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Amazon: Endgültiges Aus für Dash-Bestellknöpfe

Zuerst hat Amazon den Verkauf der Dash-Buttons einge­stellt, jetzt werden sie auch funk­tionslos. Am 31. August werden sie welt­weit deak­tiviert.
Von dpa / Wolfgang Korne

Alles zu Ende: Ab 31. August kann man über Dash Buttons nichts mehr nachbestellen. Auch kein Klopapier Alles zu Ende: Ab 31. August kann man über Dash Buttons nichts mehr nachbestellen. Auch kein Klopapier
Bild:Amazon
Amazons "Dash"-Bestell­knöpfe zum schnellen Nach­ordern von Alltags­arti­keln werden in wenigen Wochen zu einem wert­losen Stück Plastik. Der Online-Händler klemmt sie zum 31. August welt­weit ab. Dagegen bleiben die virtu­ellen "Dash"-Buttons, die man sich auf der Amazon-Website oder in der App einrichten kann, oder der auto­mati­sche "Dash"-Nach­bestell­dienst in Geräten weiterhin aktiv, betonte der Konzern.

Zuletzt nur noch wenig genutzt

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Amazon hatte den Verkauf neuer Bestell-Knöpfe bereits im März einge­stellt. Damals hieß es noch: "Wenn man jetzt einen "Dash"-Button zu Hause hat, bleibt er natür­lich funk­tions­fähig." Nun erklärte Amazon aber, seit dem Verkaufs­stopp habe die Nutzung der Hard­ware-Buttons "signi­fikant nach­gelassen". Die Abschal­tung der physi­schen Knöpfe sei die "natür­liche Weiter­entwick­lung" des "Dash"-Programms: "Wir haben immer gesagt, dass wir uns eine Zukunft vorstellen, in der Kunden zu Hause keinen physi­schen Knopf drücken müssen, um Produkte nach­zube­stellen."

In Deutsch­land beson­ders umstritten

Für Deutsch­land hat die Entschei­dung eine zusätz­liche Brisanz, denn die Bestel­lung per Knopf­druck war hier von Anfang an umstritten. So beur­teilte Rechts­anwalt Dr. Matthias Böse von der Kanzlei Huse­mann und Partner bereits kurz nach dem Deutsch­land­start, eine Bestel­lung per Dash Button als recht­lich äußerst heikel.

Dieser Einschät­zung gaben später auch die Gerichte recht. Amazon hatte im Januar in zweiter Instanz vor dem Ober­landes­gericht München einen Rechts­streit mit der Verbrau­cher­zentrale Nord­rhein-West­falen um die Knöpfe verloren.

Die Richter entschieden, dass Amazon gegen Gesetze zum Online-Handel verstoße, weil beim Einkauf klare Infor­mationen zu Inhalt, Preis und der Hinweis auf eine zahlungs­pflich­tige Bestel­lung fehlten. Die Buttons, die an eine Türklingel erin­nern, haben nur das Logo des Anbie­ters eines Produkts und den Knopf, der eine Bestel­lung auslöst.

Amazon hatte die Buttons 2016 nach Deutsch­land gebracht. Auch teltarif.de hatte damals darüber berichtet. Zum Stopp des Verkaufs waren es rund 70 für diverse Artikel wie Wasch­mittel, Windeln, Kondome, Kaffee oder Kosmetik. Bastler funk­tionierten die Knöpfe aber zum Teil auch um, so dass sie damit zum Beispiel vernetzte Lampen im smarten Zuhause steuern konnten. Die speziell für solche Anwen­dungs­fälle gedachte Version des Knopfs für Entwickler - der "AWS IoT Button" - wird weiter ange­boten.

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