5G in Gefahr? Mobilfunker klagen gegen die BNetzA
Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
Foto/Montage: teltarif.de, Logos: Anbieter
Die Meldung, dass alle drei deutschen Netzbetreiber gegen die 5G-Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur geklagt haben, sorgte für Aufsehen zum Neuen Jahr. teltarif.de hat bei allen drei Netzbetreibern nachgefragt. Wir wollten wissen, gegen wen und vor welchem Gericht geklagt wurde und ob damit die Zukunft 5G erst einmal auf Eis gelegt werden könnte.
Drei Klagen in Köln
Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) haben vor dem Verwaltungsvericht Köln Klage gegen die Bundesnetzagentur eingereicht.
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Alle drei Klagen von Deutscher Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland (o2) wurden vor dem Verwaltungsgericht in Köln gegen die Bundesnetzagentur eingereicht. Das Verwaltungsgericht in Köln ist automatisch immer dann zuständig, wenn Entscheidungen der Bundesnetzagentur vor Gericht überprüft werden sollen.
Nicht aufschiebend
Wichtig sei, so betonen Sprecher aller drei Netzbetreiber, die wir dazu befragt haben, dass diese Klagen keinerlei aufschiebende Wirkung haben. Das bedeutet, das geplante Auktionsverfahren wird dadurch nicht verzögert. Falls das Gericht vorher einer oder allen Klagen stattgeben würde, müssten die Auktionsregeln entsprechend angepasst werden.
Vodafone klagte schon im Dezember
So hat Vodafone am 21. Dezember 2018 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Vergabebedingungen der anstehenden Frequenz-Auktion im Mobilfunk eingereicht. "Wir haben unsere rechtlichen Bedenken gegen verschiedene Bedingungen frühzeitig geäußert und uns nach eingehender Prüfung der verabschiedeten Vergabebedingungen zur Klage entschlossen", so ein Vodafone-Sprecher zu teltarif.de. Da es sich um ein laufendes Verfahren handele, kommentiere Vodafone keine weiteren Details zu seinem Vorgehen.
Inhaltlich hatte Dr. Christoph Clément, Mitglied der Geschäftsleitung, den Standpunkt des Unternehmens bereits ausführlich dargelegt. Im Kern sei die anstehende Frequenz-Auktion eine zentrale Weichenstellung für Deutschlands digitale Zukunft. Man müsse Deutschland zum Leitmarkt bei 5G machen. Dies funktioniere aber nur dann, wenn die Rahmenbedingungen richtig gestaltet seien und damit die enormen Investitionen, die für den Ausbau der 5G-Netze nötig sind, auch zurückverdient werden könnten und bereits getätigte Investitionen nicht nachträglich entwertet würden. Die von der BNetzA verabschiedeten Vergabebedingungen würden diesem Anspruch nicht gerecht.
Standpunkt von Telefónica
Auch ein Unternehmenssprecher der Telefónica Deutschland (o2) bestätigte, dass Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht wurde.
Auf die Frage von teltarif.de, welche Auswirkungen eine komplette Verschiebung der Auktion bis zur finalen rechtlichen Klärung bedeuten würde, gab der Sprecher der Telefónica die Auskunft: "Die bestehenden Nutzungsrechte des zur Auktion stehenden Spektrums laufen eh erst Ende 2020 und später aus. Und viel früher rechnen Experten ohnehin nicht mit massenhaft verfügbarer Systemtechnik. Daher bliebe noch Zeit das Verfahren rechtskonform aufzusetzen und durchzuführen."
Zum Thema 5G-Auktion merkte Telefónica weiter an: „Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse. Dies bezieht sich beispielsweise darauf, dass die Netzbetreiber massiv in eine Flächenversorgung investieren sollen, die sich mit dem im Verfahren bereitgestellten Spektrum gar nicht erfüllen lassen. Auch gibt es Unklarheiten mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Diensteanbietern. Um unsere Rechtsposition zu sichern, haben wir deshalb Klage eingereicht. Grundsätzlich gilt weiterhin unsere Zusage im Interesse unserer Kunden, dass wir auch künftig massiv in den Ausbau der mobilen Breitbandnetze investieren werden.“
Eine Einschätzung
Auf den ersten Blick sah es so aus, als ob die Klagen der Netzbetreiber den Auktionstermin ernsthaft infrage stellen könnten. Nach Gesprächen mit Vertretern der Branche sind die Klagen eher als ein "Warnschuss" an Regulierer und Politik zu verstehen, die Diskussion nicht weiter "einseitig" auf dem Rücken der Netzbetreiber auszutragen.
Würde die Bundesnetzagentur die Auktion solange absagen, bis alle Gerichtsverfahren formal abgeschlossen wären, könnten nach Expertenansicht zwei bis drei Jahre ins Land gehen, denn deutsche Gerichte sind gut ausgelastet. Gerade bei solch komplexen und grundsätzlichen Dingen kann nicht mal eben "auf dem Flur" geurteilt werden, das muss genau untersucht werden.
Als nächste Stufe wird nun die erste Lesung einer Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Agenda beherrschen. Darin will die Politik den Zwang zum nationalen Roaming festschreiben, in der verzweifelten Hoffnung, dass sich dadurch die "Flächendeckung" verbessern würde. Die Netzbetreiber haben aber schon deutlich klar gemacht, dass damit die Lust zum Netzausbau über Nacht wegfallen würde, weil jeder Anbieter auf den anderen Anbieter schaut.
Die CSU hatte die Idee, mit einer Art staatlicher Netzaufbaugesellschaft die Bundespost 2.0 wiederzubeleben. Ob sich dadurch das Ausbautempo für eine flächendeckende Versorgung beschleunigen lässt, darf bezweifelt werden.