portal, das über das Urheberrecht im Digitalen informiert.
Was sind oft begangene Fehler?
Wann darf ein Bild in sozialen Netzwerken gepostet werden?
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Der häufigste Rechtsverstoß mit Bildern in den sozialen Medien ist,
sie ohne Einverständnis zu veröffentlichen. "Das Gesetz sagt: Jedes
Mal, wenn ich jemanden ablichte und das Foto im Internet poste, muss
ich die Person vorher um Erlaubnis fragen, und das macht heutzutage
praktisch niemand mehr", sagt Kreutzer.
Neben der Verletzung dieses Persönlichkeitsrechts werde mit vielen Bildern Urheberrecht gebrochen, erklärt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. "Dazu kommt es häufig dadurch, dass die Leute glauben, was sie frei im Internet finden, können sie auch mit Rechtsklick speichern und dann wieder neu irgendwo hochladen." Doch dafür braucht es die Erlaubnis des Urhebers.
Ist die Weiterverbreitung geposteter Bilder strafbar?
Das kommt auf das Wie an. Wenn man das Foto zum Beispiel über die Teilen-Funktion der jeweiligen Plattform weiterverbreitet, hat man in der Regel nichts zu befürchten. "Es gibt eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass in solchen Fällen eigentlich in der Regel keine eigenständige öffentliche Zugänglichmachung vorliegt", erklärt Dirks (EuGH; Az.: C-348-13).
Anders sieht es aus, wenn man das Foto herunterlädt und dann selbst postet. Dann haben der Urheber oder sonstige Berechtigte keine Kontrolle mehr darüber, daher braucht man dafür eine Lizenz.
Sind Posts nur erlaubt, wenn alle Personen vorher gefragt wurden?
Nein. "Wenn auf dem Bild Hunderte drauf und keine Personen eindeutig hervorgehoben sind, dann darf man das ausnahmsweise", erklärt Kreutzer. Das gelte etwa für Demos. Da müsse jeder Teilnehmer damit rechnen, abgelichtet zu werden. Zudem sind bei solchen Fotos Einzelne schwerer zu erkennen. "Man fotografiert da also im Prinzip nicht Personen, man fotografiert eine Menschenmasse."
Gibt es Besonderheiten, wenn es um Kinder geht?
Ja, denn da muss zunächst mal geklärt werden, wer die Erlaubnis überhaupt erteilen darf. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen das eigentlich beide Eltern tun. Das wird Lehrern oft zum Verhängnis. "Lehrkräfte sind ständig dabei, alle möglichen Vorschriften zu brechen", sagt Dirks. Sie gäben sich häufig mit der Erlaubnis eines Elternteils zufrieden und machten sich dadurch angreifbar.
Ab 14 Jahren wird es nicht leichter: "Da hängt es dann davon ab, ob die Kinder in der Lage sind zu erkennen, was für eine Tragweite diese Entscheidung hat", erklärt Kreutzer. Ob sie dazu in der Lage waren, entscheidet im Zweifel ein Richter. Wer bei Fotos von Minderjährigen keine Probleme riskieren möchte, holt sich also möglichst von beiden Eltern das Einverständnis. Auch das Veröffentlichen von Fotos der eigenen Kinder kann übrigens rechtliche Folgen haben - wenn das Kind eines Tages selbst dagegen vorgeht.
Was unterscheidet das Recht am Bild von dem Recht am Motiv?
Das Recht am eigenen Bild ist das Persönlichkeitsrecht jedes
Menschen, darüber entscheiden zu dürfen, ob sein Bildnis in der
Öffentlichkeit reproduziert wird oder nicht. Immer wieder ist aber
auch vom Recht am Motiv die Rede.
Gegenstände können problemlos gepostet werden, oder? Nicht ganz
(c) dpa
"Das ist mehr oder weniger ein Mythos", sagt Kreutzer. Motive sind in
Deutschland meistens frei, so regelt es die
Panoramafreiheit. "Das ist eine Regelung, die sagt, wenn man
Kunstwerke oder Gebäude, die möglicherweise urheberrechtlich
geschützt sind, vom normalen Straßenraum aus ablichten kann, dann
darf man diese Fotos auch in jeder Form ins Internet stellen und
verbreiten", erklärt Kreutzer. In anderen Ländern gibt es solche
Regelungen allerdings nicht. Im Ausland kann es also durchaus sein,
dass Motive geschützt sind. Auch in Deutschland können etwa Museen
oder Kirchen Fotos im Inneren der Gebäude verbieten.
Wie lassen sich Rechtsverletzungen beim Bilder posten vermeiden?
Das Einfachste ist, nur Fotos hochzuladen, die man selbst aufgenommen hat und bei denen jeder Fotografierte nach der Erlaubnis gefragt wurde, das Foto zu veröffentlichen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann außerdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sozialen Netzwerks durchlesen, in dem er das Bild posten will. Die seien wenigstens in Sachen Bildrechte recht unmissverständlich, sagt Dirks.
Macht es einen Unterschied, auf welchem Weg die Fotos verbreitet werden?
Ja. Denn nicht alle Plattformen verbreiten Bilder gleichermaßen. Während Facebook, Instagram oder Twitter sie einer mehr oder weniger undefinierten Öffentlichkeit zugänglich machen, werden Bilder bei Messengern wie Whatsapp oder Telegram an einen oder mehrere Menschen verschickt - der Adressatenkreis ist aber genau festgelegt. Das werde in der Regel nicht als Veröffentlichung oder Verbreitung angesehen, sagt Kreutzer. Dafür ist also auch keine Einwilligung nötig.
Wie kann gegen ein Bild vorgegangen werden?
Die meisten Bildrechtsverstöße passieren im persönlichen Umfeld. Am einfachsten ist es, den Menschen, der das Bild gepostet hat, zu bitten, es zu löschen.
Geschieht das nicht, kann man sich an die Plattform wenden: Facebook und Instagram konnten auf Anfrage zwar keine Zahlen zu Löschungen nennen. Beide Plattformen bieten aber Beschwerdeformulare für die Meldung von Rechtsverstößen an.
Meldet man einen solchen Verstoß, ist die Plattform verpflichtet, dem nachzugehen. Erst wenn das alles nicht hilft, sollte man einen Anwalt konsultieren.
Wie Sie bei Facebook-Apps den Privatsphäre-Check machen, lesen Sie in einer weiteren Meldung.