EuGH: Rückschlag für illegales Video-Streaming
Der holländische Anbieter Filmspeler vertreibt einen Mediaplayer, ähnlich dem Apple TV, über den sich illegale Streams nutzen lassen
Bild: Screenshot von filmspeler.nl / teltarif.de
Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass ein Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.
Über den Verkauf von solchen Mediaplayern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grundsätzlich dem Rechtsinhaber vorbehalten ist.
Der holländische Anbieter Filmspeler vertreibt einen Mediaplayer, ähnlich dem Apple TV, über den sich illegale Streams nutzen lassen
Bild: Screenshot von filmspeler.nl / teltarif.de
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Mediaplayer vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grundsatzfragen zur Auslegung des Urheberrechts an den EuGH gewandt.
In Kürze folgt ein weiterer, ausführlicher Beitrag zu diesem Thema. So lange können Sie hier nachlesen, wie man zwischen illegalen und legalen Streaming-Anbietern unterscheidet.