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Zweifelhafter Kompromiss: Reaktionen zum 5G-Beschluss

Erwartungsgemäß stößt der Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur auf geteiltes Echo: Alle sind mehr oder weniger unzufrieden, aus verschiedenen Gründen.
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Je nach Standpunkt stößt der Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur auf geteiltes Echo. Je nach Standpunkt stößt der Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur auf geteiltes Echo.
Montage: teltarif.de
Gestern hat der Beirat der Bundesnetzagentur die Versteigerungsregeln für 5G verschiedet. Dazu meldete sich der Präsident des Bitkom, Achim Berg zu Wort: „Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen. Wer Flächenausbau will, muss auch Flächenfrequenzen zur Verfügung stellen. Jetzt wird Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98 Prozent der Haushalte mit 5G zu versorgen. Deutschland müsste im Abstand von je einem Kilometer mit Funkmasten gespickt und schachbrettmusterartig aufgebaggert oder aufgefräst werden. Dagegen entstehen jetzt schon die ersten Bürgerinitiativen. Jeder will 5G, aber niemand will einen Funkmast vor seiner Tür. In Frequenzbändern unter 1 GHz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.“

Kritisch zum Verhandlungsgebot

Je nach Standpunkt stößt der Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur auf geteiltes Echo. Je nach Standpunkt stößt der Beschluss des Beirates der Bundesnetzagentur auf geteiltes Echo.
Montage: teltarif.de
Kritisch sieht Bitkom das Verhandlungsgebot für National Roaming und eine Diensteanbieterregelung. Hier droht durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt und entwertet. Ein National Roaming führt zu einer Gleichmacherei der Netze und hebelt den Wettbewerb aus. Das schadet am Ende vor allem den Verbrauchern. „Statt Breitbandpopulismus benötigen wir eine Versachlichung der Diskussionen, damit Deutschland möglichst schnell leistungsfähige 5G-Netze bekommt.“

Telefónica (o2): Zweifelhafter Kompromiss

Als nächstes meldete sich der Netzbetreiber Telefónica o2 zu Wort: "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen sind ein zweifelhafter Kompromiss zwischen zum Teil gegenläufigen Interessen aller Verfahrensbeteiligten. Mit einem teuren Auktionsregelwerk wird den Netzbetreibern Geld entzogen, zugleich sollen wir massiv in eine Flächenversorgung investieren, die sich mit dem bereitgestellten Spektrum gar nicht erfüllen lassen.

Dabei ist zu erkennen: Die massive Einflussnahme einzelner politischer Interessengruppen hat dem großen Ziel eines schnellen, privatwirtschaftlichen Ausbaus der digitalen Infrastruktur eher geschadet als geholfen. Denn aus unserer Sicht beinhalten die Regularien rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse.

Damit immer mehr Menschen und Unternehmen zügig von den Möglichkeiten der schnellen Datennetze profitieren können, kommt es darauf an, dass die Politik in der Gesetzgebung nicht wie angekündigt weitere Verschlechterungen des Investitionsrahmens u.a. über eine Roaming-Pflicht für die Netzanbieter erwirkt. Dies würde unwillkürlich in langwierige juristische Auseinandersetzungen münden.“

o2: Zusage gilt

o2 betont: „Grundsätzlich gilt weiterhin unsere Zusage im Interesse unserer Kunden, dass wir auch künftig massiv in den Ausbau der mobilen Breitbandnetze investieren werden.“ CEO Markus Haas wird konkret: „Unsere Zusage gilt, dass wir auch weiterhin massiv in unseren Netzausbau investieren wollen, um Deutschlands größtes und modernstes Mobilfunknetz zu bauen. Nur im Schulterschluss von Wirtschaft und Politik kann es allerdings gelingen, dass Deutschland einen großen Sprung nach vorn in der Digitalisierung macht. Jedoch sprengen die aktuell beschlossenen Vergabebedingungen sowie die politisch beabsichtigte gesetzliche Vorgabe eines Betreiber-Roamings den gültigen rechtlichen Rahmen und hemmen die erforderlichen Milliardeninvestitionen in einen schnellen weiteren Netzausbau. Statt ewig neuer Wünsche braucht es jetzt Klarheit für unsere Investitionen.“

Vodafone: Kontraproduktiv

Vodafone (D2) in Düsseldorf findet, dass Deutschland mit dem vorgelegten Beschluss der Bundesnetzagentur nicht dem geplanten 5G-Leitmarkt näher komme – im Gegenteil: „Der Beschluss schafft Unsicherheit und keine investitionsfreundlichen Bedingungen. Doch gerade die braucht Deutschland für die Einführung von 5G.“

Vodafone hält den Beschluss in mehreren Punkten für kontraproduktiv:

