Berlin: 474 Funkzellen in Ermittlungsverfahren abgefragt
Im Kampf gegen die Kriminalität werde immer mehr Funkzellen abgefragt.
dpa
Berliner Strafverfolger haben im Vorjahr 474 Funkzellen abgefragt. Die gerichtlich genehmigte Abfrage
sei in 426 Ermittlungsverfahren angewandt worden, geht aus dem
Jahresbericht von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hervor. Das
Papier wurde heute im Senat vorgestellt. Die mehr als 700 Seiten
starke Bilanz kommt nun ins Abgeordnetenhaus zur
parlamentarischen Kontrolle. 2016 wurden Daten in 432 Ermittlungsverfahren abgefragt, im Jahr zuvor 256.
Kein Antrag auf Abfrage wurde abgelehnt
Im Kampf gegen die Kriminalität werde immer mehr Funkzellen abgefragt.
dpa
Bei einer Funkzellenabfrage fordern Ermittler von den
Telekommunikationsanbietern alle Handydaten an, die zu einem
bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle registriert
wurden, um Straftäter zu identifizieren. Das System ist umstritten,
weil dabei auch Mobiltelefone unbescholtener Bürger ohne deren Wissen
erfasst werden.
Die Ermittlungsmethode wurde laut Behrendt besonders bei Ermittlungen zu Mord, Totschlag, Raubtaten, schwerem Diebstahl sowie Brand- und Sprengstoffverbrechen angewandt.
Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie müssen demnach von der Staatsanwaltschaft beantragt und von einem Richter genehmigt werden. In keinem Fall sei 2017 ein Antrag von einem Gericht abgelehnt worden, hieß es.