Zweifel an Urteil gegen Facebook: Kartellamt will vor BGH
Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook
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Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks
Datensammlung in Deutschland mit Hilfe des Wettbewerbsrechts
einzuschränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäftigen. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf meldete heute massive Zweifel an der
Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die
Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens
nicht umsetzen. Die Behörde kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof an.
Das Bundeskartellamt hatte im Februar unter anderem verfügt, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Auch die Sammlung von Daten der Drittwebseiten wurde von einer Einwilligung abhängig gemacht. Facebook bekam damals zwölf Monate Zeit, die Anordnungen umzusetzen. Das Online-Netzwerk legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.
Facebook wurde Wettbewerbsverzerrung vorgeworfen
Oberlandesgericht zerpflückt Vorwürfe des Kartellamts gegen Facebook
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Das Kartellamt warf Facebook unter anderem vor, seine
marktbeherrschende Stellung für unzulässige Vertragsbedingungen für
die Nutzer zu missbrauchen und den Wettbewerb zu verzerren. Das
Oberlandesgericht hat ein Problem mit der Begründung: "Entgegen der
Auffassung des Bundeskartellamts lässt die von ihm beanstandete
Datenverarbeitung durch Facebook keinen relevanten Wettbewerbsschaden
und auch keine wettbewerbliche Fehlentwicklung besorgen." Die
"notwendige Verhaltenskausalität zwischen der streitbefangenen
Datenverarbeitung und der Marktmacht von Facebook besteht nicht".
Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen
Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Das Oberlandesgericht setzt in seiner 37 Seiten langen Entscheidung an diversen Stellen der Argumentation des Kartellamts an. So kritisierte es, dass das Kartellamt keine hinreichenden Ermittlungen zu einem "Als-ob-Wettbewerb" durchgeführt habe, um zu ermitteln, welche Nutzungsbedingungen für die Nutzer sich im Wettbewerb gebildet hätten. Auch bei der Bewertung der Verbraucher-Daten sind sich Kartellamt und Oberlandesgericht uneins. "Die streitbefangenen Daten sind - anders als ein entrichtetes Entgelt - ohne Weiteres duplizierbar, weshalb ihre Hingabe an Facebook den Verbraucher wirtschaftlich nicht schwächt", erklärte das Oberlandesgericht. Damit könnten Nutzer die Daten beliebig auch Wettbewerbern von Facebook zur Verfügung stellen.
"Der Nutzer gewinnt ein Stück Datenhoheit zurück."
Kartellamtspräsident Andreas Mundt bekräftigte heute, Daten und der Umgang mit ihnen seien ein entscheidender wettbewerblicher Faktor für die digitale Wirtschaft. "Zentrale Rechtsfragen hierzu sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Facebook-Verfahren anders beantwortet worden als vom Bundeskartellamt."
Diese Rechtsfragen seien aber von großer Bedeutung für die Zukunft. "Wir sind davon überzeugt, dass wir hier mit dem bestehenden Kartellrecht ordnend eingreifen können." Deshalb wolle die Behörde vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Mundt hatte dem Fall schon im Februar grundlegenden Bedeutung zugesprochen. "Wir sind dabei, kartellrechtliche Leitplanken in die Internetökonomie einzuziehen", sagte er. "Der Nutzer gewinnt ein Stück Datenhoheit zurück." Facebook bestritt in seiner Reaktion, dass das Online-Netzwerk eine marktbeherrschende Stellung habe. Zudem sei das Kartellamt gar nicht zuständig. Facebook halte sich an die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), für deren Kontrolle die irische Datenschutzbehörde zuständig sei.
Facebook sammelt Nutzerdaten, auch wenn sie nicht eingeloggt sind. Nun kann man die Verknüpfung mit dem eigenen Account lösen. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.