Bundeskabinett beschließt DAB+-Pflicht für Radios
Bundeskabinett beschließt Pflicht für digitalen Radioempfang in Hörfunkgeräten
Foto: Sahaga
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Regelungen stellen sicher, dass künftig Autoradios und andere Radioempfangsgeräte mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet sein müssen.
Die Regelung gilt für alle Autoradios sowie für sonstige Radiomodelle, die mindestens über die Anzeige des Sendernamens, also eine RDS-Anzeige, verfügen. Damit sterben fast alle rein analogen Radiomodelle im deutschen Handel aus. Wer sich ein neues Radio kauft, bekommt künftig in der Regel neben dem analogen UKW-Empfang auch Zugang zu einem größeren, digitalen Programmangebot über DAB+ und/oder weltweiten Empfang über Internetradio. Ausgenommen sind Billigmodelle wie Duschradios, die nur über eine Frequenzskala oder die digitale Anzeige der Frequenz verfügen. In diesem Segment dürfen weiter auch reine UKW-Radios verkauft werden.
"Unser Ziel ist die größere Verbreitung des digitalen Hörfunks, der mit geringeren Frequenzressourcen auskommt und die Angebotsvielfalt erhöht", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Die Hörerinnen und Hörer erhalten mit den zusätzlich ausgerüsteten Geräten Zugang zu einem quantitativ und qualitativ verbesserten Hörfunkprogramm."
Die Gesetzesänderung setzt den Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Interoperabilitätsverpflichtung für Radioempfangsgeräte um. Gleichzeitig wird hiermit eine Vorgabe des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens erfüllt.
Bundesnetzagentur soll Intra-EU-Kommunikation sicherstellen
Bundeskabinett beschließt Pflicht für digitalen Radioempfang in Hörfunkgeräten
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Außerdem erweitert die Gesetzesänderung die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Kommunikation ins EU-Ausland. Neben den Roaming-Regelungen soll sie in Zukunft auch die Intra-EU-Kommunikation, also die preisgünstige Kommunikation innerhalb der EU, sicherstellen.
Bereits seit dem 15. Mai 2019 werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor überhöhten Preisen für Auslandsgespräche innerhalb der EU geschützt. Anrufe ins EU-Ausland kosten seitdem maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Obergrenze von maximal 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundesnetzagentur künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen und zudem bei Streitigkeiten zwischen Anbietern und Kunden schlichten.
Wir haben DAB+ im Auto getestet. Mehr zum Thema "Werkslösung vs. nachgerüstetes Radio" lesen Sie im Testbericht.