Hasskommentare

Volksverhetzung: Ermittlungen gegen Facebook-Manager

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den deutschen Nordeuropa-Chef von Facebook, Martin Ott, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: vorsätzliche Beihilfe zur Volksverhetzung.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Ermittlungen gegen Facebook-Manager Ermittlungen gegen Facebook-Manager
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Gegen den deutschen Nordeuropa-Chef von Facebook, Martin Ott, wurde nach Informationen von Spiegel Online ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er steht in Verdacht, Beihilfe zur Volksverhetzung geleistet zu haben. Ott war zuvor von dem Würzburger Anwalt Chan-jo Jun angezeigt worden, der auch schon drei andere Facebook-Manager angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Unterlagen des Anwalts geprüft und diese nun ans Landeskriminalamt weitergegeben, so Spiegel Online.

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Chan-jo Jun macht Ott dafür verantwortlich, dass auf Facebook veröffentlichte Hassbeiträge nicht gelöscht werden. Social-Media-Plattformen wie Facebook geben Nutzern die Möglichkeit, sich über die verschiedensten Themen auszutauschen. Doch nicht immer wird bei den Kommentaren auf den guten Ton geachtet. In einigen Fällen nutzen die Poster auch die Anonymität im Netz aus und verfassen beleidigende Beiträge und Hasskommentare.

Der Anwalt soll insgesamt knapp 200 Fälle von Hetze und Gewaltdarstellungen an Facebook-Vertreter gemeldet haben. Viele der Kommentare sind noch immer online, was Facebook damit begründet, dass sie nicht gegen die Richtlinien verstoßen. Gerade diese Haltung seitens des Netzwerks ist es, die Facebook in der Vergangenheit immer wieder in Kritik gebracht hat. Das Netzwerk gehe nicht konsequent genug gegen Hetze, Beleidigungen und Gewaltaufrufe vor, so der Vorwurf. Vor allem im Zuge der Flüchtlingskrise häufen sich die Beschwerden.

Prüfung steht aus

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte, man habe nun das Landeskriminalamt mit einer Überprüfung beauftragt, ob die angezeigten Straftaten überhaupt stattgefunden haben. "Dabei wird ermittelt, was genau wie lange online gestanden hat." Erst danach werde sich die Staatsanwaltschaft mit einer rechtlichen Bewertung beschäftigen. "Dabei geht es dann auch um die Frage, ob mögliche strafbare Inhalte überhaupt in den Verantwortungsbereich der angezeigten Personen fallen", sagte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Facebook hatte im Kontext der ersten Strafanzeige betont, es gebe verschiedene Wege, Inhalte auf Facebook zu melden. "Inhalte wie Hassrede, Aufruf zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung verstoßen gegen die Gemeinschaftsstandards", sagte ein Sprecher. Durch die verstärkte Partnerschaft mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) und der bestehenden Kooperation mit Jugendschutz.net hätten Menschen zusätzliche Eskalationsstufen, um ihre Bedenken zu melden.

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