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EuGH: Rückschlag für illegales Video-Streaming

Das Streaming von illegalen Film- oder Serien-Angeboten war bisher eine rechtliche Grauzone. Der Europäische Gerichtshof könnte dies nun ändern.
Von dpa / David Rist

Screenshot von filmspeler.nl: der Mediaplayer Der holländische Anbieter Filmspeler vertreibt einen Mediaplayer, ähnlich dem Apple TV, über den sich illegale Streams nutzen lassen
Bild: Screenshot von filmspeler.nl / teltarif.de
Media­player, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof urteilte heute, dass ein Abspielen von urheber­rechtlich geschützten Werken über bestimmte Player nicht vom Verviel­fältigungs­recht ausgenommen ist. Dies gilt nach Meinung der Richter zum Beispiel dann, wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen.

Über den Verkauf von solchen Media­playern wird nach Auffassung des Gerichts eine "öffentliche Wiedergabe" geschützter Werke vorgenommen, die grund­sätzlich dem Rechts­inhaber vorbehalten ist.

Screenshot von filmspeler.nl: der Mediaplayer Der holländische Anbieter Filmspeler vertreibt einen Mediaplayer, ähnlich dem Apple TV, über den sich illegale Streams nutzen lassen
Bild: Screenshot von filmspeler.nl / teltarif.de
Ausgangs­punkt für das Verfahren am EuGH war die Klage einer niederländischen Stiftung gegen den Anbieter Filmspeler. Sie kann nun erwarten, dass der Verkauf der beanstandeten Media­player vom zuständigen niederländischen Gericht verboten wird. Dieses hatte sich mit Grund­satz­fragen zur Auslegung des Urheber­rechts an den EuGH gewandt.

In Kürze folgt ein weiterer, ausführlicher Beitrag zu diesem Thema. So lange können Sie hier nachlesen, wie man zwischen illegalen und legalen Streaming-Anbietern unterscheidet.

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