Statements

Ende des Routerzwangs: Die Reaktionen der Kabelanbieter

Nach dem Gesetzesbeschluss: So reagieren Unitymedia, Tele Columbus und Kabel Deutschland auf die Abschaffung des Routerzwangs.
Von Daniel Rottinger

Wie stehen die Kabelnetzbetreiber zum Ende des Routerzwangs? Wie stehen die Kabelnetzbetreiber zum Ende des Routerzwangs?
Bild: teltarif/pixabay
Seit Donnerstagabend vergangener Woche ist das Ende des Routerzwangs beschlossene Sache. Nutzer sind künftig nicht mehr an die Vorgaben ihres Providers gebunden, wenn es um die Wahl des Routers geht, zumindest auf dem Papier. Wie diese Veränderungen von den großen DSL-Anbieter aufgenommen wurden, haben wir bereits in einem Artikel behandelt. Jetzt lassen wir auch die Kabelnetzbetreiber zu Wort kommen: Was halten Unitymedia, Tele Columbus und KabelDeutschland/Vodafone von der Abschaffung des Routerzwangs?

Unitymedia: Bestandskunden können ein eigenes Gerät verwenden

Wie stehen die Kabelnetzbetreiber zum Ende des Routerzwangs? Wie stehen die Kabelnetzbetreiber zum Ende des Routerzwangs?
Bild: teltarif/pixabay
Im Netz von Unitymedia gelte schon heute Routerfreiheit: "Unitymedia-Kunden können Endgeräte ihrer Wahl an ihrem Kabelmodem oder einem integrierten Netzabschlussgerät einsetzen, das schließt insbesondere die Nutzung eines eigenen Routers, etwa für das häusliche WLAN, ein", argumentiert der Pressesprecher.

Allerdings würde sich die vorgesehene Regelung nicht auf Router beschränken und berücksichtige so nicht die besonderen Eigenarten von Hochleistungsnetzen auf Koaxial- und Glasfaserbasis: "In einer solchen Netzinfrastruktur müssen Netzabschlussgeräte beim Endkunden spezifische und von Netzanbieter und Technologie abhängige Anforderungen erfüllen", erklärt Unitymedia. Bei einem reinen Router sei dies nicht der Fall.

Unitymedia schätzt Umsetzungsfrist für zu kurz ein

Angesichts der fehlenden Unterscheidung zwischen verschiedenen Infrastrukturen brauche es auch nach einer endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch erhebliche Zeit, bis geklärt sei, ob und welcher Handlungsbedarf sich hieraus bei den Hochleistungsnetzen ergebe und wie dieser umzusetzen sei: Das Gesetz selbst sehe eine sechsmonatige Umsetzungsfrist vor, die erst nach Inkrafttreten zu laufen beginne: "Aber auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist ist nicht unmittelbar damit zu rechnen, dass sofort im Markt geeignete Endgeräte für die einzelnen Netze verfügbar sein werden", merkt der Unternehmens­sprecher an.

Wir wollten weiterhin in Erfahrung bringen, wie das Unternehmen die konkreten Vorgaben aus dem Gesetz umsetzen möchte.

Für Kabelmodems mit Router-Funktionalität gäbe es bei Unitymedia kein Mietmodell. Die Geräte, die Unitymedia seinen Kunden zur Verfügung stelle, seien Bestandteil eines Gesamtpaketes: "Wir sichern dem Kunden eine Leistung zu und stellen ihm ein Gerät zur Verfügung, durch das er die Leistung nutzbar macht". Nach dem Ende der Vertragslaufzeit müsse der Kunde das Gerät wieder an Unitymedia zurücksenden. Insofern könne ein Bestandskunde in Zukunft zwar ein eigenes Gerät erwerben und anschließen, müsse das vorhandene Kabelmodem aber spätestens am Ende der Vertragslaufzeit zurücksenden. Hier ist für uns noch die Frage offen, wie dies technisch realisiert werden soll.

