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Bundesregierung will Nutzung von Elektronik im Auto stark einschränken

Dass man mit dem Handy am Ohr während der Fahrt nicht telefonieren oder gar Nachrichten verschicken soll, ist bekannt. Gemacht wird es trotzdem. Die Bundesregierung plant drastische Maßnahmen.
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Dass Telefonieren mit dem Handy am Ohr am Steuer gefährlich sein kann, weiß eigentlich jeder. Dass das Lesen oder Schreiben von SMS, WhatsApp-Nachrichten oder anderen Botschaften noch viel gefährlicher ist, auch. Allzu oft wird dabei die mögliche Gefahr verdrängt. "Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen. Dabei wird der Verstoß stets vorsätzlich begangen. Zudem empfinden Verkehrsteilnehmer diese Verhaltensweisen nicht als sozialschädlich oder verkehrsgefährdend. Der generalpräventive Charakter der Bewehrung fehlt also augenscheinlich", stellt ein aktuelles Papier der Bundesregierung vom 30. Mai fest und will daher dem bunten elektronischen Treiben im Auto ein generelles Ende bereiten.

Generalverbot für Elektronik im Auto noch dieses Jahr?

Gefährlich, aber alltäglich: Handy am Steuer Gefährlich, aber alltäglich: Handy am Steuer
Bild: dpa
Deshalb plant die Regierung in ihrer nächsten Sitzung am 21. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 noch kurz vor der Bundestagswahl einen Rundumschlag vorzulegen, der die Nutzung von Kommunikationstechnik durch den Fahrer während der Fahrt weitgehend verbieten soll. Wie die Bundesratsdrucksache 424-17 vorschlägt, sollen Verstöße mit Bußgeldern zwischen 100 und 200 Euro (im letzteren Falle mit 1 Monat Fahrverbot) belangt werden.

Konkret: Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung soll durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt werden: 1a) "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet."

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch "Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt."

Vermummungsverbot im Fahrzeug

Es kommt noch besser: Auch das Tragen von Kopftüchern oder Sonnenbrillen soll möglichst verboten werden, damit auf den Bildern der automatischen Überwachungskameras und "Blitzer" endlich klar identifizierbare Personen zu finden sind. Immerhin gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, sondern Fahrer oder die Fahrerin müssen zweifelsfrei ermittelt werden, wie das Papier betont.

Die Bundesratsdrucksache 424-17 listet im besten Gesetzesdeutsch penibel alles auf. Selbst Polizeibeamte sollen nicht mehr funken dürfen, wenn sie selbst das Auto steuern - Mikrofon oder der Sprechhörer gehen dann an den Beifahrer. Falls nur ein Beamter alleine den Wagen steuert und es wichtig ist, soll jedoch eine Ausnahme gelten.

Entwurf wasserdicht?

Juristen, denen wir den Entwurf gezeigt haben, fanden, dass der Entwurf so wasserdicht sei, dass es künftig keinerlei Ausreden mehr geben könne. Überspitzt formuliert: Ein sicherheitsbewusster Autofahrer wird künftig sicher auch sein Autoradio oder den CD-Spieler aus lassen, um ja nichts falsch zu machen.

(Anstrengende) Gespräche zwischen Fahrer und Mitfahrern bleiben weiter erlaubt - obwohl es kürzlich zu einem tödlich verlaufenden Verkehrsunfall kam, ausgelöst durch einen schweren Beziehungsstreit während der Fahrt, bei dem der Beifahrer und der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges zu Tode kamen.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie, warum die Forderung nach mehr Sicherheit für weniger Sicherheit sorgen könnte.

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