  1. 5G kommt langsamer in die Fläche
    Die Regelungen bevorteilen Unternehmen, die überhaupt keine Netze in Deutschland haben oder künftig nur marginal ausbauen. Dabei profitieren Neueinsteiger unter anderem von minimalen Versorgungsauflagen, die es ihnen erlauben, nur in den Ballungsgebieten auszurollen. Das reduziert nicht nur die Einnahmen der bundesweiten Netzbetreiber, die damit weniger Geld für einen möglichst schnellen 5G-Ausbau haben, vor allem auf dem Land. Hinzu kommt: Die Umsätze und Gewinne, die ein Neueinsteiger dann machen wird, wird er eben nicht in Netze auf dem Land investieren.
  2. Beschluss voller Unklarheiten und ohne Rechtsgrundlagen
    Der Beschluss weist nach wie vor zahlreiche Unklarheiten und Lücken auf. Zudem fehlt teilweise die Rechtsgrundlage. Für National Roaming als auch Diensteanbieter-Regelungen gibt es keine Rechtsgrundlagen, auch nicht für ein wie im Beschluss angeführtes Verhandlungsgebot mit Firmen, die keine Netze betreiben oder potentiellen Neueinsteigern. Diese Rechtsgrundlagen setzen voraus, dass ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat. Ein solches Unternehmen gibt es im deutschen Mobilfunkmarkt nicht. Im Gegenteil: Deutschland hat drei ungefähr gleich große bundesweite Netzbetreiber und zahlreiche Wiederverkäufer, die allein auf einen Marktanteil von 23 Prozent kommen. Der Wettbewerb funktioniert. Einer Zusammenarbeit im Wettbewerb mit anderen Netzbetreibern in bislang unterversorgten Gebieten über lokale Kooperationen/lokales Roaming verschließen wir uns explizit nicht.
  3. Ein Verweis auf ein Gesetz, das es noch gar nicht gibt
    Zudem verweist der Beschluss auf ein Änderungsgesetz zum TKG, das es noch gar nicht gibt. Auch dies birgt massive Unsicherheiten für Unternehmen und ihre Investoren. Dies gilt für die National Roaming Thematik, die offenbar ein Teil der Politik im Gesetz verpflichtend einführen will und die erst recht den rechtlichen Rahmen sprengen würde. Vodafone wird all das jetzt eingehend prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Rechtsmittel behalten sie sich weiterhin ausdrücklich vor.

Deutsche Telekom: So wird Deutschland keine Spitzenposition erreichen

„Die Deutsche Telekom wird den Bürgern und der Industrie in Deutschland bestmöglichen Mobilfunkservice bieten“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. „Wir wollen Deutschland zum Leitmarkt für 5G machen, das haben wir immer wieder betont. Die Deutsche Telekom investiert jährlich über 5 Milliarden Euro in Deutschland, und schafft dabei bereits heute die Voraussetzungen. Der Beschlussentwurf bringt uns diesen Zielen nicht näher. Im Gegenteil, es ist bei den verschärften Ausbauauflagen geblieben, die deutlich über das hinausgehen, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat. Die Umsetzung dieser Auflagen ist schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Deutschland hat die längsten Genehmigungsverfahren für Antennenstandorte in Europa. Daneben gibt es zahlreiche gesetzliche, bürokratische Hindernisse sowie tatsächliche Hürden wie begrenzte Baukapazitäten und Bürgerinitiativen. Jegliche Regelung in Richtung eines verpflichtenden National Roaming ist investitionsfeindlich, insbesondere für die Versorgung des ländlichen Raums", klagt das Unternehmen.

Hinzu kämen weitere, bemerkenswerte Unwägbarkeiten, die das Investitionsklima für 5G in Deutschland massiv beschädigen. Wenn jetzt, wie auch von Mitgliedern des Beirats angekündigt, schnell zusätzliche gesetzliche Verschärfungen in Richtung verpflichtendes National Roaming und Diensteanbieterverpflichtung geplant sind, werde die Auktion endgültig zum Spielball der Politik - zum Nachteil des Digitalstandortes Deutschland.

Die Umsetzung von EU-Recht müsse in einem offenen, transparenten und geordneten Verfahren geschehen. Eine überstürzte Entscheidung, die nur der Bevorzugung eines Diensteanbieters dient, hält die Deutsche Telekom für absolut falsch. Damit würden erst recht die vollkommen falschen Investitionsanreize gesetzt, die den Investoren und dem Kapitalmarkt nicht zu vermitteln seien. "So wird Deutschland keine 5G-Spitzenposition erreichen."

vzbv: Bedingungen enttäuschend

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hatte den Entwurf im Vorfeld kritisiert und für wettbewerbsfördernde Regelungen geworben. „Die Vergabebedingungen sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten. Nun ist der Gesetzgeber gefragt, andere Wege zu finden. Es ist in seiner Verantwortung den flächendeckenden Ausbau der mobilen Internetversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben.

Die Bundesnetzagentur sollte mit Blick auf kommende Auktionen eine Marktüberprüfung angehen. Sie darf nicht wieder über die gleichen rechtlichen Hürden stolpern, die auch jetzt schon verbraucher- und wettbewerbsfreundlichen Vergaberegeln entgegenstanden.“

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