Smartphone-Tarif

Vorfälligkeit bei Drillisch doch nicht bei Tarif-Upgrade

Drillisch hat Stellung zur neuen Vorfälligkeit beim Wechsel von Tarifen genommen. Bei Upgrades sollen die Kosten nicht anfallen. Dass sie im Kundenmenü angezeigt wird, sei ein Fehler.
Von Thorsten Neuhetzki

Vorfälligkeit bei Tarifupgrade ist ein Fehler Vorfälligkeit bei Tarifupgrade ist ein Fehler
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Drillisch hat bei einem Teil seiner Marken im Fall eines Tarifwechsels eine Gebühr mit den Namen "Vorfälligkeit" eingeführt. Dabei sollten Kunden, die ihren Tarif vor Ende der Laufzeit wechseln, die Grundkosten zahlen, die anfallen würden, würde der Vertrag regulär zu Ende geführt. Das Ärgerliche dabei schien: Selbst bei einem Tarifupgrade wurde dem Kunden diese Vorfälligkeit angezeigt, er hätte also seinen schnellen Wechsel in einen höherwertigen Tarif teuer bezahlt. Doch tatsächlich ist es anders, wie Drillisch jetzt aufklärte.

Im Drillisch-System lag nach Angaben von Jens Münzberg, Bereichsleiter Kundenservice, ein Fehler vor. "Kunden, die in einem SIM-Only-Tarif ein Upgrade durchführen, müssen keine Vorfälligkeit in Kauf nehmen", sagte er im Gespräch mit teltarif.de. Er entschuldigte sich für den Fehler, der gleichermaßen die Onlineplattform wie auch den telefonischen Kundenservice betroffen habe und sagte eine umgehende Beseitigung zu.

Update: Kurz nach Veröffentlichung dieser Meldung hat Drillisch den Fehler behoben. Somit hat Drillisch zumindest einen großen Kritikpunkt an den Vorfälligkeitskosten ausgeräumt. (Ende des Updates)

Bei Wechsel in günstigeren Tarif soll nur Differenz berechnet werden

Vorfälligkeit bei Tarifupgrade ist ein Fehler Vorfälligkeit bei Tarifupgrade ist ein Fehler
Foto: teltarif.de / Thorsten Neuhetzki
Im Gespräch mit teltarif.de nannte Münzberg noch weitere Details: "Möchte der Kunde sofort in einen günstigeren Tarif wechseln - etwa einen aktuellen Aktionstarif - wird die Differenz der Kosten zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif bis zum Laufzeitende berechnet." Diese Vorfälligkeitsentschädigung sei marktüblich und lasse dem Kunden die Wahl, ob er den günstigeren Tarif sofort nutzen möchte oder den bisherigen Tarif bis zum Ende der Laufzeit beibehält. Im letzteren Fall fällt keine Vorfälligkeit an. Bei Verträgen ohne feste Vertragslaufzeit beträgt die Differenz zwischen den Umstellungsdaten einen Monat.

Kunden finden Regelung laut Drillisch gut

Konkreter Fall: Vorfälligkeit von 19,99 Euro bei allen Tarifwechseln - auch bei Upgrades. Doch das war ein Fehler. Konkreter Fall: Vorfälligkeit von 19,99 Euro bei allen Tarifwechseln - auch bei Upgrades. Doch das war ein Fehler.
Screenshot: teltarif.de
Ferner heißt es von Drillisch, dass die Vorfälligkeit berechnet wird, wenn der Vertrag ein Endgerät beinhaltet. Hier werde auch nicht zwischen Down- und Upgrade unterschieden. "Da die Kosten für ein Smartphone auf die volle Laufzeit kalkuliert sind, ist es selbstverständlich, dass die ausstehenden Beträge vom Kunden zu zahlen sind", erläutert Drillisch gegenüber unserer Redaktion. Mit Zahlung der Vorfälligkeit wird der bestehende Vertrag beendet und ein neuer Vertrag mit 24 Monaten - diese sind bei eingerechneten Endgeräten üblich - beginnt. Im gleichen Zuge bekommt der Kunde auf Wunsch dann auch ein neues Handy von Drillisch. Der Kunde werde behandelt wie ein Neukunde, profitiert also im Zweifel auch von vergünstigten Anschlusskosten und anderen Aktionen. Ansonsten stellt Drillisch Tarifwechsel mit 29,99 Euro in Rechnung.

Wichtig war dem Drillisch-Manager im Gespräch mit unserer Redaktion zu betonen, dass der gesamte Vorgang für den Kunden transparent sei. "Wir bieten dem Kunden die volle Freiheit bei der Tarifwahl und kommunizieren die damit verbunden Kosten offen. Der Kunde muss also nicht aufpassen, sondern wird von uns umfassend informiert. Er kann seine Entscheidung treffen, gerne auch nach eingehender Beratung durch den Kundenservice", heißt es in einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme von Drillisch gegenüber unserer Redaktion. Tatsächlich werden dem Kunden im Kundenmenü alle entstehenden Kosten angezeigt.

yourfone und smartmobil mit Vorfälligkeit, weitere Marken folgen

Die Kunden, die bisher mit der Vorfälligkeit konfrontiert gewesen seien, hätten überwiegend positiv reagiert, so Münzberg. Viele Kunden in Laufzeitverträgen hätten sich in der Vergangenheit darüber geärgert, dass sie keine Wechselmöglichkeit gehabt hätten. Diese könne man mit Einführung der Vorfälligkeit aber nun ermöglichen - auch wenn ein Endgerät im Preis einkalkuliert ist.

Bisher wurde die Vorfälligkeit bei yourfone und vor kurzem bei smartmobil zum Bestandteil der Tarifwechsel-Matrix. Die weiteren Drillisch-Marken sollen in nächster Zeit folgen.

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