DWD

Gericht untersagt kostenlose Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes

Die Wetter-Behörde warnt per App vor Unwetter - und verbreitet reichlich Zusatz-Informationen. Das sieht die private Konkurrenz als Wettbewerbsverzerrung - und bekommt vor Gericht zunächst Recht.
Von dpa /

Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Bild: Deutscher Wetterdienst
Die kostenlose "WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für das Smartphone verstößt nach einer Gerichtsentscheidung gegen das Wettbewerbsrecht. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16). Deshalb müsse der DWD nach den gesetzlichen Grundlagen im § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG für seine Dienstleistungen eine Vergütung verlangen.

Geklagt hatte der private Wetteranbieter WetterOnline Meterologische Dienstleistungen GmbH aus Bonn, der für seine App Geld verlangt oder Werbung einspielt. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Auch nach der Novelle des DWDG in diesem Jahr ist das Angebot einer unentgeltichen Wetter-App durch den DWD laut dem Gericht nicht zulässig. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Agiert der DWD mit der App wirtschaftlich oder hoheitlich?

Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes
Bild: Deutscher Wetterdienst
Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Zunächst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.

Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen - auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.

Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.

Der DWD-Sprecher hielt dagegen, in der App werde absichtlich nur ein geringer Teil der Informationen verbreitet, die der Wetterdienst habe. Dagegen stelle der DWD wie zuvor geplant seit dem 1. Juli alle seine Daten kostenlos den privaten Diensten für ihre Arbeit zur Verfügung. Die privaten Wetterdienste in Deutschland kämpften an der falschen Stelle. Die wirkliche Gefahr für ihr Geschäftsmodell liege nicht bei der deutschen Wetter-Behörde DWD, sondern bei internationalen Wetterkonzernen, etwa aus den USA.

Der Deutsche Wetterdienst offeriert seine Informationen auf so vielen Wegen, dass man sie auch problemlos ohne Warnwetter-App empfangen kann. Dies erläutern wir in unserem Artikel Wetterdienst: Wetter-Infos auch ohne App aufs Smartphone erhalten.

In einer Übersicht stellen wir ausgewählte Katastrophen- und Warn-Apps vor.

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