Digitalradio

Bundeskabinett beschließt DAB+-Pflicht für Radios

Eine gute Nach­richt für Verfechter des digi­talen Hörfunks: Das Bundes­kabi­nett hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes verab­schiedet. Neue Radios müssen künftig DAB+ empfangen.
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Bundeskabinett beschließt Pflicht für digitalen Radioempfang in Hörfunkgeräten Bundeskabinett beschließt Pflicht für digitalen Radioempfang in Hörfunkgeräten
Foto: Sahaga
Das Bundes­kabi­nett hat heute den vom Bundes­minister für Wirt­schaft und Energie vorge­legten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes verab­schiedet. Die Rege­lungen stellen sicher, dass künftig Auto­radios und andere Radio­empfangs­geräte mit Schnitt­stellen für digi­tali­sierte Inhalte ausge­stattet sein müssen.

Die Rege­lung gilt für alle Auto­radios sowie für sons­tige Radio­modelle, die mindes­tens über die Anzeige des Sender­namens, also eine RDS-Anzeige, verfügen. Damit sterben fast alle rein analogen Radio­modelle im deut­schen Handel aus. Wer sich ein neues Radio kauft, bekommt künftig in der Regel neben dem analogen UKW-Empfang auch Zugang zu einem größeren, digi­talen Programm­angebot über DAB+ und/oder welt­weiten Empfang über Inter­netradio. Ausge­nommen sind Billig­modelle wie Dusch­radios, die nur über eine Frequenz­skala oder die digi­tale Anzeige der Frequenz verfügen. In diesem Segment dürfen weiter auch reine UKW-Radios verkauft werden.

"Unser Ziel ist die größere Verbrei­tung des digi­talen Hörfunks, der mit gerin­geren Frequenz­ressourcen auskommt und die Ange­bots­viel­falt erhöht", sagt Bundes­wirt­schafts­minister Peter Altmaier. "Die Höre­rinnen und Hörer erhalten mit den zusätz­lich ausge­rüsteten Geräten Zugang zu einem quan­titativ und quali­tativ verbes­serten Hörfunk­programm."

Die Geset­zesän­derung setzt den Koali­tions­vertrag und die darin enthal­tene Inter­opera­bili­täts­verpflich­tung für Radio­empfangs­geräte um. Gleich­zeitig wird hiermit eine Vorgabe des neuen euro­päischen Tele­kommu­nika­tions­rechts­rahmens erfüllt.

Bundes­netz­agentur soll Intra-EU-Kommu­nika­tion sicher­stellen

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Außerdem erwei­tert die Geset­zesän­derung die Zustän­digkeit der Bundes­netz­agentur für Kommu­nika­tion ins EU-Ausland. Neben den Roaming-Rege­lungen soll sie in Zukunft auch die Intra-EU-Kommu­nika­tion, also die preis­güns­tige Kommu­nika­tion inner­halb der EU, sicher­stellen.

Bereits seit dem 15. Mai 2019 werden Verbrau­cherinnen und Verbrau­cher vor über­höhten Preisen für Auslands­gespräche inner­halb der EU geschützt. Anrufe ins EU-Ausland kosten seitdem maximal 19 Cent pro Minute, für eine SMS gilt die Ober­grenze von maximal 6 Cent. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben kann die Bundes­netz­agentur künftig Zwangs- und Bußgelder verhängen und zudem bei Strei­tigkeiten zwischen Anbie­tern und Kunden schlichten.

Wir haben DAB+ im Auto getestet. Mehr zum Thema "Werks­lösung vs. nach­gerüs­tetes Radio" lesen Sie im Test­bericht.

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