Klagen

5G in Gefahr? Mobilfunker klagen gegen die BNetzA

Alle drei Netzbetreiber haben vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
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Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Die Meldung, dass alle drei deut­schen Netz­be­treiber gegen die 5G-Verga­be­be­din­gungen der Bundes­netz­agentur geklagt haben, sorgte für Aufsehen zum Neuen Jahr. teltarif.de hat bei allen drei Netz­be­trei­bern nach­ge­fragt. Wir wollten wissen, gegen wen und vor welchem Gericht geklagt wurde und ob damit die Zukunft 5G erst einmal auf Eis gelegt werden könnte.

Drei Klagen in Köln

Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Alle drei Klagen von Deut­scher Telekom, Voda­fone und Telefónica Deutsch­land (o2) wurden vor dem Verwal­tungs­ge­richt in Köln gegen die Bundes­netz­agentur einge­reicht. Das Verwal­tungs­ge­richt in Köln ist auto­ma­tisch immer dann zuständig, wenn Entschei­dungen der Bundes­netz­agentur vor Gericht über­prüft werden sollen.

Nicht aufschie­bend

Wichtig sei, so betonen Spre­cher aller drei Netz­be­treiber, die wir dazu befragt haben, dass diese Klagen keinerlei aufschie­bende Wirkung haben. Das bedeutet, das geplante Aukti­ons­ver­fahren wird dadurch nicht verzö­gert. Falls das Gericht vorher einer oder allen Klagen statt­geben würde, müssten die Aukti­ons­re­geln entspre­chend ange­passt werden.

Voda­fone klagte schon im Dezember

So hat Voda­fone am 21. Dezember 2018 beim Verwal­tungs­ge­richt Köln Klage gegen die Verga­be­be­din­gungen der anste­henden Frequenz-Auktion im Mobil­funk einge­reicht. "Wir haben unsere recht­li­chen Bedenken gegen verschie­dene Bedin­gungen früh­zeitig geäu­ßert und uns nach einge­hender Prüfung der verab­schie­deten Verga­be­be­din­gungen zur Klage entschlossen", so ein Voda­fone-Spre­cher zu teltarif.de. Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, kommen­tiere Voda­fone keine weiteren Details zu seinem Vorgehen.

Inhalt­lich hatte Dr. Chris­toph Clément, Mitglied der Geschäfts­lei­tung, den Stand­punkt des Unter­neh­mens bereits ausführ­lich darge­legt. Im Kern sei die anste­hende Frequenz-Auktion eine zentrale Weichen­stel­lung für Deutsch­lands digi­tale Zukunft. Man müsse Deutsch­land zum Leit­markt bei 5G machen. Dies funk­tio­niere aber nur dann, wenn die Rahmen­be­din­gungen richtig gestaltet seien und damit die enormen Inves­ti­tionen, die für den Ausbau der 5G-Netze nötig sind, auch zurück­ver­dient werden könnten und bereits getä­tigte Inves­ti­tionen nicht nach­träg­lich entwertet würden. Die von der BNetzA verab­schie­deten Verga­be­be­din­gungen würden diesem Anspruch nicht gerecht.

Stand­punkt von Telefónica

Auch ein Unter­neh­mens­spre­cher der Telefónica Deutsch­land (o2) bestä­tigte, dass Klage vor dem Kölner Verwal­tungs­ge­richt einge­reicht wurde.

Auf die Frage von teltarif.de, welche Auswir­kungen eine komplette Verschie­bung der Auktion bis zur finalen recht­li­chen Klärung bedeuten würde, gab der Spre­cher der Telefónica die Auskunft: "Die bestehenden Nutzungs­rechte des zur Auktion stehenden Spek­trums laufen eh erst Ende 2020 und später aus. Und viel früher rechnen Experten ohnehin nicht mit massen­haft verfüg­barer System­technik. Daher bliebe noch Zeit das Verfahren rechts­kon­form aufzu­setzen und durch­zu­führen."

Zum Thema 5G-Auktion merkte Telefónica weiter an: „Die von der Bundes­netz­agentur beschlos­senen Verga­be­be­din­gungen enthalten aus unserer Sicht recht­liche Unklar­heiten und Inves­ti­ti­ons­hemm­nisse. Dies bezieht sich beispiels­weise darauf, dass die Netz­be­treiber massiv in eine Flächen­ver­sor­gung inves­tieren sollen, die sich mit dem im Verfahren bereit­ge­stellten Spek­trum gar nicht erfüllen lassen. Auch gibt es Unklar­heiten mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusam­men­ar­beit mit Diens­te­an­bie­tern. Um unsere Rechts­po­si­tion zu sichern, haben wir deshalb Klage einge­reicht. Grund­sätz­lich gilt weiterhin unsere Zusage im Inter­esse unserer Kunden, dass wir auch künftig massiv in den Ausbau der mobilen Breit­band­netze inves­tieren werden.“

Eine Einschät­zung

Auf den ersten Blick sah es so aus, als ob die Klagen der Netz­be­treiber den Aukti­ons­termin ernst­haft infrage stellen könnten. Nach Gesprä­chen mit Vertre­tern der Branche sind die Klagen eher als ein "Warn­schuss" an Regu­lierer und Politik zu verstehen, die Diskus­sion nicht weiter "einseitig" auf dem Rücken der Netz­be­treiber auszu­tragen.

Würde die Bundes­netz­agentur die Auktion solange absagen, bis alle Gerichts­ver­fahren formal abge­schlossen wären, könnten nach Exper­ten­an­sicht zwei bis drei Jahre ins Land gehen, denn deut­sche Gerichte sind gut ausge­lastet. Gerade bei solch komplexen und grund­sätz­li­chen Dingen kann nicht mal eben "auf dem Flur" geur­teilt werden, das muss genau unter­sucht werden.

Als nächste Stufe wird nun die erste Lesung einer Neufas­sung des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes (TKG) die Agenda beherr­schen. Darin will die Politik den Zwang zum natio­nalen Roaming fest­schreiben, in der verzwei­felten Hoff­nung, dass sich dadurch die "Flächen­de­ckung" verbes­sern würde. Die Netz­be­treiber haben aber schon deut­lich klar gemacht, dass damit die Lust zum Netz­ausbau über Nacht wegfallen würde, weil jeder Anbieter auf den anderen Anbieter schaut.

Die CSU hatte die Idee, mit einer Art staat­li­cher Netz­auf­bau­ge­sell­schaft die Bundes­post 2.0 wieder­zu­be­leben. Ob sich dadurch das Ausbau­tempo für eine flächen­de­ckende Versor­gung beschleu­nigen lässt, darf bezwei­felt werden.

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