Themenspezial: Verbraucher & Service Nun TKG-konform

Nach Abmahnung: E-Plus ermöglicht ab sofort Drittanbietersperre

Sperrung kann über die Hotline des Netzbetreibers veranlasst werden
Von Marc Kessler

E-Plus-Logo E-Plus: Dritt­anbieter­sperre ab sofort möglich
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Der Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus bietet ab sofort - wenn auch als letzter der vier Netzbetreiber in Deutschland - die Einrichtung einer Drittanbieter­sperre an. Anfang des Monats hatte der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) das Düsseldorfer Unternehmen abgemahnt, weil es die im neuen Telekom­munikations­gesetz (TKG) gemachte Vorgabe bislang nicht erfüllt hatte.

Neues TKG schreibt kostenfreie Möglichkeit der Einrichtung verpflichtend vor

Über die gemeinhin als Dritt­anbieter­sperre genannte Funktion können Kunden ihren Mobilfunk-Anschluss für die Abrechnung fremder Leistungen sperren lassen - der Mobilfunker darf und braucht solche Forderungen dann nicht mehr über die monatliche Mobilfunk-Rechnung einziehen (Inkasso).

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Im novellierten TKG, das am 10. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, heißt es dazu in § 45d [Link entfernt] : "Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunk­dienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunk­anschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird."

Bei E-Plus gab es bislang keine globale Sperrmöglichkeit

Dies war bei E-Plus bislang jedoch nicht möglich - allerdings gab es die Möglichkeit, zumindest eine Sperre für einzelne Anbieter hinterlegen zu lassen (teltarif.de berichtete). Der vzbv setzt sich vehement für die Umsetzung der Einrichtungs­möglichkeit der Drittanbietersperre ein - schließlich habe der Gesetzgeber damit "auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten", reagiert. So habe es vor allem in punkto Gewinnspiele oder (kostenpflichtigen) Abonnements - etwa für Klingeltöne - immer wieder Streit gegeben; vor allem dann, wenn das böse Erwachen mit Erhalt der Handyrechnung kam.

Einrichtung der Drittanbietersperre ab sofort über die Hotline möglich

Nach Angaben des vzbv hat E-Plus auf die Abmahnung der Verbraucher­zentralen-Dachorganisation nun reagiert und bietet die Einrichtung der Drittanbieter­sperre ab sofort an. E-Plus-Sprecher Klaus Schulze-Löwenberg bestätigt dies gegenüber unserer Redaktion. Kunden des Mobilfunkers können sich an die Hotline wenden und die Einrichtung der Sperrfunktion vornehmen lassen.

Nach Angaben von E-Plus habe man an der technischen Realisierung der Sperrfunktion ohnehin bereits "intensiv gearbeitet". Grund für die Verspätung sei, dass es mit Inkraft­treten des neuen TKG keine Übergangsfrist gegeben habe. Bei der jetzigen Umsetzung handele es sich um ein Übergangs­verfahren, in dem die Sperre teilweise händisch hinterlegt werden müsse, so E-Plus.

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