Apple vs. Xiaomi

Xiaomi darf in Europa kein "Mi Pad" verkaufen

Apple konnte einen Sieg beim EuG gegen Xiaomi erringen, es wurde um die Nutzung des Markennamens Mi Pad gestritten. Diesen darf Xiaomi laut Urteil nicht mehr in Europa nutzen.
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Das Xiaomi Mi Pad Das Xiaomi Mi Pad
Xiaomi
Das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union (EuG) entschied am 5. Dezember 2017 in einem Rechtsstreit zwischen Apple und Xiaomi zugunsten des kalifornischen Herstellers. Bei der Streitsache handelt es sich um die Nutzungsrechte Xiaomis des Markennamens Mi Pad innerhalb Europas. Die gerichtliche Entscheidung besagt, dass das beantragte Warenzeichen der Produktbezeichnung iPad zu ähnlich sei. Aus diesem Grund dürfe Xiaomi seine Tablets innerhalb der EU nicht als Mi Pad verkaufen. Sinngemäß unterscheiden sich die beiden Markennamen jedoch gravierend.

Keine Mi Pads für Europa

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Xiaomi
Apple war nicht gerade glücklich mit der geplanten Einführung von Xiaomis Tablet-Baureihe Mi Pad in Europa. Mi Pad klingt zu sehr nach iPad, so der in Cupertino / Kalifornien heimische Hersteller. Das EuG teilt diese Meinung, wie aus dem Urteil des 5. Dezembers 2017 hervorgeht. Laut dem Gericht seien „die Unähnlichkeiten zwischen den beiden Marken ein Problem, da die bloße Präsenz des zusätzlichen Buchstaben „m“ bei „Mi Pad“ nicht ausreicht, um die visuellen und phonetischen Ähnlichkeiten zwischen den Marken abzugrenzen.“ So würden englischsprachige Konsumenten „mi“ als „my“ lesen, wodurch beide Bezeichnungen leicht verwechselt werden könnten.

Urteil in Relation zum Firmennamen

Ins Deutsche übersetzt lautet der Firmenname des chinesischen Herstellers Xiaomi in etwa „kleiner Reis“ (xiao mi). Somit steht das „mi“ also für Reis und ist sinngemäß nicht gleichzusetzen mit dem englischen „my“ also „mein“. Eine rein äußerliche Verwechslung eines iPad und eines Mi Pad ist zudem kaum möglich. Bei den chinesischen Tabletcomputern machen bereits die deutlich erkennbaren Android-Bedienelemente unterhalb des Bildschirms einen großen Unterschied aus. Außerdem wirkt beispielsweise das Gehäuse des Apple iPad mini 4 im Direktvergleich zum Xiaomi Mi Pad 3 deutlich kantiger.

Wie kann Xiaomi reagieren?

Aufgrund des Urteils kann Apple seinen Kontrahenten dazu drängen, den Verkaufsstopp seiner Mobilgeräte unter dem Namen Mi Pad in Europa einzuleiten. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte bereits Aussagen von Thomas Raab und Christian Tenkhoff, den beiden deutschen Anwälten, die Xiaomi beim EuG vertreten. So meint Raab, dass Apple versuche, den Begriff Pad für sich zu sichern. Dieser sei „aber ohne das 'i' nicht schutzfähig. Selbst die Kombination 'iPad' ist von Haus aus eine relativ schwache Marke, weil das 'i' als gängiger Hinweis auf das 'Internet' verstanden wird." Raab ist davon überzeugt, dass Xiaomi die Entscheidung des Gerichts angehen wird. Die letzte Haltestelle in diesem Rechtsstreit wäre dann der Europäische Gerichtshof.

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