Apple und Amazon

EU-Kommission untersucht Steuerdeals von Apple und Amazon

Apple und Amazon stehen derzeit im Fokus der EU-Kommission. Die Unternehmen sollen unlautere Vorteile bei der Versteuerung erhalten haben.
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Haben sich Apple und Amazon steuerliche Vorteile verschafft? Haben sich Apple und Amazon steuerliche Vorteile verschafft?
Apple / Amazon
Wenn die EU-Kommission einen Verstoß beim Steuerrecht wittert, ist mit dem supranationalen Organ nicht gut Kirschen essen. Aktuell stehen unter anderem der Shop-Gigant Amazon und der Technologiekonzern Apple unter Verdacht, sich unlautere steuerliche Vorteile verschafft zu haben. Dabei geht es um hohe Summen. So soll Amazon von Steuererleichterungen in Höhe von gut einer Viertel Milliarde Euro profitiert haben. Bei Apple versucht die EU-Kommission sogar eine Rückzahlung von 13 Milliarden Euro zu erwirken.

Hat sich Amazon steuerliche Vorteile verschafft?

Haben sich Apple und Amazon steuerliche Vorteile verschafft? Haben sich Apple und Amazon steuerliche Vorteile verschafft?
Apple / Amazon
In Brüssel erhebt man den Vorwurf gegen Amazon, dass der Händler seine Gewinne nicht korrekt versteuert habe. Margrethe Vestager, Wettbewerbskommissarin der EU-Kommission, prangerte an, dass fast drei Viertel der Gewinne des Unternehmens unversteuert blieben. Konkret bezieht sich Vestager auf eine unlautere Steuererleichterung, die Amazon in Luxemburg erhalten habe. Vor 2015 hatte Amazon seine Europazentrale in diesem Land und versteuerte dort die hauseigenen Gewinne. Zudem soll ein Abkommen aus dem Jahr 2003 den Zugriff der Steuerbehörden Luxemburgs auf Amazon begrenzt haben. Die Europäische Kommission weist das Land nun an, die rechtswidrige Beihilfe zurückzufordern. Der Händler habe mit diesem Vorgehen massiv Steuern auf seine Verkäufe innerhalb Europas sparen können.

Amazon weist den Vorwurf zurück

Wenig verwunderlich erscheint die Antwort des ermahnten Onlineshops. Amazon ist der Ansicht, keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten zu haben. Man hätte "Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht" gezahlt.

Apple verweigert Rückzahlung in Milliardenhöhe

Der iPhone-Schöpfer Apple steht bei der EU-Kommission ebenfalls nicht gut da. Letztes Jahr wurde der Hersteller bereits zu einer Rückzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro aufgefordert. Die Behörde erörterte, dass das kalifornische Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen in Irland erhalten habe. Damit soll eine Verringerung des Körperschafts-Steuersatzes um 0,005 Prozent in 2014 einhergegangen sein. Da sich bislang weder Apple noch Irland einsichtig zeigten, wandte sich die EU-Kommission nun an die höchste juristische Instanz Europas – den Europäischen Gerichtshof. Irland und Apple wehren sich ihrerseits vor Gericht.

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