Unterlassungserklärung

Abmahnung gegen Facebook: vzbv will mehr Datenschutz

App-Zentrum soll Nutzer mehr auf Datennutzung hinweisen
Von Thorsten Neuhetzki

vzbv nimmt den Datenschutz bei Facebook unter die Lupe vzbv nimmt den Datenschutz bei Facebook unter die Lupe
Foto: dpa
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt das Social-Network Facebook ab. Wie der Verband in einer Pressemitteilung mitteilte, bezieht sich die Abmahnung auf das von Facebook im Sommer eingeführte App-Center. Facebook gebe persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben haben, so der vzbv. Der Verband fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten. Bis zum 4. September hat Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

vzbv nimmt den Datenschutz bei Facebook unter die Lupe vzbv nimmt den Datenschutz bei Facebook unter die Lupe
Foto: dpa
"Mit der Einführung des App-Center im Juli verschlechtert Facebook den Datenschutz, anstatt ihn zu verbessern", bemängelt der vzbv. Die angesprochenen Apps bei Facebook sind häufig Spiele, Umfragen oder Quiz, die von Drittanbietern für das soziale Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. "Die Nutzer erhalten vor der Installation einer App weder einen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden", heißt es.

Zudem werde nicht sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwilligt. Stattdessen werde durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt. Lediglich unterhalb des Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können.

Keine Datenweitergabe ohne Einwilligung

Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt - nach Auffassung des vzbv ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz. Diesen Verstoß hat das Projekt des vzbv nun abgemahnt und Facebook eine Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 4. September eingeräumt.

Die Forderung: "Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung - auch bei anderen Diensten - einfach zu unterstellen, muss ein Ende haben." Möchte der Nutzer sich und seine Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen, sollte er über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren.

Mehr zum Thema Facebook