Mangelnder Verbraucherschutz: EU tadelt Facebook & Twitter
EU-Bericht: Facebook und Twitter erfüllen Verbraucherschutz nicht
Bild: dpa
Die sozialen Netzwerke Facebook und
Twitter erfüllen
die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus
einem Papier der EU-Kommission hervor, das heute in Brüssel
veröffentlicht wurde.
EU-Bericht: Facebook und Twitter erfüllen Verbraucherschutz nicht
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Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde ändert Twitter seine
allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer
darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich habe der
Kurznachrichtendienst zwar zugestimmt, 30 Tage vorher über sein
Vorgehen zu informieren - allerdings gebe es Ausnahmen, die
präzisiert werden müssten.
Twitter mache seine Nutzer auch nicht darauf aufmerksam, dass sie ihren Vertrag mit dem Netzwerk kündigen können, falls sie mit neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem lasse sich das amerikanische Unternehmen weiter offen, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen. Facebook und Twitter würden zudem von den Nutzern hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie vorher darüber zu informieren.
EU: Verbraucherschutz sollte respektiert werden
Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es aus der EU-Kommission. EU-Justizkommissarin Vera Jourova forderte heute dennoch Konsequenzen: "EU-Verbraucherschutz sollte respektiert werden und falls die Unternehmen ihn nicht erfüllen, sollten sie mit Strafen rechnen müssen", sagte sie. Die EU-Kommission will im April eine Reform des Verbraucherschutzes vorstellen.
In dem aktuellen Bericht werden Änderungen aufgeführt, die die sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der EU-Behörden gemacht haben - und solche, die noch ausstehen. Die EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google Plus im März unter anderem dazu gedrängt, unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und dazu aufgefordert, europäischen Nutzern zum Beispiel ein Klagerecht im eigenen Heimatland zuzugestehen. Dieser Punkt sei ebenso von allen erfüllt worden wie die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsertem Inhalt. Google Plus hat dem Papier zufolge alle Anforderungen der EU-Behörden erfüllt.
Anfang der Woche wurde ein Urteil des Landgerichts Berlin bekannt, das besagt, dass Facebook mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland verstößt.