Entscheidung

Upload-Filter kommen: Verbraucherschützer sind entsetzt

Vor zwei Monaten haben die Parlamentarier den Copyright-Plänen noch eine Absage erteilt. Heute aber hat das Parlament für die Einführung gestimmt. Die verpflichtenden Upload-Filter werden kommen.
Von Dominik Haag

Es ist beschlossene Sache, das EU-Leistungsschutzrecht kommt. Nachdem erst im Juni gegen die Einführung der Upload-Filter gestimmt wurde, haben sich die EU-Parlamentarier heute in einer Abstimmung dafür entschieden. Künftig muss beispielsweise YouTube schon vor dem Hochladen von Inhalten prüfen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Kleinste und kleine Unternehmen, sowie nicht-kommerzielle Anbieter, welche zum Beispiel hinter Online-Enzyklopädien stehen, werden von der Regelung ausgenommen.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigt sich enttäuscht: "Das Abstimmungsergebnis ist eine große Enttäuschung. Damit ist so gut wie sicher, dass verpflichtende Upload-Filter kommen. Der vzbv befürchtet, dass viele vollkommen legale Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern einfach verschwinden werden."

Seiner Meinung nach können Upload-Filter nämlich nicht zwischen erlaubten und nicht erlaubten Nutzungen unterscheiden, da sie nicht wissen, was Parodien sind oder ob ein Inhalt zitiert wurde. Jetzt sei es an der Bundesregierung, für Nutzer wirksame Gegenmaßnahmen einzuführen, damit rechtmäßige Inhalte schnell wieder sichtbar gemacht werden müssen.

Was die beschlossene Reform im Einzelnen zu bedeuten hat, erläutern wir in einer weiteren Meldung.


Leistungsschutzrecht

EU-Parlament diskutiert weiterhin über das Urheberrecht

Vor zwei Monaten haben die Parlamentarier den Copyright-Plänen noch eine Absage erteilt. Kurz vor der nächsten Abstimmung sind die Positionen noch immer verhärtet. Wie könnte eine Lösung aussehen?
Von dpa / Dominik Haag

EU-Parlament Im EU-Parlament wird wieder über das Urheberrecht diskutiert.
dpa
Die hitzige Debatte um die Reform des europäischen Urheberrechts geht in die nächste Runde. Nachdem das Europaparlament die ursprünglichen Pläne im Juli zurückgewiesen hat, diskutiert es heute erneut über die umstrittene Reform. Einen Tag später stimmen die Parlamentarier dann über eine gemeinsame Position ab.

Nach gemeinsamer Position muss erst verhandelt werden

EU-Parlament Im EU-Parlament wird wieder über das Urheberrecht diskutiert.
dpa
Besonders kontrovers sind zwei diskutierte Neuerungen im EU-Urheberrecht: Die mögliche Einführung des Leistungsschutzrechts (LSR) für Verleger sowie sogenannter Upload-Filter bei Plattformen wie YouTube. Sollte das Parlament eine gemeinsame Position finden, muss es noch mit den EU-Staaten darüber verhandeln. Andernfalls käme das Dossier zurück in den zuständigen Ausschuss. Ein Abschluss vor der Europawahl im Mai wäre somit sehr unwahrscheinlich.

Im Juli hatten die Parlamentarier den Kompromissvorschlag des Berichterstatters Axel Voss (CDU) noch mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Die damals geplanten Regeln sahen vor, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte hätten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit den Upload-Filtern. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn sie keine Rechte an ihnen haben.

Nach dem damals geplanten Leistungsschutzrecht sollten Plattformen wie Google künftig außerdem nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. In Deutschland gilt das LSR schon seit 2013. Es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber sollten mit den neuen Urheberrechts-Vorschriften fairer für ihre Leistung entlohnt werden. Kritiker sahen von den Vorschlägen das freie Internet bedroht.

Ausnahmen für kleine Firmen

Für die Abstimmung am Mittwoch haben die Parlamentarier nun mehr als 200 Alternativvorschläge eingereicht. Auch Berichterstatter Voss hat nochmal an seinem Vorschlag gefeilt und einen Kompromiss vorgelegt.

Er betont, sein aktueller Vorschlag verzichte auf die Einführung von Upload-Filtern. Nur Plattformen, die Inhalte bewerben, sollten demnach künftig von dem umstrittenen Artikel 13 betroffen sein, zusätzliche Ausnahmen hat Voss für kleine Firmen eingeführt. Zudem sollten die EU-Staaten den Dialog zwischen Rechteinhabern und jenen Plattformen, auf die Nutzer Inhalte hochladen, fördern und an Lösungen arbeiten.

Gleichzeitig sieht sein Vorschlag vor, dass die Verantwortung - also die Haftung - für Uploads bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzten - und deshalb Upload-Filter einführen würden, wie der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken sagte.

Auch die Bundesregierung ist gegen die Filter

Wölken hat zusammen mit anderen Abgeordneten seiner Fraktion einen anderen Vorschlag vorgelegt, bei dem seiner Meinung nach komplett auf derlei Filter verzichtet wird. Stattdessen schlägt er die Einführung von Schnittstellen vor, durch die Rechteinhaber die Uploads der Plattformen auf Copyright-Verletzungen untersuchen können.

Auf eine generelle Haftung der Plattformen verzichtet der Vorschlag. So besteht Wölken zufolge nicht die Gefahr, dass Plattformen in vorauseilendem Gehorsam Inhalte sperren könnten. Upload-Filter bezeichnete Wölken als "rote Linie". Auch die Bundesregierung hat Upload-Filtern eine Absage erteilt: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu "filtern", lehnen wir als unverhältnismäßig ab", heißt es im Koalitionsvertrag.

Berichterstatter Voss hat seinen Vorschlag auch in Sachen Leistungsschutzrecht noch ein wenig angepasst. Er sieht vor, dass die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein soll. Unter dem vorherigen Entwurf war auch das Anzeigen einzelner Wörter verboten. Auch für diesen Artikel elf des Gesetzes wurden mehrere Alternativen eingereicht.

In unserem Ratgeber berichten wir darüber, was Privatnutzer über das Urheberrecht wissen sollten.

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