Sozialtarif

Der Sozialtarif der Telekom: Antrag und Voraussetzungen

Für Kunden mit sehr geringem Einkommen oder einer Behin­derung ist es oft schwierig, die regu­lären Preise für einen Tele­fonan­schluss zu bezahlen. Wir zeigen, wem der Sozi­altarif der Telekom gewährt wird, was er kostet und was er bietet.
Von Thorsten Neuhetzki / Ralf Trautmann /

Der Sozialtarif der Telekom: Beantragung und Voraussetzungen Der Sozialtarif der Telekom: Antrag und Voraussetzungen
Logo: Telekom, Foto/Montage: teltarif.de
Die Telekom bietet nicht nur ihre normal bewor­benen Tarife an, sondern hält für Kunden mit sehr geringem Einkommen oder einer Behin­derung einen so genannten Sozi­altarif bereit. Dieser soll den betrof­fenen Kunden eine monat­liche mone­täre Entlas­tung bringen. Wir sagen Ihnen, wer den Sozi­altarif bean­tragen kann und welche Vorteile er bringt.

Anders als früher bekommt der Kunde beim Sozi­altarif seit langer Zeit keine vergüns­tigte Grund­gebühr mehr, sondern ein monat­liches Gesprächs­guthaben. Die normalen monat­lichen Grund­kosten für den Tele­fonan­schluss fallen also in jedem Fall an. Der Sozialtarif der Telekom: Beantragung und Voraussetzungen Der Sozialtarif der Telekom: Antrag und Voraussetzungen
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Zusätz­liches Gesprächs­guthaben anstatt güns­tigerer Grund­gebühr

Das durch den Sozi­altarif gewährte zusätz­liche Guthaben wird für Anrufe zu inner­deutschen Fest­netz­anschlüssen sowie zu Auslands­zielen und zu 032-Nummern verrechnet, sofern die Tele­fonate über die Telekom herge­stellt werden (gilt also zum Beispiel nicht für Call-by-Call-Anrufe). Anrufe zu Handys sind somit nicht vom Sozi­altarif abge­deckt. Eine Mitnahme eines nicht verbrauchten Gutha­bens in den folgenden Abrechnungs­monat ist eben­falls nicht möglich.

Der Sozi­altarif der Telekom ist für verschie­dene Tarife der Telekom buchbar - hierzu gehören unter anderem Call Start, Call Basic, Magenta Zuhause XS sowie diverse Altta­rife. Soge­nannte "Telefon-Flat­rate-Tarife" sind nach den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen der Telekom gene­rell von der Gewäh­rung des Sozi­alta­rifs ausge­schlossen. Die Bestel­lung des Sozi­alta­rifs ist über ein spezi­elles Formular möglich, das von der Telekom-Home­page herun­terge­laden werden kann.
Sozi­alta­rife der Telekom
Tarif max.
Vergüns­tigung
(in Euro)
Voraus­setzung
Sozi­altarif 1 6,94 Kunde von Rund­funk­gebühr-befreit wegen
- vermin­derter Erwerbs­fähig­keit
- geringem Einkommen
- Bafög-Bezug
Sozi­altarif 2 8,72 blinde, gehör­lose oder sprach­behin­dert Kunden
mit Behin­derungs­grad von mindes­tens 901
Stand: Januar 2022
1) Gilt auch, wenn ledig­lich ein im Haus­halt lebender Ange­höriger davon betroffen ist.

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