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Einschränkungen beim EU-Roaming ab 2017 durchgesickert

Bereits im kommenden Jahr können sich Nutzer auf den kompletten Wegfall der Roaming-Zuschläge einstellen. Allerdings gibt es dabei einen Haken namens Fair-Use-Policy.
Von Daniel Rottinger

EU-Roaming ab Mitte 2017 EU-Roaming ab Mitte 2017
Bild: dpa
Update vom 9. September: In Brüssel gibt es neue Entwicklungen bei der Fair-Use-Regelung. Update Ende

Während sich die Aufregung über die Einführung der neuen EU-Roaming-Regulierungen so langsam legt, steht im nächsten Jahr ein weitaus größeres Kapitel vor der Tür: Der komplette Wegfall der Roaming-Aufschläge innerhalb der EU. Jetzt sind weitere Details zur Fair-Use-Policy bekannt geworden.

Ab dem 15. Juni 2017 sollen Nutzer ganz ohne Aufschläge im EU-Ausland kommunizieren können. Allerdings wurde bereits vor einigen Monaten bekannt, dass es wohl auch dabei einige Ausnahmen geben wird. Wie die Online-Publikation mobileworldlive nun berichtet, hat die Europäische Kommission in einem Entwurf die Leitplanken für das Roaming innerhalb der EU ab diesem Zeitpunkt abgesteckt.

So soll Missbrauch beim EU-Roaming verhindert werden

EU-Roaming ab Mitte 2017 EU-Roaming ab Mitte 2017
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Die Regelungen sollen demnach auf eine Verhinderung von Missbrauch abzielen. Eine potenzielle Ausnutzung könnte etwa stattfinden, wenn Nutzer SIM-Karten im Ausland erwerben, um mit den günstigen Konditionen dauerhaft im Inland ins Internet zu gehen oder zu Telefonieren - Roaming-Zuschläge müssen ab Mitte 2017 schließlich nicht mehr entrichtet werden.

Der Entwurf soll daher eine Reglung vorsehen, die Anwendern die Nutzung eines ausländischen Tarifs zu Inlandspreisen nur für 90 Tage im Jahr ermöglicht. Dieser zeitliche Rahmen soll für die meisten Geschäfts­reisenden und Urlauber ausreichen, so der Befund der EU. Allerdings geht einigen Entscheidern diese Vorgabe wohl nicht weit genug, weshalb ein weiterer Passus in dem Entwurf enthalten ist, der sich unter dem Schlagwort "30-Tage-Regelung" zusammenfassen lässt. So sollen Provider von ihren Kunden einfordern dürfen, dass sich diese einmal alle 30 Tage in das heimische Netz einbuchen müssen. Dies dürfte am Beispiel von Österreich also bedeuten, dass deutsche Anwender mit einer österreichischen SIM in einer gewissen Regelmäßigkeit die deutsche Grenze gen Österreich passieren müssten. Besser soll es hingegen für Grenzgänger aussehen, die etwa arbeitsbedingt nahezu täglich die Grenze überqueren. Diese sollen nicht durch die herkömmlichen Schutz­mechanismen behelligt werden.

Zu viele Kosten durch Roaming? Provider dürfen unter Umständen Aufschläge verlangen

Auch die Klausel, dass Provider nach der Bestätigung durch die national zuständige Regulierungsbehörde Zuschlägen erheben dürfen, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar ist, soll in dem aktuellen Entwurf zu finden sein. Allerdings gehe die Kommission nicht davon aus, dass diese Klausel besonders häufig genutzt werde.

Da es sich derzeit nur um einen Entwurf der Europäischen Kommission handelt, sind die Informationen mit einer gewissen Vorsicht genießen. Update vom 6. September: Der Entwurf kann als PDF abgerufen werden. Update Ende

Wir werden weiterhin über den Themenkomplex EU-Roaming ab 2017 berichten, sofern es neue Erkenntnisse gibt. Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema EU-Roaming finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

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