Themenspezial: Verbraucher & Service E-Government

Hier lässt sich der elektronische Perso (nicht) verwenden

Mit einem elektronischen Personalausweis lässt sich zwar mancher Behördengang sparen, doch wirklich viele Akzeptanzstellen gibt es noch nicht. Und viele Nutzer scheuen offenbar die technischen Hürden.
Von dpa /

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Bild: BSI
Mit einem E-Personalausweis lässt sich mancher Behördengang sparen und online erledigen. Beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis zu beantragen oder beim Kraftfahrt-Bundesamt den Punktestand abzufragen, sind nur zwei Beispiele.

Bei den Bürgerämtern hängt die Funktionalität stark vom Wohnort ab: Manche Kommunen bieten viele Möglichkeiten von der Meldebestätigung bis zum An- und Abmelden eines Fahrzeugs, andere unterstützen den E-Perso kaum. Im Netz bietet die Website personalausweisportal.de des Bundesinnenministeriums eine Übersicht, wo sich die digitale Ausweisfunktion für was nutzen lässt. Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Bild: BSI

Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein

Sie beschränkt sich nicht nur auf Bürgerdienste. Versicherungen und Unternehmen unterstützen den E-Perso zum Teil auch. So kann man sich bei der Deutschen Bahn etwa für das Lastschriftverfahren anmelden oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post nutzen.

Was man dafür braucht, ist ein E-Perso mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (e-ID), ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip und die AusweisApp 2 - dieses kostenlose Programm läuft auf Computern mit Windows (7/8/10) und macOS, für Mobilgeräte gibt es die App für iOS und Android.

Unter ausweisapp.bund.de gibt es eine Liste von kompatiblen Geräten, die einen Anhaltspunkt liefert, ob das eigene Smartphone oder Tablet das Auslesen des E-Persos unterstützt - alternativ könne man etwa einen Bluetooth-Kartenleser nutzen, der an das Mobilgerät gekoppelt wird.

So wird der Ausweis am Computer genutzt

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion am PC müssen Anwender einen Kartenleser kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch ein NFC-fähiges Android-Handy mit dem Rechner verbinden. ausweisapp.bund.de bietet dafür in seiner Rubrik "Fragen und Antworten" eine Anleitung.

Ein E-Perso kostet Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist dann für sechs Jahre gültig. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro bei zehn Jahren Gültigkeit. Bis Ende November 2020 laufen die letzten chiplosen und laminierten "alten" Personalausweise aus. Danach wird es nur noch den E-Perso geben.

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