iPhone als Wanze: Frühzeitige Hinweise von Apple ignoriert?
Apples Facetime-Panne wird von New Yorker Staatsanwältin untersucht.
picture alliance/Wolfram Kastl/dpa
Die Software-Panne bei Apple, durch die man unter
Umständen Nutzer des Telefoniedienstes Facetime belauschen konnte,
wird zum Fall für die New Yorker Staatsanwaltschaft. Sie wolle Apples
Umgang mit der Sicherheitslücke untersuchen, kündigte
Generalstaatsanwältin Letitia James an.
Unter anderem hatte es Medienberichte gegeben, wonach ein Teenager
und seine Mutter bereits vergangene Woche versucht
hätten, den Konzern auf den Fehler hinzuweisen. Sie seien aber an
mehreren Stellen nicht weitergekommen.
Schmerzhafte Panne
Apples Facetime-Panne wird von New Yorker Staatsanwältin untersucht.
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Apple hatte dann am Dienstag die Funktion für Gruppenanrufe in
Facetime deaktiviert, nachdem das Problem über Twitter und
Technologieblogs bekannt wurde. Durch den Softwarefehler konnte ein
Anrufer dem Angerufenen zuhören, noch bevor dieser den Anruf annahm.
Dazu musste man die eigene Telefonnummer noch einmal schnell über die
Gruppentelefonie-Funktion hinzufügen, während der Anruf rausging.
Zudem konnte das Telefon des Angerufenen auch noch ohne Warnung auf
Videotelefonie umschalten, wenn er statt der Annahme des Anrufs den
Aus-Knopf oder die Lautstärke-Tasten drückte.
Inzwischen wurde auch eine erste Klage im Zusammenhang mit der Panne bekannt. Ein Anwalt aus Texas zog vor Gericht mit dem Vorwurf, über die Schwachstelle hätten vertrauliche Unterhaltungen mit Mandanten belauscht werden können.
Die Funktion für Gruppenanrufe, bei denen bis zu 32 Nutzer hinzugefügt werden können, wurde erst Ende Oktober mit der Version 12.1 des iPhone-Systems iOS hinzugefügt. Zunächst blieb unklar, ob auch der Software-Fehler schon seit dieser Zeit bestand. Für Apple ist es eine schmerzhafte Panne, denn der iPhone-Konzern wirbt gerade mit der Komplett-Verschlüsselung und Sicherheit seiner Dienste. Facetime ist nur auf Geräten von Apple verfügbar.
Mehr Informationen zur Sicherheitslücke lesen Sie in einer weiteren Meldung.