Hasskommentare

Hasskommentare: Bundesamt brummt Facebook Bußgeld auf

Netz­werke wie Face­book müssen in Deutsch­land Hass­postings schnell löschen. Sie müssen aber auch exakt über das Ausmaß rechts­widriger Inhalte berichten. Das Bundesamt für Justiz sieht hier Mängel und verhängt gegen Face­book ein Millionen-Bußgeld.
Von dpa /

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook eine Strafe zahlen Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook eine Strafe zahlen
(c) dpa
Wegen fehlender Trans­parenz beim Umgang mit Hass­kommen­taren soll das Online-Netz­werk Face­book ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Das teilte heute das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit [Link entfernt] , das einen entspre­chenden Bußgeld­bescheid gegen das Unter­nehmen verhängt hat. Die Bonner Behörde wirft Face­book vor, dass dessen Angaben über einge­gangene Beschwerden unvoll­ständig seien: "Der Bericht führt nur einen Bruch­teil der Beschwerden über rechts­widrige Inhalte auf." Bemän­gelt wird zudem, dass das Melde­formular für Beschwerden über rechts­widrige Inhalte "zu versteckt" sei.

Der Bußgeld­bescheid ist noch nicht rechts­kräftig, weil die beschul­digte "Face­book Ireland Limited" Einspruch dagegen einlegen kann. Sollte das Bundesamt eine solche Beschwerde zurück­weisen, muss das zustän­dige Amts­gericht Bonn entscheiden. Face­book kündigte an, die Bußgeld­bescheide sorg­fältig zu prüfen. "Wir werden uns das Recht auf Einspruch vorbe­halten", erklärte ein Face­book-Spre­cher.

Straf­bare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden

Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook eine Strafe zahlen Wegen fehlender Transparenz beim Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook eine Strafe zahlen
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Vor zwei Jahren hatte der Bundestag das umstrit­tene Netz­werk­durch­setzungs­gesetz verab­schiedet, mit dem Internet-Platt­formen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propa­ganda verpflichtet werden. Klar straf­bare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzer­beschwerden soll nach spätes­tens 48 Stunden reagiert werden.

Zudem müssen die Unter­nehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröf­fent­lichen. Bean­standet werden nun die Ausfüh­rungen von Face­book für das erste Halb­jahr 2018. "Der Bericht führt nur einen Bruch­teil der Beschwerden von Nutzern über rechts­widrige Inhalte auf", heißt es in der Mittei­lung des Bundes­amts.

Konkret bemän­gelt wird, dass nur jene Beschwerden aufge­führt seien, die über das schwer zu findende "NetzDG-Formular" einge­reicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf den alter­nativen "Flag­ging-Meldeweg" geleitet. Dass die dort einge­gangenen Beschwerden in dem Bericht nicht aufge­führt werden, führt nach Einschät­zung der Prüf­behörde jedoch zu einem "verzerrten Bild" über das Ausmaß rechts­widriger Inhalte. Der Face­book-Bericht listet für das erste Halb­jahr 2018 ledig­lich 886 Beschwerden auf, was zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt habe.

"Beim Kampf gegen straf­bare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden"

Bundes­justiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) erklärte, Digi­tale Platt­formen hätten eine Verant­wortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden. Wenn Nutzer straf­bare Inhalte meldeten, müsse die Erfas­sung und Bear­beitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netz­werk­durch­setzungs­gesetzes erfolgen. "Beim Kampf gegen straf­bare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Ich erwarte von Face­book Trans­parenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetz­lichen Vorgaben."

Die Grünen im Bundestag begrüßten den Bußgeld­bescheid. Das Bundesamt sei bemüht, die Sank­tions­möglich­keiten voll auszu­schöpfen, erklärte der stell­vertre­tende Frak­tions­vorsit­zende Konstantin von Notz. Gleich­zeitig kriti­sierte er das Netz­werk­durch­setzungs­gesetz. Die Bundes­regie­rung müsse endlich verstehen, dass die Zeit der Nicht-Regu­lierung gegen­über markt­mäch­tigen Anbie­tern wie Face­book ein für alle Mal vorbei sein muss. "Das hand­werk­lich extrem schlecht gemachte NetzDG, das ohnehin nur einen Teil der Proble­matik abdeckt, muss drin­gend über­arbeitet werden", sagte von Notz.

Face­book wolle hart an der Umset­zung arbeiten

Face­book erklärte, man wolle "Hass­rede so schnell und effektiv wie möglich besei­tigen und hart an der Umset­zung arbeiten". "Auch unseren Trans­parenz­verpflich­tungen nach dem NetzDG kommen wir nach und haben die Anzahl der Meldungen über rechts­widrige Inhalte, die wir erhalten haben, korrekt und umfas­send offen­gelegt."

Der Face­book-Spre­cher betonte, sein Unter­nehmen habe vor Inkraft­treten des Gesetzes eine konstruk­tive Diskus­sion über die Umset­zung des NetzDG mit dem Bundesamt für Justiz geführt. "Wir erhielten damals keine Einwände. Wir sind zuver­sicht­lich, dass unsere veröf­fent­lichten NetzDG-Berichte geset­zeskon­form sind." Viele Kritiker hätten aber bereits fest­gestellt, dass es im NetzDG eine Reihe von Berei­chen gebe, in denen es an Klar­heit fehle.

Face­book verfügt über Barre­serven von rund 45 Milli­arden Dollar (knapp 40 Milli­arden Euro). Alleine im jüngsten Geschäfts­quartal erzielte der Konzern einen Gewinn von umge­rechnet knapp 2,2 Milli­arden Euro.

Face­book ist neben Google und Amazon auch im Visier der US-Behörden. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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