digitale Dividende

Flächendeckende Nutzung der digitalen Dividende schon 2010?

Bundesnetzagentur plant Versteigerung der Frequenzen für das kommende Jahr
Von Marc Kessler

Die flächendeckende Nutzung freiwerdender Rundfunkfrequenzen - die sogenannte digitale Dividende - für die breitbandige Internetversorgung könnte im Jahr 2010 Realität werden. Wie Rüdiger Hahn von der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf dem VATM-Kongress "mobiles Internet" mitteilte, werde bei der BNetzA am 11. Mai über die sogenannte "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" beraten. Am 15. Mai lande der Entwurf dann beim Bundesrat, der die Verordnung endgültig verabschieden könne.

Die Versteigerung der im bislang im wesentlichen vom Rundfunk genutzten Frequenzen im Frequenzband zwischen 790 und 862 MHz könne dann im Jahr 2010 stattfinden, so Hahn. Während des gesamten Prozesses wolle die BNetzA eine intensive Diskussion und einen Diskurs mit den im Markt agierenden Unternehmen führen. "Eine Versteigerung deshalb, weil sie der gesetzliche Regelfall ist", so der BNetzA-Abteilungsleiter.

Frequenzen sollen bundesweit vergeben werden

Kernpunkte des Vergabeverfahrens sei dabei die bundesweite - und nicht nur regionale - Vergabe der Frequenzen sowie die sogenannte Dienstneutralität. Damit könnten die Anbieter auch unterschiedliche technische Zugangswege wie GRPS, UMTS oder LTE auf den neuen Frequenzen nutzen, solange sie sich an technische Grundregeln hielten.

"Wir sind entschlossen, bei diesem Thema richtig Gas zu geben", so Hahn als Vertreter der BNetzA. Die digitale Dividende sei eine gute Möglichkeit, die digitale Kluft ("digital divide") bei der Breitbandversorgung zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum zu überbrücken.

Was eventuelle Störungen angeht - die der Verband der Kabelnetzbetreiber (ANGA) befürchtet -, will die BNetzA Probleme vermeiden. Man wisse, dass neuere Kabel-Anlagen gut abgeschirmt seien. Technisch seien mögliche Probleme lösbar und vor allem kein Argument gegen die Nutzung der digitalen Dividende. "Wir müssen die Probleme analysieren und werden technische Lösungen anstoßen", so Hahn. Das gelte auch für eventuelle Beeinflussungen des Fernsehempfangs über DVB-T. Auch Harald Stöber, Vize-Präsident des VATM, sieht in möglichen Interferenzen kein "Killerkriterium". Man müsse neutral diskutieren und dürfe sich nicht von Lobbyverbänden beeinflussen lassen.

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