Strafverfolgung

Berlin: 474 Funkzellen in Er­mitt­lungs­ver­fahren abgefragt

Die Abfrage von Funkzellen gilt als umstritten, zu viele Mobiltelefone von unbescholtenen Bürgern werden mit erfasst. Im Kampf gegen die Kriminalität aber scheint die Methode der Strafverfolgung kaum noch wegzudenken zu sein.
Von dpa / Dominik Haag

Mobilfunkmast Im Kampf gegen die Kriminalität werde immer mehr Funkzellen abgefragt.
dpa
Berliner Strafverfolger haben im Vorjahr 474 Funkzellen abgefragt. Die gerichtlich genehmigte Abfrage sei in 426 Ermittlungsverfahren angewandt worden, geht aus dem Jahresbericht von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hervor. Das Papier wurde heute im Senat vorgestellt. Die mehr als 700 Seiten starke Bilanz kommt nun ins Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Kontrolle. 2016 wurden Daten in 432 Ermittlungsverfahren abgefragt, im Jahr zuvor 256.

Kein Antrag auf Abfrage wurde abgelehnt

Mobilfunkmast Im Kampf gegen die Kriminalität werde immer mehr Funkzellen abgefragt.
dpa
Bei einer Funkzellenabfrage fordern Ermittler von den Telekommunikationsanbietern alle Handydaten an, die zu einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle registriert wurden, um Straftäter zu identifizieren. Das System ist umstritten, weil dabei auch Mobiltelefone unbescholtener Bürger ohne deren Wissen erfasst werden.

Die Ermittlungsmethode wurde laut Behrendt besonders bei Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raubtaten, schwerem Diebstahl sowie Brand- und Sprengstoffverbrechen angewandt.

Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. In keinem Fall sei 2017 ein Antrag von einem Gericht abgelehnt worden, hieß es.

Mehr zum Thema Polizei