Recht

Zweifel an Urteil gegen Facebook: Kartellamt will vor BGH

Das Bundes­kartellamt betrat im Februar juris­tisches Neuland mit der Verknüp­fung von Daten­schutz und Wett­bewerbs­recht. Die Einschrän­kungen für Face­book wurden als wegwei­send gefeiert. Jetzt hat ein Gericht Zweifel an den Argu­menten.
Von dpa /

Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook
picture alliance/Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Der Versuch des Bundes­kartell­amts, Face­books Daten­samm­lung in Deutsch­land mit Hilfe des Wett­bewerbs­rechts einzu­schränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäf­tigen. Das Ober­landes­gericht Düssel­dorf meldete heute massive Zweifel an der Argu­menta­tion der Wett­bewerbs­hüter an. Deshalb müsse Face­book die Anord­nungen des Kartell­amts für die Dauer des Beschwer­dever­fahrens nicht umsetzen. Die Behörde kündigte umge­hend Rechts­beschwerde beim Bundes­gerichtshof an.

Das Bundes­kartellamt hatte im Februar unter anderem verfügt, dass Face­book Daten seiner Dienste wie Insta­gram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Face­book-Konto des Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrück­lich erlaubt. Auch die Samm­lung von Daten der Dritt­webseiten wurde von einer Einwil­ligung abhängig gemacht. Face­book bekam damals zwölf Monate Zeit, die Anord­nungen umzu­setzen. Das Online-Netz­werk legte Beschwerde beim Ober­landes­gericht ein.

Face­book wurde Wett­bewerbs­verzer­rung vorge­worfen

Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook
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Das Kartellamt warf Face­book unter anderem vor, seine markt­beherr­schende Stel­lung für unzu­lässige Vertrags­bedin­gungen für die Nutzer zu miss­brau­chen und den Wett­bewerb zu verzerren. Das Ober­landes­gericht hat ein Problem mit der Begrün­dung: "Entgegen der Auffas­sung des Bundes­kartell­amts lässt die von ihm bean­stan­dete Daten­verar­beitung durch Face­book keinen rele­vanten Wett­bewerbs­schaden und auch keine wett­bewerb­liche Fehl­entwick­lung besorgen." Die "notwen­dige Verhal­tens­kausa­lität zwischen der streit­befan­genen Daten­verar­beitung und der Markt­macht von Face­book besteht nicht". Selbst wenn die bean­stan­dete Daten­verar­beitung gegen Daten­schutz­bestim­mungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wett­bewerbs­recht.

Das Ober­landes­gericht setzt in seiner 37 Seiten langen Entschei­dung an diversen Stellen der Argu­menta­tion des Kartell­amts an. So kriti­sierte es, dass das Kartellamt keine hinrei­chenden Ermitt­lungen zu einem "Als-ob-Wett­bewerb" durch­geführt habe, um zu ermit­teln, welche Nutzungs­bedin­gungen für die Nutzer sich im Wett­bewerb gebildet hätten. Auch bei der Bewer­tung der Verbrau­cher-Daten sind sich Kartellamt und Ober­landes­gericht uneins. "Die streit­befan­genen Daten sind - anders als ein entrich­tetes Entgelt - ohne Weiteres dupli­zierbar, weshalb ihre Hingabe an Face­book den Verbrau­cher wirt­schaft­lich nicht schwächt", erklärte das Ober­landes­gericht. Damit könnten Nutzer die Daten beliebig auch Wett­bewer­bern von Face­book zur Verfü­gung stellen.

"Der Nutzer gewinnt ein Stück Daten­hoheit zurück."

Kartell­amts­präsi­dent Andreas Mundt bekräf­tigte heute, Daten und der Umgang mit ihnen seien ein entschei­dender wett­bewerb­licher Faktor für die digi­tale Wirt­schaft. "Zentrale Rechts­fragen hierzu sind vom Ober­landes­gericht Düssel­dorf im Face­book-Verfahren anders beant­wortet worden als vom Bundes­kartellamt."

Diese Rechts­fragen seien aber von großer Bedeu­tung für die Zukunft. "Wir sind davon über­zeugt, dass wir hier mit dem bestehenden Kartell­recht ordnend eingreifen können." Deshalb wolle die Behörde vor den Bundes­gerichtshof ziehen.

Mundt hatte dem Fall schon im Februar grund­legenden Bedeu­tung zuge­spro­chen. "Wir sind dabei, kartell­recht­liche Leit­planken in die Inter­netöko­nomie einzu­ziehen", sagte er. "Der Nutzer gewinnt ein Stück Daten­hoheit zurück." Face­book bestritt in seiner Reak­tion, dass das Online-Netz­werk eine markt­beherr­schende Stel­lung habe. Zudem sei das Kartellamt gar nicht zuständig. Face­book halte sich an die euro­päische Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO), für deren Kontrolle die irische Daten­schutz­behörde zuständig sei.

Face­book sammelt Nutzer­daten, auch wenn sie nicht einge­loggt sind. Nun kann man die Verknüp­fung mit dem eigenen Account lösen. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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