Themenspezial: Verbraucher & Service Vorsicht

Abofallen-Betrüger streuen falsche Urteile im Netz

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer dreister Abzock-Masche: Danach streuen Abofallen-Betrüger fingierte Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt und von Amtsgericht Mainz im Internet, um Abmahn-Opfer einzu­schüch­tern. Mehr dazu in unserer News.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Abo-Falle: Betrüger streuen fingierte Urteile im Internet. Abo-Falle: Betrüger streuen fingierte Urteile im Internet.
Grafik: teltarif.de
Wer eine Mahnung oder eine Abmahnung bekommt, gibt die Namen von Kanzleien oder fordernden Unternehmen oft in eine Suchmaschine ein, um heraus zu finden, ob es sich um eine Abzockmasche handelt, oder um eine ernstzu­nehmende Mahnung. Genau diesen Umstand nutzen derzeit Abofallen-Betrüger aus, indem sie falsche Urteile und Aktenzeichen im Netz streuen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor entsprechenden Aktivitäten der Firmen Premium Media Service Ltd. und Pable Domainverwaltung Wien.

So findet sich beispielsweise auf der mit Wordpress erstellten Internet-Seite premiummediaserviceltd der Text: "Urteil Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 257/15): Urteil Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 358/15): Pable Domainverwaltung -Inkasso GmbH, rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen". Auf Weise versuchen die Betrüger Verbraucher einzuschüchtern und den Eindruck zu erwecken, dass auf Abo-Falle: Betrüger streuen fingierte Urteile im Internet. Abo-Falle: Betrüger streuen fingierte Urteile im Internet.
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dubiosen Rezept- und Routenplaner-Portalen rechtsgültige Verträge zustande gekommen sind. Auf keinen Fall sollten Betroffene Zahlungen leisten.

Die fingierten Urteile vom Oberlandesgericht Frankfurt oder auch vom Amtsgericht Mainz tragen falsche Aktenzeichen wie 8 C 257/15 oder 33 C 358/15. Dass sie frei erfunden sind, erkennen Verbraucher allein schon an der 15 nach dem Schrägstrich: Sie würde bedeuten, dass es sich um ein Verfahren handelt, dass 2015 begonnen hat, erklären die Experten.

249 Euro für eine Registrierung per E-Mail

Bereits Anfang Juli warnten die Verbraucherschützer vor den besagten Rezept- und Routenplaner-Portalen: Wer sich dort mit seiner E-Mail-Adresse registriert hatte, um Zugang zu den Seiten zu bekommen, erhielt völlig überraschend eine Rechnung über 249 Euro für eine einjährige Mitgliedschaft ins Postfach. Diese sollten Betroffene ebenso wenig begleichen wie auf etwaige Mahnungen und Forderungen der Pable Domainverwaltung eingehen. Denn bei den Portalen, die einer Premium Media Service Ltd. mit Sitz in Belize gehören, handele es sich um Abofallen, bei denen kein gültiger Vertrag zustande kommt.

Denn dass man bei einer Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingehen soll, sei wegen weißer Schrift auf hellgrauem Hintergrund nur schwer zu erkennen gewesen. Zudem ist der Kostenhinweis im Fließtext am Seitenende versteckt und damit unzureichend gekennzeichnet. Damit erfüllten die Portale nicht die gesetzlichen Regelungen zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags im Internet.

Wie Sie richtig reagieren, wenn eine die Mahnung für eine Schockrechnung kommt, haben wir in einem Übersichtsartikel für Sie zusammengestellt.

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