Nordrhein-Westfalen

DAB+: MEHR! Radio geht juristisch gegen Medienanstalt vor

MEHR! Radio hat bei der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen Rechts­aufsichts­beschwerde gegen die Landes­anstalt für Medien (LfM) eingelegt. Grund sei die Weigerung der LfM, für den Bedarf von MEHR!Radio eine DAB+-Frequenz bei der Staatskanzlei zu beantragen.
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MEHR! Radio geht wegen DAB+ gegen die Medienanstalt vor MEHR! Radio geht wegen DAB+ gegen die Medienanstalt vor
Foto: MEHR!Radio
Auf UKW war das alles noch so schön einfach: Ein Veran­stalter hat den Bedarf für ein Privat­radio in einem von ihm defi­nierten Versor­gungs­ge­biet gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat ihm anschlie­ßend eine Frequenz gesucht. Diese wurde - wenn es noch einen freien Kanal gab und das ganze auch medi­en­po­li­tisch gewollt war - durch die zustän­dige Landes­me­di­en­an­stalt ausge­schrieben und er konnte anschlie­ßend genau dort senden, wo er es wollte.

Beim Digi­tal­radio DAB+ ist das alles nicht ganz so einfach: Inter­es­sierte Veran­stalter sind gezwungen ihre Programme in Ensem­bles auszu­strahlen. Ist nur ein regio­naler oder gar landes­weiter Kanal in Planung, müsste der Veran­stalter riesige Streu­ver­luste in Kauf nehmen, selbst wenn er eigent­lich nur eine einzige Stadt errei­chen will. Gibt es nicht genü­gend Mitbe­werber, sodass sich der Aufbau eines Muxes wirt­schaft­lich nicht lohnt, kann er erst mal gar nicht auf Sendung gehen. Es ist mit einer der Gründe, warum die meisten deut­schen Privat­ra­dios das digital-terres­tri­sche Verfahren über­haupt nicht lieben.

Rechts­auf­sichts­be­schwerde gegen Landes­an­stalt

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Foto: MEHR!Radio
Die digital-terres­tri­schen Frequenz­zu­schnitte sind jetzt auch Bestand­teil eines Streits in Nord­rhein-West­falen: MEHR! Radio [Link entfernt] hat nach eigenen Angaben in der vergan­genen Woche bei der Staats­kanzlei Nord­rhein-West­falen als aufsichts­füh­rende Behörde Rechts­auf­sichts­be­schwerde gegen die Landes­an­stalt für Medien (LfM) einge­legt. Grund sei die Weige­rung der LfM, für den Bedarf von MEHR! Radio eine DAB+-Frequenz bei der Staats­kanzlei zu bean­tragen, mitt­ler­weile ein Jahr nach Lizenz­er­tei­lung. Bisher hatte die LfM dies damit begründet, dass sie noch Zeit brauche, den Gesamt­be­darf für NRW zu ermit­teln. Auf der letzten Medi­en­kom­mis­si­ons­sit­zung am 1. Februar habe der Direktor der LfM aber unmiss­ver­ständ­lich deut­lich gemacht, dass ein Antrag auf Frequenz­zu­ord­nung für Ballungs­räume vorerst gar nicht gestellt werden soll. Der Bedarf von MEHR! Radio werde also nicht bedient. Dies halte der poten­zi­elle Veran­stalter für einen Rechts­ver­stoß.

"Eine Auswahl von Bedarfen kann die LfM treffen, wenn es mehr Bewerber gibt als Frequenzen", sagt MEHR! Radio-Spre­cher Lutz Sonntag gegen­über teltarif.de. "Bei DAB+ gibt es aber genug Frequenzen für alle mitge­teilten Bedarfe. Was die LfM hier macht, ist, dass sie Bedarfe vorher ausse­lek­tiert, indem sie die Frequenzen dafür gar nicht erst anfor­dert, obwohl sie das dem Gesetz nach müsste."

Sende­ge­biets­zu­schnitte für Lokal­ra­dios unat­traktiv

MEHR! Radio wollte einen lokalen Multi­plex in Düssel­dorf betreiben, mit einem Eigen­pro­gramm und Kapa­zi­täten, die der Veran­stalter unter­ver­mieten wollte. Geplant in NRW ist aber jetzt in Szenario, das von wesent­lich größer zuge­schnit­tenen Verbrei­tungs­ge­bieten ausgeht als ursprüng­lich geplant. Diese neuen so genannten Kacheln seien vom Zuschnitt und den Sender­be­triebs­kosten für neue lokale Anbieter wie MEHR! Radio eher unat­traktiv, so der Veran­stalter.

Zugleich seien die zum Radio NRW-Verbund gehö­renden Lokal­ra­dios aufge­for­dert, bei DAB+ mitzu­ma­chen. Sollten sie tatsäch­lich teil­nehmen, wären kaum noch Sende­plätze für andere Veran­stalter frei. Das bedeutet: Weniger regio­nale Konkur­renz für die etablierten Veran­stalter.

Neben MEHR! Radio ist auch ein Veran­stalter aus Pulheim bei Köln betroffen, der in der Domstadt eben­falls einen lokalen Multi­plex geplant hat. Auch hierfür wird es keine Geneh­mi­gung geben. Die LfM plant unter­dessen wie berichtet die Ausschrei­bung von voraus­sicht­lich sechs regio­nalen Muxen, die in Gesamt­heit eine landes­weite Versor­gung gewähr­leisten sollen.

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