freenet Mobile: Monatlich kündbare Allnet Flats günstiger
Der Mobilfunkanbieter freenet Mobile setzt die Preise dreier Allnet Flats mit monatlicher Vertragslaufzeit gleich mit denen der Zweijahresverträge. Damit müssen Kunden keinen höheren Aufpreis mehr zahlen, wenn sie auf ein flexibleres Vertragsmodell wert legen. Alle Tarife nutzen das D-Netz von Vodafone, beinhalten einen 25-Euro-Bonus für die Mitnahme der Rufnummer und eine Telefonie- und SMS-Flat.
Im Vergleich zur 24-monatigen Vertragslaufzeit ist der Anschlusspreis mit 29,99 Euro jedoch um 10 Euro höher.
Allnet Flats mit 2 GB, 4 GB und 8 GB LTE
Statt 19,99 Euro pro Monat für den Tarif Allnet Flat 2 GB LTE zahlen Kunden
9,99 Euro ohne das Gut der monatlichen Kündbarkeit zu verlieren. Für das doppelte LTE-Datenvolumen im Tarif Allnet Flat 4 GB LTE
werden statt 24,99 Euro nur noch 13,99 Euro monatlich fällig.
Von der Laufzeit unabhängig kosten die Allnet-Flats das gleiche
Bild: freenet Mobile, Screenshot: teltarif.de
Günstiger ist auch der Tarif Allnet Flat 8 GB LTE.
Hier zahlen Kunden statt der ursprünglichen 29,99 Euro nur noch 16,99 Euro. Eine Preisgarantie ist laut Angebotsblatt bei der monatlichen Vertragslaufzeit jedoch nicht
explizit gegeben. Die haben Kunden nur bei den 24-Monatsvarianten. Auch nach Ablauf der Zeit wird Kunden hier noch eine Garantie auf den "alten" Preis gewährt.
In allen monatlich kündbaren Allnet-Flats reduzieren sich die Datenübertragungsraten nach Verbrauch des Inklusivvolumens von maximal 21,6 MBit/s im Download und maximal 3,6 MBit/s Upload auf 64 kBit/s. Die Laufzeit wird automatisch um einen Monat verlängert, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende gekündigt wird.
Interessenten sollten sich beim Blick auf das Produktinformationsblatt nicht verwirren lassen. Aktuell stehen dort noch die alten Preise. So ist beispielsweise der Preis für die Flat mit 2 GB unter "Weitere Produktinformationen" noch mit 19,99 Euro pro Monat angegeben.
Bei congstar gibt es die LTE-Option ab Ende Juli für alle Postpaid-Tarife. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.