Reguliert

BNetzA: Regulierte Auslandstarife auch in Überseegebiete

Seit 15. Mai gelten in der EU einheit­liche Preis-Ober­grenzen für Auslands­tele­fonate. Ein Call-by-Call-Anbieter wurde von der BNetzA nun darauf hinge­wiesen, dass das auch für einige Über­seege­biete gilt.
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EU: Deckelung für Auslandstelefonate gilt auch für neun Überseegebiete EU: Deckelung für Auslandstelefonate gilt auch für neun Überseegebiete
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Lange hatte die EU vergessen, trotz regu­liertem EU-Roaming die Preise für Auslands­tele­fonate vom eigenen Heimat­land in ein anderes EU-Land zu regu­lieren. Dies wurde in diesem Jahr nach­geholt. Seit 15. Mai gelten dafür feste Ober­grenzen - wenn­gleich dadurch auch einige Kosten­fallen bleiben.

teltarif.de hat früh­zeitig darauf hinge­wiesen, dass diese Ober­grenzen auch für Call-by-Call-Anbieter gelten. Nach dem 15. Mai gab es noch verein­zelt Anbieter, die ihre Tarife verspätet umge­stellt hatten. Bei Ethno-Discoun­tern musste beispiels­weise die Frage geklärt werden, ob Auslands-Tarife mit Einwahl­gebühr weiter erlaubt bleiben.

Ein Call-by-Call-Anbieter hat inzwi­schen aber von der Bundes­netz­agentur einen aufschluss­reichen Brief bekommen - mit der Auffor­derung zu weiteren Tarif-Anpas­sungen.

Beson­dere "Gebiete in äußerster Rand­lage"

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Ein im Call-by-Call-Tarif­vergleich von teltarif.de gelis­teter Anbieter teilte unserer Redak­tion mit, dass er von der BNetzA ein Schreiben bekommen habe, in dem ihm die Behörde weitere Details zu den von der EU regu­lierten Tarifen für Auslands­tele­fonate mitge­teilt habe.

In dem Brief fordert die BNetzA den Provider auf, bislang offenbar noch nicht erfolgte Preis­anpas­sungen vorzu­nehmen. Die BNetzA weist in dem Schreiben darauf hin, dass einige Mitglied­staaten der EU über Hoheits­gebiete verfügen, die weit entfernt vom euro­päischen Fest­land liegen. Es gehe um die soge­nannten "Gebiete in äußerster Rand­lage". Denn die Preis­ober­grenze gelte auch für Auslands­tele­fonate zu diesen neun Gebieten.

Die EU hat eine Infor­mati­onsseite zu diesen Gebieten in äußerster Rand­lage. Laut Artikel 349 und Artikel 355 des Vertrags über die Arbeits­weise der Euro­päischen Union (AEUV) wurden von der EU "spezi­fische Maßnahmen ergriffen", um die Entwick­lung der abge­legensten Regionen der Euro­päischen Union zu unter­stützen. Zu diesen Gebieten zählen Guade­loupe, Fran­zösisch-Guayana, Réunion, Marti­nique, Mayotte und Saint-Martin (Frank­reich), die Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kana­rischen Inseln (Spanien). Die mit der "außer­gewöhn­lichen geogra­fischen Lage" dieser Regionen verbun­denen Nach­teile sollen auf diese Art und Weise ausge­glichen werden.

Nicht alle Über­seege­biete von EU-Staaten sind betroffen

Bei dieser Aufzäh­lung wird klar, dass hier längst nicht alle Über­seege­biete, die mit einem EU-Land asso­ziiert sind, aufge­führt sind. Neuka­ledo­nien, die Falk­land­inseln und zahl­reiche andere mit der EU verbun­denen Über­seege­biete zählen nicht zu diesem Kreis der förder­würdigen "Gebiete in äußerster Rand­lage". Zu den anderen Zielen dürfen die Provider also weiterhin Minu­tenpreise anbieten, die die EU-Ober­grenzen für Auslands­tele­fonate über­schreiten.

Bei den als Steu­eroasen geltenden Jung­fern­inseln, den Kaimanin­seln, Jersey, Guernsey und der Isle of Man wäre es auch etwas unge­wöhn­lich, diese von der EU als Gebiete mit beson­derem Förde­rungs­bedarf zu dekla­rieren, da diese im Gegenzug ja seit 2013 von der briti­schen Regie­rung eher dazu aufge­fordert werden, in steu­erli­chen und juris­tischen Fragen besser mit der Zentral­regie­rung in London zu koope­rieren. Wer also in diese Gebiete tele­foniert, muss weiterhin damit rechnen, dass es teuer werden kann.

Die SatelliteApp bietet ihre Flat­rate-Option "Plus" für Tele­fonate in 55 Länder jetzt übri­gens auch auf Android-Smart­phones an. Das Angebot kostet 4,99 Euro pro Monat.

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