Datenschutz

App-Berechtigungen: Was bedeuten sie?

Wenn die neue App plötzlich Zugriff auf nahezu alle Bereiche des Telefons haben will, bekommen viele Smartphone-Nutzer ein ungutes Gefühl. Aber was heißt es eigentlich im Detail, wenn Apps plötzlich Zugriff auf Kontakte, Kamera oder Mediathek haben wollen?
Von dpa / Stefan Kirchner

App-Berechtigungen Was eine App darf und was nicht, entscheiden App-Berechtigungen
Grafiken: Google, Montage: teltarif.de
Heutzutage ist ein Smartphone weit mehr, als nur ein einfaches Telefon. Es bietet zahlreiche weitere Dienste an, die unseren Alltag erleichtern und bereichern sollen. Neben den Standard­funktionen wie einem Telefonbuch, Kontaktlisten, Zugang zum Internet und Wetter­voraussagen, erweitern Apps das Gerät um viele weitere Funktionen. Häufig verlangen die neu installierten Apps auch nach Berechtigungen, die Smartphone-Besitzer verunsichern.

Mit Apples iOS und neueren Android-Versionen können Nutzer selbst entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Aber was bedeutet es, wenn eine App das Mikrofon nutzen will oder die Kontaktliste lesen möchte?

#1: Mikrofon

App-Berechtigungen Was eine App darf und was nicht, entscheiden App-Berechtigungen
Grafiken: Google, Montage: teltarif.de
Apps, die Zugriff auf das Mikrofon eines Smartphones verlangen, stehen häufig im Verdacht der Nutzer, Fremden das Lauschen zu ermöglichen. "Grundsätzlich gibt es mehrere gute Gründe, warum eine App das Mikrofon braucht", sagt Alexander Spier von der Fach­zeitschrift c't. "Zum Beispiel Sprachanrufe, Sprachsuche, Musik­erkennung, gesprochene Nachrichten und so weiter." Den Mikrofon­zugriff abzulehnen kann manche App lahmlegen.

Der Möglichkeit, ständig belauscht zu werden, erteilt Spier dabei schon aus technischen Gründen eine Absage: "Angst vor Dauer­überwachung und tatsächlichem Abhören braucht man eigentlich nicht zu haben", sagt er. Denn damit das passieren kann, müsste die fragwürdige App ständig im Hintergrund laufen, viel Datenverkehr produzieren und nicht zuletzt auch viel Strom verbrauchen. "Insofern fallen solche Werkzeuge irgendwann auch auf", beruhigt Spier.

Eine grundsätzliche Entwarnung ist das aber nicht. Manche App-Entwickler sind kreativ. "In Indien und Südost­asien haben einige Apps die dort benutzten Werbe­netzwerke auf Ultraschall-Signale belauscht", sagt Spier. Ziel war es zum Beispiel, über den Fernseher oder in einigen Fastfood-Filialen ausgestrahlte Töne aufzufangen und Zuschauer oder Besucher zu ermitteln.

Zur Sicherheit empfiehlt Spier: "Man sollte schauen, ob eine App einen triftigen Grund hat, das Mikrofon-Recht anzufordern." Eine Messenger-App könnte da einen sinnvollen Grund haben, eine Taschenlampen-App eher nicht. Im Zweifels­fall lässt man lieber die Finger von einem Programm.

#2: Standort

Viele Apps verlangen Zugriff auf den eigenen Standort, und selbst der vorinstallierte Internet­browser auf dem Smartphone fragt regelmäßig nach dieser Berechtigung. "Eine Standort­freigabe kann je nach Zweck durchaus ihre Nützlichkeit und Berechtigung haben", sagt Julian Graf von der Verbraucher­zentrale Nordrhein-Westfalen. Etwa für Karten­dienste oder für ortsbezogene Informationen wie Wetter, Haltestellen in der Nähe oder als Anfahrt­hilfe für das bestellte Taxi.

Neben der Nutzung der Daten für eine konkrete Funktion der App können die Standort­daten aber auch für Bewegungs­profile genutzt werden - etwa für individuell angepasste Werbung. Deswegen gilt auch hier die Frage: Braucht die App diese Daten wirklich und informiert sie über die Datennutzung? Gibt es dazu keine Auskunft, rät Graf vorsichts­halber von der Nutzung eines Programms ab.

#3: Kontakte

Telefon- oder SMS-Apps brauchen diesen Zugriff, damit man Kontakte auswählen, neue anlegen oder bestehende Kontakte bearbeiten kann. Messenger-Apps wie WhatsApp oder Signal ermitteln so, welcher Kontakt das Programm auch nutzt. Fahrplan-Apps können mit Zugriff auf die Kontakte zum Beispiel den schnellsten Weg zu Mutti ermitteln, wenn Muttis Adresse gespeichert ist.

Während es im Fall der Telefon-App ohne Kontakt­zugriff nicht geht, kann es bei manchen Messengern schon anders aussehen. Welche Einträge etwa WhatsApp aus den Adress­büchern hochlädt, was damit passiert und wie die Daten gesichert werden, ist nicht ganz klar - ohne Adressbuch­zugriff funktioniert der Dienst auch nicht. Hier müssen Nutzer abwägen. Fragt allerdings ein Programm völlig grundlos nach Zugriff auf das Adressbuch, sollte man immer ablehnen.

#4: Fotos und Videos

Diese Berechtigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine App alle Fotos einsehen kann. Vielmehr geht es meist darum, Bilder oder Videos aus der Mediathek nutzen zu können, etwa um sie in einer Messenger-App an andere zu schicken, sie zu Facebook hochzuladen oder sie zu bearbeiten. Auch Kamera-Apps aus den App Stores brauchen diesen Zugriff - um Bilder zu speichern. Auch hier gilt: Fragt eine App ohne erkennbaren Grund, lieber nicht zustimmen.

Datenschutz und Datensicherheit

Für diese grundsätzlichen Berechtigungen für Apps unter Android und iOS gilt: Einige Funktionen wie das Speichern und Ansehen von Bildern oder das Verwalten von Kontakten funktionieren ohne eine solche Berechtigung schlichtweg nicht. Von diesen Standard­funktionen abgesehen, sollte die Freigabe für jede weitere App allerdings kritisch im Einzelfall betrachtet und entschieden werden.

Im Zweifelsfall kann nämlich gar nichts Schlimmes passieren, wenn man einem Programm nicht sofort alles erlaubt. "Im Falle einer Ablehnung verliert die App vielleicht an Funktionalität", sagt Alexander Spier. "Kaputt geht in der Regel nichts. Aktuelle Apps müssen so gebaut sein, dass sie das einfach vertragen." Manch älteres Programm könne aber Probleme machen.

Und ist eine Berechtigung einmal erteilt oder verwehrt, ist das nicht in Stein gemeißelt. Nutzer können jederzeit Änderungen vornehmen. Nur eins sollte man nie tun: sich allein auf die jeweiligen Datenschutz­bestimmungen der Entwickler verlassen, warnt Verbraucher­schützer Julian Graf. "Wir raten zum Schutz der eigenen Persönlichkeit grundsätzlich zur Daten­sparsamkeit", sagt er. Auch Alexander Spier warnt: "Datenschutz­richtlinien schützen im Zweifel nicht. Natürlich kann man bei seriösen Firmen eher darauf bauen, dass die Erklärungen was taugen." Kontrollieren lässt sich das in der Praxis aber nicht. Daher, so sein Rat, solle man immer so sparsam wie möglich Rechte gewähren und im Zweifel lieber auf eine Option oder die App ganz verzichten.

Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, warum kostenlose Apps mit Vorsicht zu genießen sind.

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