Rechtsstreit

Release des Essential PH-1 in Gefahr?

Andy Rubin hat mit dem PH-1 ein durchaus gelungenes Smartphone vorgestellt, leider aber ohne sich die Marke "Essential" zu sichern. Muss das Smartphone nun umbenannt werden?
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Links Spigen Essential Volt Pack, rechts Essential PH-1 Links Spigen Essential Volt Pack, rechts Essential PH-1
Spigen / Essential
Der Markenname "Essential" scheint von Andy Rubin nicht besonders günstig gewählt worden zu sein. Zubehörhersteller Spigen fordert das Unternehmen des Android-Gründers auf, die Nutzung besagter Bezeichnung zu unterlassen. Spigen hatte den Namen "Essential" bereits im August 2016 eintragen lassen. Das geschützte Warenzeichen unterliegt der internationalen Klasse 9, die Produkte wie Computer, wissenschaftliche Geräte, Smartphones und Zubehör einschließt. Spigens Anwälte setzten eine Frist bis zum 15. Juni. Bis dahin müsse Essential die Verwendung des Begriffs einstellen. Der Smartphone-Hersteller zeigt sich davon unbeeindruckt.

Essential: Rechtlicher Ärger vor dem Marktstart

Essential PH-1

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Spigen / Essential
Andy Rubin hatte Ende Mai mit dem Essential PH-1 ein konkurrenzfähiges Highend-Smartphone vorgestellt. Dieses steht jedoch nun schon unter Beschuss, da laut dem US-amerikanischen Konzern Spigen eine Namensrechtsverletzung vorliegt. Der Markenname "Essential" wurde nämlich im August letzten Jahres von diesem Zubehörhersteller eingetragen. Spigen belegt sein geistiges Eigentum auf Basis der Registriernummer 5014095 mit einem damit verknüpften Dokument des Patentamts USPTO. Es sind bereits Akku-Hüllen, Ladegeräte für drahtloses Aufladen und Powerbanks unter dem Namen "Essential" von diesem Unternehmen im Handel. In einem Anwaltsbrief, den die Seite Android Police [Link entfernt] veröffentlicht hat, fordert Spigen den Hersteller Essential auf, die Nutzung der betreffenden Marke zu unterlassen. Als Frist wird der 15. Juni 2017 genannt.

Essentials Patentanträge wurden zwei Mal abgelehnt

Der Smartphone-Hersteller wollte sich zunächst ebenfalls die Marke "Essential" patentieren lassen. Aufgrund einer Verwechslungsgefahr mit dem Zubehör von Spigen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Mit derselben Begründung wurde ein weiterer Versuch für den Namen "Essential Products" nicht bewilligt. Dass dem noch jungen Konzern deswegen juristische Unannehmlichkeiten entstanden sind, ist also nachvollziehbar.

Essentials Reaktion auf Spigens Forderung

Android Police fragte bei Andy Rubins Firma nach, wie sie Spigens rechtliches Vorgehen einschätzen. Essential glaubt, dass die Behauptungen des Accessoire-Produzenten ohne Verdienst seien. Man werde "angemessen reagieren". Drohbriefe seien in diesem Sektor alltäglich. Das Essential PH-1 wird nach wie vor beworben. Es bleibt abzuwarten, ob der Rechtsstreit Auswirkungen auf die Veröffentlichung des Smartphones haben wird.

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