Zudem haben wir uns erkundigt, wie genau die Kunden über die Änderungen informiert werden sollen. Unitymedia werde die Kunden über mögliche Änderungen informieren, "wie die Kundenkommunikation im Detail ausgestaltet sein wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest", erklärt der Pressesprecher.

Vodafone - Kabel Deutschland

Der Anbieter wollte sich nicht zu der Gesetzesänderung äußern.

Tele Columbus & primacom: Kabelmodem ist kein Endgerät, sondern ein Netzabschlusspunkt

In den Kabelnetzen von Tele Columbus besteht de facto schon heute Routerfreiheit. Tele Columbus stelle dem Kunden - sofern dieser sich nicht ausdrücklich einen Router wünsche - ein einfaches Kabelmodem zur Verfügung. Diese könne er an "ein beliebiges Endgerät mit den Funktionalitäten seiner Wahl anschließen", erklärt die Pressestelle.

Das Kabelmodem sei zwangsläufig notwendig, weil im Kabelnetz als Shared Medium die Bereitstellung des Internet-Dienstes nur in der aktiven Kommunikation zwischen der zentralen Netzeinheit und dem einzelnen Kundenmodem erfolgen kann. Das Kabelmodem ist nach dem maßgeblichen Industriestandard DOCSIS dementsprechend kein Endgerät, sondern der notwendige aktive Netzabschlusspunkt.

In unserem Fazit greifen wir diesen Punkt auf. Der vorliegende Gesetzesentwurf sei problematisch, weil er die besonderen Gegebenheiten der Kabel-Infrastruktur und der Kabelnetztopologie im Vergleich zur herkömmlichen DSL-Infrastruktur nicht ausreichend berücksichtige. So biete die Gesetzesänderung aus Verbrauchersicht kaum Vorteile, aber wesentliche Risiken: "Die Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes ist für Kabelnetze technologisch nicht sinnvoll", kritisiert der Pressesprecher.

Fazit: Kabelanbieter haben Aufgabenkatalog abzuarbeiten

Im Unterschied zu den DSL-Providern gibt es bei den Kabelnetzanbietern kein Einwahlverfahren. Kunden erhalten einen spezifisch konfigurierten Router von ihrem Anbieter - ein Einwahlpasswort samt Login-Kennung sind nicht vorgesehen. Dadurch ist es derzeit auch nicht möglich, ein baugleiches Routermodell, welches etwa über eBay erworben wurde, an seinem Kabelanschluss zu betreiben. Darin liegt derzeit auch das Problem: Zwar können Nutzer hinter dem Router auch Anbieter-fremde Geräte schalten, allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass Kunden bereits hinter der Dose freie Wahl haben sollen. Dadurch sind Nutzer aktuell dazu gezwungen, zwei Geräte gleichzeitig zu betreiben und somit für den erhöhten Stromverbrauch selbst aufzukommen, wenn ihnen der Funktionsumfang des mitgelieferte Modells nicht ausreicht.

Eine Möglichkeit, um dieser Anforderung gerecht zu werden, wäre die Entscheidung der Kabelbetreiber, sich auf ein Verfahren zu einigen, welches auch eine Erkennung von Fremdroutern ermöglicht. Dadurch könnten Nutzer Kabelrouter unabhängig von dem Anbieter direkt hinter der Antennendose betreiben. Für eine Umsetzung innerhalb der nächsten Monate bis zum Inkrafttreten des Gesetzes scheint die Zeit laut den Kabelanbietern nicht auszureichen.

Alternativ wäre denkbar, dass die Anbieter Fremdrouter mit der entsprechenden Konfiguration bespielen und Nutzern somit Zugang zu ihrem Netz ermöglichen. Ob diese Variante allerdings den Vorgaben des neuen Gesetzes standhält, ist fraglich.

In einem weiteren Artikel können Sie die Statements der DSL-Anbieter nachlesen.

Mehr zum Thema Routerzwang und Routerfreiheit