5G-Eilanträge

Abgelehnt: Verwaltungsgericht in Köln gegen 5G-Eilanträge

Timing wie im Krimi. Kurz vor dem Termin für nächste Woche reichten die Mobilfunknetzbetreiber aufschiebende Eilanträge bei Gericht ein. Die wurden abgelehnt. Die Auktion findet planmäßig statt. Ist nun alles gut?
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Grünes Licht für 5G? Die Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht wurden abgelehnt. Grünes Licht für 5G? Die Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht wurden abgelehnt.
Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Die (frühes­tens) für den 19. März ange­setzte Verstei­ge­rung der 5G-Frequenzen wird nun - wie geplant - am nächsten Dienstag, den 19. März in Mainz starten. Das hat die Bundesnetzagentur heute Morgen auf Twitter bestätigt. Wie heute Morgen bekannt wurde, hat das Verwal­tungs­ge­richt Köln die Eilan­träge der Mobil­funk­an­bieter gegen die Verga­be­be­din­gungen zurück­ge­wiesen. Damit kann die Auktion starten.

Grünes Licht für Auktion nächsten Dienstag

Grünes Licht für 5G? Die Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht wurden abgelehnt. Grünes Licht für 5G? Die Eilanträge beim Kölner Verwaltungsgericht wurden abgelehnt.
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Unklar ist noch, was passiert, wenn das Gericht später im Haupt­sa­che­ver­fahren die Bedenken der Mobil­funker doch noch akzep­tiert, sofern die Mobil­funker ihre Klagen nicht vorher komplett zurück­ziehen.

Beim geplanten Zwang zum "national Roaming" war die Regie­rungs-Koali­tion schon zurück­ge­ru­dert. Ursprüng­lich sollte das als "Bedin­gung" in die neueste Fassung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes (TKG) hinein­ge­schrieben werden. Dagegen hatten die drei etablierten Mobil­funker erbit­terten Wider­stand geleistet.

Auktion in zwei Teilen?

In Fach­kreisen wurde darüber speku­liert, ob die als "Last-Frequenzen" für Brenn­punkte (Hotspots) ange­dachten 5G-Frequenzen zwischen 3,4 und 3,7 GHz viel­leicht erst zu einem späteren Zeit­punkt verstei­gert werden können. Dann würde es bei der Frequenz-Auktion ab nächster Woche viel­leicht zunächst nur um die Frequenzen bei 2 GHz (1900-2100 MHz) gehen, die aktuell über­wie­gend mit UMTS und neuer­dings verstärkt auch mit LTE genutzt werden. Diese Frequenzen gelten als beson­ders begehrt, weil man dort zur Not auch ein eigen­stän­diges regional "flächen­de­ckendes" Netz aufbauen könnte.

Abseh­bares Ende von UMTS

Das Ende von UMTS gilt als besie­gelt. Die Deut­sche Telekom hat in ihren AGBs für Geschäfts­kunden bereits eine Abschal­tung für 2020/21 in Aussicht gestellt, bei Voda­fone dürfte es ähnliche Über­le­gungen geben. Auch bei Telefónica Germany (o2), so wissen es Einge­weihte, könnte 2022 mit UMTS (3G) Schluss sein. Bis dahin sollten bei allen drei oder vier Netz­be­trei­bern die ersten lizen­sierten 5G-Anlagen in Deutsch­land laufen.

3,7 GHz geht extra

Der Bereich zwischen 3,7 und 3,8 GHz soll auf Antrag an Indus­trie­be­triebe, auch aus der Land- und Forst­wirt­schaft auf räum­lich abge­trennten "Grund­stü­cken" vergeben werden. Hier könnten nach außen geschlos­sene Netze aufge­baut werden, die nur von den Lizenz­in­ha­bern oder ihren Auftrag­neh­mern genutzt werden könnten, jedoch nicht für öffent­lich zugäng­liche Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­netze.

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